Parkhotel am Soier See
S
Wellnesshotel Bayern
Bayern
|
Oberbayern
|
Bad Bayersoien
79%
2522 Bewertungen

Parkhotel am Soier See
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Oberbayern
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Bad Bayersoien
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2522 Bewertungen

Hotel Beschreibung
Afrika im Ammergau – Wellness im Parkhotel am Soier See
"Die pure Lust am Leben" möchte Familie Friedel vom Wellnesshotel Parkhotel am Soier See in Bayern im schönen Örtchen Bad Bayersoien bei ihren Gästen wecken. Diese hat die Eheleute selbst einst motiviert, als sie in jungen Jahren den afrikanischen Kontinent kreuz und quer bereisten. Und kurzerhand entschieden die Ärztin und der angehende Jurist damals, daheim im Oberbayerischen ein Kurhotel zu eröffnen, in dem sie diese Leidenschaft und Inspiration an ihre Gäste weitergeben. In malerischer Landschaft, direkt am Soier See und mit Blick auf die Ammergauer Alpen, bietet das Parkhotel am Soier See heute die Aussicht auf einen rundum erholsamen Urlaub – mit Kunst und Kultur, einem vielfältigen Sportangebot, kompetenter medizinischer Beratung, alpiner Wellness und eben ganz viel Afrika im Ammergau.
Mit allen fünf Sinnen spürt man Afrika im Haus: Von der Saunawelt “Amani Spa” und ihren Afrika-typischen Wellness-Behandlungen über die “African Lounge” mit Kap-malaiischen Spezialitäten bis hin zu Weinverkostungen und Konzerten afrikanischer Bands. Natürlich stehen auch eben so viele regionaltypische Wellnessanwendungen auf dem Programm. Spätestens, wenn Sie im bis zu 10.000 Jahre alten Bergkiefern-Hochmoor-Bad baden, sich in den eigens für F.X.-Mayr-Gäste abgetrennten Kurbereich zurückziehen oder das mehr als zehnköpfige Medical-Wellness-Team aufsuchen, wissen Sie, warum das Parkhotel am Soier See zu den beliebtesten Hotels in Oberbayern gehört.
Dank der Gewässer können Sie im und vor allem rund um das Hotel herum im Sommer jede Art von Wassersport betreiben. Im Winter wiederum können Sie die entstehenden Eislaufflächen nutzen oder auf den zahlreichen Loipen Ski fahren.
Auch im Wellnessbereich des Parkhotels am Soier See begegnen sich Afrika und Bayern auf Augenhöhe: Es gibt eine afrikanische Saunawelt "Amani Spa" ebenso wie urige Holzhütten-Kabinen für Moor- und Kräuterbäder. Das 1.500 qm große Areal erstreckt sich über zwei Etagen, hinzu kommt ein Außenbereich mit Liegewiese.
Beauty
Im Hotel stehen exklusiven Pflegelinien für individuelle Beautyerlebnisse. Das geschulte Personal hat für Sie ausgewählte Produkte aus verschiedenen Pflegeserien zusammengestellt: dLuxusbehandlungen mit Ligne St Barth, Produkte von Galvagni Spa, Wein-Wellness mit San Vino oder Pharmos Natur Green Luxury, Modellierung, Thalassotherapie-Kosmetik, Gesichtslifting und vieles mehr...
Medical Wellness
Medical Wellness wird in Bayersoien kompetent geleistet, da die Inhaberin Frau Dr. Fehle-Friedel als Ärztin mit Praxis im Hause tätig ist. Es gibt vielfältige gesundheitsmedizinische Therapieangebote wie Revitalisierung, Entgiftung, Moorbäder aus bis zu 10.000 Jahre altem Bad Bayersoier Bergkiefern-Hochmoor, manuelle Therapie, Schlafdiagnostik, Ayurveda, Akupunktur sowie ein umfassendes Paket zur Burnout-Prävention. Zudem wird das Thema gesunde Ernährung vertieft in Form spezieller Fastenkuren nach F.X. Mayr.
