Sport- und Ferienhotel Riedlberg
S
Wellnesshotel Bayern
Bayern
|
Bayerischer Wald
|
Drachselsried
97%
2072 Bewertungen

Sport- und Ferienhotel Riedlberg
S
Wellnesshotel Bayern
Bayern
|
Bayerischer Wald
|
Drachselsried
97%
2072 Bewertungen

Hotel Beschreibung
Bayerische Gemütlichkeit am Großen Arber
Das Wellness-Hotel Riedlberg am Fuße des Großen Arbers in Bayern im Bayerischen Wald ist seit über einhundert Jahren in Familienbesitz. Vom einfachen Landgasthaus hat es sich zum hochwertigen und dabei immer gemütlichen Wellness-Feriendomizil entwickelt, welches sowohl den Wanderer und Skifahrer als auch den erholungssuchenden Wellnessgast anspricht. Im ganzen Haus sorgen helles Holz und warme Farben für eine heimelige Atmosphäre, die Einrichtung ist ländlich und von hoher Qualität.
Die Alleinlage des Hauses, das über ein weitläufiges Areal mit eigenem Skilift und einer anfängerfreundlichen Loipe direkt am Haus verfügt, macht den Riedlberg zum idealen Ausgangspunkt für Aktivitäten in der Natur. Nur eine kleine Straße, die sich über einen Kilometer vom Dorf bis hoch an der Waldrand schlängelt, führt zum Hotel. Vor Ort kommt man so in den Genuss praktisch unbekannter Ruhe für alle Sinne. Dabei ist der Blick nach draußen bisweilen paradiesisch: Dunkles Tannengrün, hinter sanft ins Tal abfallenden Wiesen die Silhouette des hügeligen Bayerischen Waldes nebelverhangen in der Ferne.
Inhaber und Mitarbeiter sind unprätentiös, leger und familiär. Wenn die Abende mal lang oder das Fernsehprogramm langweilig werden, empfangen sie den Gast gern in der „guten Stube“ des Hauses, wo man sich in geselliger Runde an Spielen, Unterhaltung und Musik erfreut.
Das Wellnesshotel Riedlberg bietet eine ca. 5.000 qm große Spa-Landschaft mit ganzjährig beheiztem Infinitypool, Solepool, Innenpool samt Whirlpool und einen großzügig angelegten Garten mit zahlreichen Liegemöglichkeiten.
Im weitläufigen Saunabereich genießen die Gäste ihre Zeit in unterschiedlichen Saunen, Ruhebereichen und einem Salzstollen.
Besonderheiten
- Panorama-Hallenbad (14x6 m) mit Springbrunnenquelle, Wasserfall, Massagedüsen,
- Whirlpool
- Textildampfbad
- ganzjährig beheizter Infinitypool (12x6 m)
- ganzjährig beheizter Solepool (7x4 m, ca 6-8% Salzgehalt)
- Panoramasauna
- Zirbenholzsauna
- Sanarium
- Blütengrotte
- Infrarot-Wärmekabine
- Kneippbecken
- Erlebnisdusche
- Magnetfeldtherapie
- Hydrojet
- Fitness-, Gymnastik- und Meditationsraum sowie
- eine ganztägig kostenfreie Well- Vital Bar mit verschiedenen Säften, Teespezialitäten und frischem Obst
Der gesamte Wellnessbereich ist zudem zwei Mal pro Woche auch Abends zwischen 19:30 und 22:00 Uhr nutzbar.
Das täglich wechselnde Freizeitangebot am Riedlberg beinhaltet zudem unter anderem
- Wassergymnastik
- Meditation
- einen Aufguss
- Rückengymnastik
- Nordic Walking
- geführte E-Bike Touren
- für Kinder steht zudem ein Spielzimmer zur Verfügung.