Auszeichnungen
Alpine Wellness mit Alpenmoorbädern, Paaranwendungen für den gemeinsamen Wellness-Genuss, Hochseilgarten mit Niederparcours zur Persönlichkeitsentwicklung, African Lounge mit afrikanischer Küche, behindertengerechte Zimmer. Die Kompetenz in Sachen Medical Wellness liefert Frau Dr. Fehle-Friedel persönlich: Sie ist Ärztin mit eigener Praxis im Haus.
Der Passionsspielort Oberammergau, das Weltkulturgut Wieskirche, die Klosterkirche in Rottenbuch und Kloster Ettal sind beliebte Sehenswürdigkeiten. In der Nähe liegt zudem der Ort Garmisch-Partenkirchen und etwas weiter entfernt München. In den Alpen lohnen sich Ausflüge u.a. zu den Schleiferfällen und zur Zugspitze. Ebenfalls nahe des Hotels sind die Königsschlösser Linderhof, Hohenschwangau und Neuschwanstein sowie das Buchheim-Museum, Franz-Marc-Museum und Freilichtmuseum Glentleiten gelegen.
Sport
Medical Wellness wird in Bayersoien kompetent geleistet, da die Inhaberin Frau Dr. Fehle-Friedel als Ärztin mit Praxis im Hause tätig ist. Es gibt vielfältige gesundheitsmedizinische Therapieangebote wie Revitalisierung, Entgiftung, Moorbäder aus bis zu 10.000 Jahre altem Bad Bayersoier Bergkiefern-Hochmoor, manuelle Therapie, Schlafdiagnostik, Ayurveda, Akupunktur sowie ein umfassendes Paket zur Burnout-Prävention. Zudem wird das Thema gesunde Ernährung vertieft in Form spezieller Fastenkuren nach F.X. Mayr.
Golf
Golffans können im Parkhotel am Soier See wählen unter sieben Golfplätzen in der Region. Der nächstgelegene Golfplatz ist die Gstaig in Lechbruck.
- Aktivierende Ganzkörpermassage
- Alpine Vitalmassage mit Johanniskrautöl oder Arnikamilch
- Bayersoier Kräuterbadl
- Twingle-Time - Karibisches Rendezvous
- Aromasoftmassage
- 1x Duft-Farb-Ton-Erleben
- Entschlackende Teillymphdrainage
- Kaffee-Ganzkörperpeeling - Kahawe
- San Vino Gesichtsbehandlung - Perfekte Pflege
- Traubenkerngesichtsmassage
- Augenbrauenzupfen
- Blumenstrauß
- Alpenzauber-Naturmoorvollbad
- Fußreflexzonenmassage
- Lomi Lomi
- Kaiserbad zu zweit
- 1x Nachtkerzen-/Ziegenbutterpackung
- Körperpackung Hot Chocolate - Pumba
- African Stone - Mawe ya Afrika
- Entschlackende Ganzkörperlymphdrainage
- Twingle-Time- Fruchtikus
- 1x Verwöhnende Salz-Öl-Massage
- Bayersoier Fussfrische
- Mafuta - Kraftvolle Körperarbeit mit Marula Körperöl
- 1x vitalisierende Rückenmassage
- Alpines Honig-Zirben-Bad
- Ammertaler Milch-Honig-Bad
- 1x Seifenbürstenmassage "Reines Gefühl"
- Nutzung unseres Vitalquells
- Fahrradverleih
- Schlittenverleih
- umfangreiches Aktivprogramm
- kostenfreier Parkplatz
- Kur- und Gästekarte der Ammergauer Alpen
- Bademantel und Saunatuch
Hotelausstattung
- WLAN kostenfrei
- Allergiker-Zimmer
- Haustiere erlaubt
- Garage oder Parkhaus
- Ruhige Zimmer
- Bibliothek
Services
- Early Check in / Late Check out
- Shuttleservice (ab/zum Bahnhof oder Flughafen)
Restaurant
- Hotelbar
- Vegetarische | Vegane Küche
- Außenterrasse
- Gerichte für Allergiker
Wellness & Spa
- Größe des Spa und Wellness-Bereichs (in qm) ohne Außenlagen: 1500
Badeerlebnisse
- Massagedüsen
- Innenpool ( in qm): 80
Saunaformen
- Finnische Sauna (95°-110°C)
- Dampfbad
- Tepidarium (38°C)
- Infrarot Sauna
- Aroma Dampfbad
Körper- und Schönheitspflege | Beauty
- Anzahl der Pflegekabinen: 18