Beauty
Mit unseren hochwertigen Kosmetikprodukte der Marken Babor, Gertraud Gruber, Kurland und Pino, verwöhnen wir Sie gern bei folgenden Anwendungen:
- vielfältige kosmetische Gesichtsbehandlungen
- kosmetische Ultraschallbehandlung,
- Maniküre und Pediküre
- Wellnessbäder in der Yin- und Yang-Wanne
- Peelings auf der Hamamliege
- Packungen in der Wasserbettliege
- Entspannungsanwendungen
- Energieanwendungen
- Klassische Massagetherapien
- Anwendungen speziell für junge Gäste und für werdende Mütter
Auszeichnungen
Das Wellnesshotel Riedlberg besticht durch seine Alleinlage. Mit nur 58 Zimmern und einem großzügigen Wellness-Bereich entspannen die Gäste hier in einer entspannten und familiären Atmosphäre mitten in der Natur des Nationalparks Bayerischer Wald. Das Sport- und Familienhotel Riedlberg verfügt über einen hauseigenen Skilift mit zwei Abfahrten, einer ca. 1000m langen Rodelbahn und einem Übungshang für Anfänger, sowie Flutlicht. Zudem sind eine Skischule mit Ski- Verleih und Langlauf-Loipen ab Haus vorhanden. Unmittelbar vor der Tür beginnen viele Wanderwege mit unterschiedlichen Schweregraden und Längen. Auch Tages- und Fackelwanderungen stehen im Wellnesshotel Riedlberg für die Gäste auf dem Programm.
Der Nationalpark Bayerischer Wald sowie die traditionellen Glasbetriebe an der Glasstraße, der Wildtierpark Lohberg und die vielen ortstypischen Holzschnitzer-Werkstätten sind beliebte Ausflugsorte der Region.
Zudem bieten sich Ausflüge in die Städte Passau und Regensburg oder ins benachbarten Tschechien nach Prag und Krummau (Weltkulturerbe) an. Wer die Geschichte des Bayerwaldes kennenlernen möchte, sollte sich das Haus zur Wildnis einmal anschauen.
Golf
Drei Golfplätze in 25 - 35 km Entfernung
Restaurant Riedlberg
Gut bürgerlich speisen im Restaurant Riedlberg
Die Küche setzt auf hochwertige, gut bürgerliche Kost: So werden Bayerische Schmankerl und regional typische Gerichte im Restaurant, den Gaststuben oder bei schönem Wetter auf der Terrasse serviert. Die Zutaten bezieht das Haus meist aus der Region. Die gemütliche Atmosphäre sorgt für entspanntes Essen: Im Bademantel bekleidet führt der Weg direkt vom Spa ans Kuchenbüfett und auch am Abend kann man sein Menu gerne in Jeans und T-Shirt genießen.
Hotelausstattung
- WLAN kostenfrei
- Garage oder Parkhaus
- Ruhige Zimmer
- Anzahl Zimmer: 58
Angebotsschwerpunkt
- Paarwellness
Restaurant
- Hotelbar
- Vegetarische | Vegane Küche
- Außenterrasse
Wellness & Spa
- Größe des Spa und Wellness-Bereichs (in qm) ohne Außenlagen: 5000
Badeerlebnisse
- Außenpool ( in qm): 100
- Whirlpool
- Massagedüsen
- Innenpool ( in qm): 85
- Solebecken
- Gegenstromanlage
Saunaformen
- Finnische Sauna (95°-110°C)
- Dampfbad
- Tepidarium (38°C)
- Infrarot Sauna
- Aroma Dampfbad
Körper- und Schönheitspflege | Beauty
- Anzahl der Pflegekabinen: 8
Beautyanwendungen
- Klassische Kosmetik
- Naturkosmetik
Körperanwendungen
- Wellness-Massagen
- Entspannungsbäder
- Hydrojet Massage
- Hamam
Schul- & Alternativmedizin
- Medizinische Massagen
- Naturfango | Moor | Schlamm | Lehm (Peloid)
- Physiotherapie
- Medizinische Bäder
Asiatische Angebote
- Meditation
Sport, Natur & Kursangebote
- Gymnastikraum
- Größe des Fitnessraum (in qm): 50
- Fitnessraum
- Anzahl der Fitnessgeräte: 9
- E-Bike Verleih
Fit-& Aktivprogramme
- Nordic Walking
- Rückenschule
- Aqua Fitness
- Qi Gong
- Gymnastik
Gemeinsam erleben
- Geführte Wanderungen
- Bike Touren
Sportmöglichkeiten
- Skilanglauf
- Wandern (mit Routenplan)
- Ski alpin
Kulturangebote
- Kunst & Handwerken
- Kulturausflüge
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.0)
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
2.1 Vertragspartner sind die Sport- und Ferienhotel Riedlberg oHG (Hotel) und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5 Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7 Haftung des Hotels
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8 Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Drachselsried. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Drachselsried.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Das Wellnesshotel Riedlberg bietet eine ca. 5.000 qm große Spa-Landschaft mit ganzjährig beheiztem Infinitypool, Solepool, Innenpool samt Whirlpool und einen großzügig angelegten Garten mit zahlreichen Liegemöglichkeiten.