Beautyanwendungen
- Klassische Kosmetik
- Naturkosmetik
- Thalasso Kosmetik
Körperanwendungen
- Wellness-Massagen
- Entspannungsbäder
Schul- & Alternativmedizin
- Medical Wellness | Arztpraxis im Haus
- Medizinische Massagen
- Gesundheitscheck
- Naturfango | Moor | Schlamm | Lehm (Peloid)
- Physiotherapie
- Ernährungsberatung
- Fasten nach F.X. Mayr
- Medizinische Bäder
Asiatische Angebote
- Yoga
- Akupunktur
- Trad. Chinesische Medizin (TCM)
Sport, Natur & Kursangebote
- Gymnastikraum
- Leihfahrräder
- Fitnessraum
- E-Bike Verleih
Fit-& Aktivprogramme
- Nordic Walking
- Rückenschule
- Aqua Fitness
- Qi Gong
Coaching Angebote
- Personal Training
- Psychologisches | Mentales coaching
Sportmöglichkeiten
- Skilanglauf
- Wandern (mit Routenplan)
Kulturangebote
- Konzerte
- Kulturausflüge
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR REISEVERANSTALTER (EINZELREISENDE UND REISEGRUPPEN) Stand 8/2018
-
GELTUNGSBEREICH UND DEFINITIONEN
-
VERTRAGSABSCHLUSS UND VERJÄHRUNG
-
RECHTE UND PFLICHTEN DES REISEVERANSTALTERS
-
RECHTE UND PFLICHTEN DES HOTELS
-
PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
-
RÜCKTRITT DES REISEVERANSTALTERS (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNG DES HOTELS (NO SHOW)
-
RÜCKTRITT DES HOTELS
-
HAFTUNG DES HOTELS
-
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1 GELTUNGSBEREICH UND DEFINITIONEN
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, welche zwischen dem Hotel und einem Reiseveranstalter über Hotelleistungen für Einzelreisende und/oder Reisegruppen geschlossen werden (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Buchungen von Zimmern oder Zimmerkontingenten für Veranstaltungen wie Tagungen, Seminare und ähnliches.
1.2 Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst oder ersetzt folgende Begriffe: Reservierungsvertrag, Kontingentvertrag, Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag.
1.3 Hotelleistungen sind alle zwischen Reiseveranstalter und Hotel vereinbarten und vom Hotel zu erbringen den Leistungen wie Hotelzimmer, Verpflegungsarrangements und andere Angebote.
1.4 Die Kunden des Reiseveranstalters, für die Hotelleistungen gebucht werden, sind nachfolgend als „Ein- zelreisende“ oder „Reisegruppen“ (gemeinsam auch „Gäste“) bezeichnet. Eine Reisegruppe besteht aus mindestens 15 Personen, die zu einem gemeinsamen Reisezweck einheitlich organisiert sind und in der Regel an denselben Tagen an- bzw. abreisen.
1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters finden nur Anwendung, wenn dies vorher aus- drücklich vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS UND VERJÄHRUNG
2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Reiseveranstalters seitens des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjäh- rungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadens- ersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3 RECHTE UND PFLICHTEN DES REISEVERANSTALTERS
3.1 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Hotel seinen Buchungsstand so früh wie möglich oder auf Nachfrage bekannt zu geben. Spätestens 30 Tage vor dem Anreisetag ist das Hotel jedoch hierüber zu informieren. Gleichzeitig sind dem Hotel alle erforderlichen Informationen über die Hotelleistungen ge- mäß Ziffer 1.3 zu geben.
3.2 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, für die Hotelleistungen gemäß Ziffer 1.3 und die von ihm darüber hinaus in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten oder, wenn nichts vereinbart wurde, die ausgewiesenen bzw. üblichen Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Reisever- anstalter direkt oder beim Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel ver- auslagt werden.
3.3 Die Gäste haben nur Anspruch auf die Hotelleistungen gemäß Ziffer 1.3. Der Reiseveranstalter ist ver- pflichtet, seine Gäste über diese zu informieren und sie zu verpflichten, für die etwaige Inanspruchnahme darüber hinausgehender Leistungen auf Aufforderung des Hotels eine angemessene Sicherheit, zum Beispiel durch Hinterlegung von Kreditkartengarantien, zu leisten. Dies gilt auch für Gäste, die Inhaber eines Vouchers/Gutscheins sind. Wird trotz entsprechender Aufforderung des Hotels keine Sicherheit durch den Gast geleistet und zahlt der Gast nicht, so sind diese in Anspruch genommenen Leistungen vom Reiseveranstalter zu bezahlen.
3.4 Der Reiseveranstalter muss seine Gäste über alle für den Aufenthalt relevanten Umstände und Bedin- gungen informieren, insbesondere über die Regelung zur Haftung des Hotels gemäß Ziffer 8.
3.5 Für alle mit der Betreuung der Reisegruppe des Reiseveranstalters zusammenhängenden Fragen wird der Reiseveranstalter dem Hotel auf dessen Wunsch eine Ansprechpartnerin/einen Ansprechpartner benennen, die/der diese Reisgruppe vertritt.
4 RECHTE UND PFLICHTEN DES HOTELS
4.1 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Reiseveranstalter eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Das Hotel hat den Erhalt einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu bestätigen.
4.2 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Reiseveranstalters oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 4.1 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
4.3 Das Hotel ist nicht berechtigt, einseitig Änderungen der vereinbarten Hotelleistungen vorzunehmen. Änderungen sind nur mit Einwilligung des Reiseveranstalters wirksam.
4.4 Der Reiseveranstalter erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
4.5 Gebuchte Zimmer stehen dem Reiseveranstalter ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Dieser hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
4.6 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertrags- überschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % und ab 18:00 Uhr 90 % des vollen Logispreises (Listen- preises) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Reiseveranstalters werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
5 PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
5.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten- den Steuern und lokalen Abgaben, sofern nicht ausdrücklich Preise ohne Umsatzsteuer vereinbart wurden. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Hotelgast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder deNeueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend an- gepasst.
5.2 Die vereinbarten Preise gelten ausschließlich im Zusammenhang mit weiteren Leistungen, die dem End- kunden gebündelt in einem Leistungspaket angeboten werden. Sie dürfen nicht als Einzelpreise für ein fache Übernachtung (non-packages) in Distributionskanälen (insbesondere Online) dem Endkunden oder Dritten angeboten werden. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, alle seine weiteren Partner und Mittler dieser Klausel ebenfalls zu unterwerfen.
5.3 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Reisever- anstalter verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Ver- zugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5.4 Der Reiseveranstalter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
5.5 Vereinbarungen über die etwaige Zahlung der Provision (auch „Kommission“) sind entweder im Hotelauf- nahmevertrag oder in einer zeitgleich abzuschließenden Vereinbarung zu treffen. Ist für dieselbe Buchung mehr als ein Reiseveranstalter verantwortlich, so hat das Hotel die Provision nur einmal zu bezahlen.