Im weitläufigen Saunabereich genießen die Gäste ihre Zeit in unterschiedlichen Saunen, Ruhebereichen und einem Salzstollen.
Besonderheiten
- Panorama-Hallenbad (14x6 m) mit Springbrunnenquelle, Wasserfall, Massagedüsen,
- Whirlpool
- Textildampfbad
- ganzjährig beheizter Infinitypool (12x6 m)
- ganzjährig beheizter Solepool (7x4 m, ca 6-8% Salzgehalt)
- Panoramasauna
- Zirbenholzsauna
- Sanarium
- Blütengrotte
- Infrarot-Wärmekabine
- Kneippbecken
- Erlebnisdusche
- Magnetfeldtherapie
- Hydrojet
- Fitness-, Gymnastik- und Meditationsraum sowie
- eine ganztägig kostenfreie Well- Vital Bar mit verschiedenen Säften, Teespezialitäten und frischem Obst
Der gesamte Wellnessbereich ist zudem zwei Mal pro Woche auch Abends zwischen 19:30 und 22:00 Uhr nutzbar.
Das täglich wechselnde Freizeitangebot am Riedlberg beinhaltet zudem unter anderem
- Wassergymnastik
- Meditation
- einen Aufguss
- Rückengymnastik
- Nordic Walking
- geführte E-Bike Touren
- für Kinder steht zudem ein Spielzimmer zur Verfügung.
Beauty
Mit unseren hochwertigen Kosmetikprodukte der Marken Babor, Gertraud Gruber, Kurland und Pino, verwöhnen wir Sie gern bei folgenden Anwendungen:
- vielfältige kosmetische Gesichtsbehandlungen
- kosmetische Ultraschallbehandlung,
- Maniküre und Pediküre
- Wellnessbäder in der Yin- und Yang-Wanne
- Peelings auf der Hamamliege
- Packungen in der Wasserbettliege
- Entspannungsanwendungen
- Energieanwendungen
- Klassische Massagetherapien
- Anwendungen speziell für junge Gäste und für werdende Mütter
Auszeichnungen
Das Wellnesshotel Riedlberg besticht durch seine Alleinlage. Mit nur 58 Zimmern und einem großzügigen Wellness-Bereich entspannen die Gäste hier in einer entspannten und familiären Atmosphäre mitten in der Natur des Nationalparks Bayerischer Wald. Das Sport- und Familienhotel Riedlberg verfügt über einen hauseigenen Skilift mit zwei Abfahrten, einer ca. 1000m langen Rodelbahn und einem Übungshang für Anfänger, sowie Flutlicht. Zudem sind eine Skischule mit Ski- Verleih und Langlauf-Loipen ab Haus vorhanden. Unmittelbar vor der Tür beginnen viele Wanderwege mit unterschiedlichen Schweregraden und Längen. Auch Tages- und Fackelwanderungen stehen im Wellnesshotel Riedlberg für die Gäste auf dem Programm.
Der Nationalpark Bayerischer Wald sowie die traditionellen Glasbetriebe an der Glasstraße, der Wildtierpark Lohberg und die vielen ortstypischen Holzschnitzer-Werkstätten sind beliebte Ausflugsorte der Region.
Zudem bieten sich Ausflüge in die Städte Passau und Regensburg oder ins benachbarten Tschechien nach Prag und Krummau (Weltkulturerbe) an. Wer die Geschichte des Bayerwaldes kennenlernen möchte, sollte sich das Haus zur Wildnis einmal anschauen.