6 RÜCKTRITT DES REISEVERANSTALTERS (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNG DES HOTELS (NO SHOW)
6.1 Für Einzelreisende:
6.1.1 Ein Rücktritt des Reiseveranstalters von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich,wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
6.1.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Reiseveranstalter ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Ver- trag vereinbart wurde, kann der Reiseveranstalter bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters er lischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
6.1.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Reiseveranstalter steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
6.2 Für Reisegruppen:
6.2.1 Sofern im Vertrag nicht ein abweichendes Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurde, kein sonstiges
gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder das Hotel der Vertragsaufhebung nicht ausdrücklich zustimmt, ist ein Rücktritt nur nach Maßgabe der folgenden Konditionen möglich. Die Vereinbarung eines abwei- chenden Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
6.2.2 Der Reiseveranstalter ist berechtigt, vom Vertrag für Reisegruppen gemäß Ziffer 1.4 zurückzutreten: - bis zu 90 Tage vor Anreise von 100 % des vereinbarten Gesamtvolumens,
- bis zu 60 Tage vor Anreise von 50 % des vereinbarten Gesamtvolumens,
- bis zu 30 Tage vor Anreise von 25 % des vereinbarten Gesamtvolumens.
6.2.3 DasRücktrittsrechtkannnureinmalausgeübtwerden.BeiderBerechnungderFristwirdderAnreisetag nicht mitgerechnet.
6.2.4 Das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters erlischt, wenn er dies nicht bis zum vereinbarten Termin ausübt.
6.2.5 IsteinRücktrittsrechtnichtvereinbartoderbereitserloschen,erfolgtderRücktrittzueinemspäterenZeit- punkt oder in einem größeren als dem vertraglich zugelassenen Umfang, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzu- rechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Auf- wendungen pauschalieren. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarran- gements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zah- len. Dem Reiseveranstalter steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
7 RÜCKTRITT DES HOTELS
7.1 Für Einzelreisende:
7.1.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Reiseveranstalter innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel innerhalb dieser Frist seinerseits berechtigt, im selben Umfang vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen Dritter nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und soweit der Reiseveranstalter auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Frist- setzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
7.1.2 Wird eine gemäß Ziffer 4.1 und/oder Ziffer 4.2 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicher- heitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.1.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Reiseveranstalters bzw. des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit ge- fährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
7.1.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Reiseveranstalters auf Schadensersatz.
7.2 Für Reisegruppen:
7.2.1 Sofern im Vertrag vereinbart wurde, dass der Reiseveranstalter innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel innerhalb dieser Frist seiner- seits berechtigt, im selben Umfang vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen Dritter nach den ver- traglich gebuchten Zimmern vorliegen und soweit der Reiseveranstalter auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
7.2.2 Innerhalb der in Ziffer 6.2.2 genannten Fristen ist auch das Hotel berechtigt, im selben Umfang wie der Reiseveranstalter kostenfrei vom Vertrag teilweise zurückzutreten, wenn auch hier der Reiseveranstalter auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
7.2.3 Wird eine gemäß Ziffer 4.1 und/oder Ziffer 4.2 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicher- heitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.2.4 Wird die gemäß Ziffer 3.1 Satz 2 genannte Vertragspflicht zur Unterrichtung über den Buchungsstand nicht oder nicht fristgemäß erfüllt, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. Dem Hotel steht ferner ein Rücktrittsrecht für den Fall zu, dass sich die Anzahl der als Reisegruppe eingebuchten Gäste auf weniger als 15 reduziert (Verlust des Gruppenstatus gemäß Ziffer 1.4).
7.2.5 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Reiseveranstalters bzw. des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefähr- den kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
7.2.6 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Reiseveranstalters auf Schadensersatz.
8 HAFTUNG DES HOTELS
8.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 8 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
8.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
8.3 Soweit dem Reiseveranstalter ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhanden kommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 4.
8.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warenzustellun- gen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 4.
9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Reisever- anstalter sind unwirksam.
9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Bad Bayersoien. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Bad Bayersoien.
9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
9.5. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen
teil.
Auch im Wellnessbereich des Parkhotels am Soier See begegnen sich Afrika und Bayern auf Augenhöhe: Es gibt eine afrikanische Saunawelt "Amani Spa" ebenso wie urige Holzhütten-Kabinen für Moor- und Kräuterbäder. Das 1.500 qm große Areal erstreckt sich über zwei Etagen, hinzu kommt ein Außenbereich mit Liegewiese.
Beauty
Im Hotel stehen exklusiven Pflegelinien für individuelle Beautyerlebnisse. Das geschulte Personal hat für Sie ausgewählte Produkte aus verschiedenen Pflegeserien zusammengestellt: dLuxusbehandlungen mit Ligne St Barth, Produkte von Galvagni Spa, Wein-Wellness mit San Vino oder Pharmos Natur Green Luxury, Modellierung, Thalassotherapie-Kosmetik, Gesichtslifting und vieles mehr...
Medical Wellness
Medical Wellness wird in Bayersoien kompetent geleistet, da die Inhaberin Frau Dr. Fehle-Friedel als Ärztin mit Praxis im Hause tätig ist. Es gibt vielfältige gesundheitsmedizinische Therapieangebote wie Revitalisierung, Entgiftung, Moorbäder aus bis zu 10.000 Jahre altem Bad Bayersoier Bergkiefern-Hochmoor, manuelle Therapie, Schlafdiagnostik, Ayurveda, Akupunktur sowie ein umfassendes Paket zur Burnout-Prävention. Zudem wird das Thema gesunde Ernährung vertieft in Form spezieller Fastenkuren nach F.X. Mayr.
Auszeichnungen
Alpine Wellness mit Alpenmoorbädern, Paaranwendungen für den gemeinsamen Wellness-Genuss, Hochseilgarten mit Niederparcours zur Persönlichkeitsentwicklung, African Lounge mit afrikanischer Küche, behindertengerechte Zimmer. Die Kompetenz in Sachen Medical Wellness liefert Frau Dr. Fehle-Friedel persönlich: Sie ist Ärztin mit eigener Praxis im Haus.
Der Passionsspielort Oberammergau, das Weltkulturgut Wieskirche, die Klosterkirche in Rottenbuch und Kloster Ettal sind beliebte Sehenswürdigkeiten. In der Nähe liegt zudem der Ort Garmisch-Partenkirchen und etwas weiter entfernt München. In den Alpen lohnen sich Ausflüge u.a. zu den Schleiferfällen und zur Zugspitze. Ebenfalls nahe des Hotels sind die Königsschlösser Linderhof, Hohenschwangau und Neuschwanstein sowie das Buchheim-Museum, Franz-Marc-Museum und Freilichtmuseum Glentleiten gelegen.
Sport
Medical Wellness wird in Bayersoien kompetent geleistet, da die Inhaberin Frau Dr. Fehle-Friedel als Ärztin mit Praxis im Hause tätig ist. Es gibt vielfältige gesundheitsmedizinische Therapieangebote wie Revitalisierung, Entgiftung, Moorbäder aus bis zu 10.000 Jahre altem Bad Bayersoier Bergkiefern-Hochmoor, manuelle Therapie, Schlafdiagnostik, Ayurveda, Akupunktur sowie ein umfassendes Paket zur Burnout-Prävention. Zudem wird das Thema gesunde Ernährung vertieft in Form spezieller Fastenkuren nach F.X. Mayr.
Golf
Golffans können im Parkhotel am Soier See wählen unter sieben Golfplätzen in der Region. Der nächstgelegene Golfplatz ist die Gstaig in Lechbruck.