Golf
Drei Golfplätze in 25 - 35 km Entfernung
Restaurant Riedlberg
Gut bürgerlich speisen im Restaurant Riedlberg
Die Küche setzt auf hochwertige, gut bürgerliche Kost: So werden Bayerische Schmankerl und regional typische Gerichte im Restaurant, den Gaststuben oder bei schönem Wetter auf der Terrasse serviert. Die Zutaten bezieht das Haus meist aus der Region. Die gemütliche Atmosphäre sorgt für entspanntes Essen: Im Bademantel bekleidet führt der Weg direkt vom Spa ans Kuchenbüfett und auch am Abend kann man sein Menu gerne in Jeans und T-Shirt genießen.
Hotelausstattung
- WLAN kostenfrei
- Garage oder Parkhaus
- Ruhige Zimmer
- Anzahl Zimmer: 58
Angebotsschwerpunkt
- Paarwellness
Restaurant
- Hotelbar
- Vegetarische | Vegane Küche
- Außenterrasse
Wellness & Spa
- Größe des Spa und Wellness-Bereichs (in qm) ohne Außenlagen: 5000
Badeerlebnisse
- Außenpool ( in qm): 100
- Whirlpool
- Massagedüsen
- Innenpool ( in qm): 85
- Solebecken
- Gegenstromanlage
Saunaformen
- Finnische Sauna (95°-110°C)
- Dampfbad
- Tepidarium (38°C)
- Infrarot Sauna
- Aroma Dampfbad
Körper- und Schönheitspflege | Beauty
- Anzahl der Pflegekabinen: 8
Beautyanwendungen
- Klassische Kosmetik
- Naturkosmetik
Körperanwendungen
- Wellness-Massagen
- Entspannungsbäder
- Hydrojet Massage
- Hamam
Schul- & Alternativmedizin
- Medizinische Massagen
- Naturfango | Moor | Schlamm | Lehm (Peloid)
- Physiotherapie
- Medizinische Bäder
Asiatische Angebote
- Meditation
Sport, Natur & Kursangebote
- Gymnastikraum
- Größe des Fitnessraum (in qm): 50
- Fitnessraum
- Anzahl der Fitnessgeräte: 9
- E-Bike Verleih
Fit-& Aktivprogramme
- Nordic Walking
- Rückenschule
- Aqua Fitness
- Qi Gong
- Gymnastik
Gemeinsam erleben
- Geführte Wanderungen
- Bike Touren
Sportmöglichkeiten
- Skilanglauf
- Wandern (mit Routenplan)
- Ski alpin
Kulturangebote
- Kunst & Handwerken
- Kulturausflüge
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.0)
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
2.1 Vertragspartner sind die Sport- und Ferienhotel Riedlberg oHG (Hotel) und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5 Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7 Haftung des Hotels
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8 Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Drachselsried. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Drachselsried.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Lage & Anfahrt
Unser Wellnesshotel liegt
Im niederbayerischen Landkreis Regen, in der Region Donau-Wald, liegt das Haus in Südwest-Alleinlage über dem Zellertal. Auf 730 m Höhe direkt im Naturpark Bayerischer Wald, genießen Sie den atemberaubenden Ausblick ins Tal.
Anreise mit dem Auto
über die Autobahnausfahrt Deggendorf A92 nach Patersdorf(B11), Teisnach, Drachselsried (wichtig: nicht in den Ort Drachselsried fahren, sondern auf der Ortsumgehung die Einfahrt Unterried-Oberried zum Riedlberg nehmen).
Oder über:
Nürnberg, Amberg, Schwandorf, Cham, Kötzting, Drachselsried zum Riedlberg.
Anreise mit dem Zug
über Plattling nach Zwiesel; von hier mit der Waldbahn nach Bodenmais; hier holen wir Sie gerne nach vorheriger Absprache ab.
Anreise mit dem Flugzeug
nächster Flughafen München; von hier mit dem Auto nach Deggendorf; über Patersdorf, Teisnach nach Drachselsried; hier nicht i nden Ort Drachselsried fahren, sondern auf der Ortsumgehung die Einfahrt Unterried-Oberried zum Riedlberg nehmen.
Spezielle Anreiseinformationen
Riedlberg 1
Kontakt
Sport- und Ferienhotel Riedlberg
Bayern | Bayerischer Wald
Riedlberg 1
94256 Drachselsried
https://www.riedlberg.de
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Telefon: +49 9924 9426 0