- Aktivierende Ganzkörpermassage
- Alpine Vitalmassage mit Johanniskrautöl oder Arnikamilch
- Bayersoier Kräuterbadl
- Twingle-Time - Karibisches Rendezvous
- Aromasoftmassage
- 1x Duft-Farb-Ton-Erleben
- Entschlackende Teillymphdrainage
- Kaffee-Ganzkörperpeeling - Kahawe
- San Vino Gesichtsbehandlung - Perfekte Pflege
- Traubenkerngesichtsmassage
- Augenbrauenzupfen
- Blumenstrauß
- Alpenzauber-Naturmoorvollbad
- Fußreflexzonenmassage
- Lomi Lomi
- Kaiserbad zu zweit
- 1x Nachtkerzen-/Ziegenbutterpackung
- Körperpackung Hot Chocolate - Pumba
- African Stone - Mawe ya Afrika
- Entschlackende Ganzkörperlymphdrainage
- Twingle-Time- Fruchtikus
- 1x Verwöhnende Salz-Öl-Massage
- Bayersoier Fussfrische
- Mafuta - Kraftvolle Körperarbeit mit Marula Körperöl
- 1x vitalisierende Rückenmassage
- Alpines Honig-Zirben-Bad
- Ammertaler Milch-Honig-Bad
- 1x Seifenbürstenmassage "Reines Gefühl"
- Nutzung unseres Vitalquells
- Fahrradverleih
- Schlittenverleih
- umfangreiches Aktivprogramm
- kostenfreier Parkplatz
- Kur- und Gästekarte der Ammergauer Alpen
- Bademantel und Saunatuch
Hotelausstattung
- WLAN kostenfrei
- Allergiker-Zimmer
- Haustiere erlaubt
- Garage oder Parkhaus
- Ruhige Zimmer
- Bibliothek
Services
- Early Check in / Late Check out
- Shuttleservice (ab/zum Bahnhof oder Flughafen)
Restaurant
- Hotelbar
- Vegetarische | Vegane Küche
- Außenterrasse
- Gerichte für Allergiker
Wellness & Spa
- Größe des Spa und Wellness-Bereichs (in qm) ohne Außenlagen: 1500
Badeerlebnisse
- Massagedüsen
- Innenpool ( in qm): 80
Saunaformen
- Finnische Sauna (95°-110°C)
- Dampfbad
- Tepidarium (38°C)
- Infrarot Sauna
- Aroma Dampfbad
Körper- und Schönheitspflege | Beauty
- Anzahl der Pflegekabinen: 18
Beautyanwendungen
- Klassische Kosmetik
- Naturkosmetik
- Thalasso Kosmetik
Körperanwendungen
- Wellness-Massagen
- Entspannungsbäder
Schul- & Alternativmedizin
- Medical Wellness | Arztpraxis im Haus
- Medizinische Massagen
- Gesundheitscheck
- Naturfango | Moor | Schlamm | Lehm (Peloid)
- Physiotherapie
- Ernährungsberatung
- Fasten nach F.X. Mayr
- Medizinische Bäder
Asiatische Angebote
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR REISEVERANSTALTER (EINZELREISENDE UND REISEGRUPPEN) Stand 8/2018
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GELTUNGSBEREICH UND DEFINITIONEN
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VERTRAGSABSCHLUSS UND VERJÄHRUNG
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RECHTE UND PFLICHTEN DES REISEVERANSTALTERS
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RECHTE UND PFLICHTEN DES HOTELS
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PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
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RÜCKTRITT DES REISEVERANSTALTERS (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNG DES HOTELS (NO SHOW)
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RÜCKTRITT DES HOTELS
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HAFTUNG DES HOTELS
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SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1 GELTUNGSBEREICH UND DEFINITIONEN
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, welche zwischen dem Hotel und einem Reiseveranstalter über Hotelleistungen für Einzelreisende und/oder Reisegruppen geschlossen werden (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Buchungen von Zimmern oder Zimmerkontingenten für Veranstaltungen wie Tagungen, Seminare und ähnliches.
1.2 Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst oder ersetzt folgende Begriffe: Reservierungsvertrag, Kontingentvertrag, Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag.
1.3 Hotelleistungen sind alle zwischen Reiseveranstalter und Hotel vereinbarten und vom Hotel zu erbringen den Leistungen wie Hotelzimmer, Verpflegungsarrangements und andere Angebote.
1.4 Die Kunden des Reiseveranstalters, für die Hotelleistungen gebucht werden, sind nachfolgend als „Ein- zelreisende“ oder „Reisegruppen“ (gemeinsam auch „Gäste“) bezeichnet. Eine Reisegruppe besteht aus mindestens 15 Personen, die zu einem gemeinsamen Reisezweck einheitlich organisiert sind und in der Regel an denselben Tagen an- bzw. abreisen.
1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters finden nur Anwendung, wenn dies vorher aus- drücklich vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS UND VERJÄHRUNG
2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Reiseveranstalters seitens des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjäh- rungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadens- ersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3 RECHTE UND PFLICHTEN DES REISEVERANSTALTERS
3.1 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Hotel seinen Buchungsstand so früh wie möglich oder auf Nachfrage bekannt zu geben. Spätestens 30 Tage vor dem Anreisetag ist das Hotel jedoch hierüber zu informieren. Gleichzeitig sind dem Hotel alle erforderlichen Informationen über die Hotelleistungen ge- mäß Ziffer 1.3 zu geben.
3.2 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, für die Hotelleistungen gemäß Ziffer 1.3 und die von ihm darüber hinaus in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten oder, wenn nichts vereinbart wurde, die ausgewiesenen bzw. üblichen Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Reisever- anstalter direkt oder beim Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel ver- auslagt werden.
3.3 Die Gäste haben nur Anspruch auf die Hotelleistungen gemäß Ziffer 1.3. Der Reiseveranstalter ist ver- pflichtet, seine Gäste über diese zu informieren und sie zu verpflichten, für die etwaige Inanspruchnahme darüber hinausgehender Leistungen auf Aufforderung des Hotels eine angemessene Sicherheit, zum Beispiel durch Hinterlegung von Kreditkartengarantien, zu leisten. Dies gilt auch für Gäste, die Inhaber eines Vouchers/Gutscheins sind. Wird trotz entsprechender Aufforderung des Hotels keine Sicherheit durch den Gast geleistet und zahlt der Gast nicht, so sind diese in Anspruch genommenen Leistungen vom Reiseveranstalter zu bezahlen.
3.4 Der Reiseveranstalter muss seine Gäste über alle für den Aufenthalt relevanten Umstände und Bedin- gungen informieren, insbesondere über die Regelung zur Haftung des Hotels gemäß Ziffer 8.
3.5 Für alle mit der Betreuung der Reisegruppe des Reiseveranstalters zusammenhängenden Fragen wird der Reiseveranstalter dem Hotel auf dessen Wunsch eine Ansprechpartnerin/einen Ansprechpartner benennen, die/der diese Reisgruppe vertritt.
4 RECHTE UND PFLICHTEN DES HOTELS
4.1 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Reiseveranstalter eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Das Hotel hat den Erhalt einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu bestätigen.
4.2 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Reiseveranstalters oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 4.1 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
4.3 Das Hotel ist nicht berechtigt, einseitig Änderungen der vereinbarten Hotelleistungen vorzunehmen. Änderungen sind nur mit Einwilligung des Reiseveranstalters wirksam.
4.4 Der Reiseveranstalter erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
4.5 Gebuchte Zimmer stehen dem Reiseveranstalter ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Dieser hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
4.6 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertrags- überschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % und ab 18:00 Uhr 90 % des vollen Logispreises (Listen- preises) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Reiseveranstalters werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
5 PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
5.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten- den Steuern und lokalen Abgaben, sofern nicht ausdrücklich Preise ohne Umsatzsteuer vereinbart wurden. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Hotelgast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder deNeueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend an- gepasst.
5.2 Die vereinbarten Preise gelten ausschließlich im Zusammenhang mit weiteren Leistungen, die dem End- kunden gebündelt in einem Leistungspaket angeboten werden. Sie dürfen nicht als Einzelpreise für ein fache Übernachtung (non-packages) in Distributionskanälen (insbesondere Online) dem Endkunden oder Dritten angeboten werden. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, alle seine weiteren Partner und Mittler dieser Klausel ebenfalls zu unterwerfen.
5.3 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Reisever- anstalter verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Ver- zugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5.4 Der Reiseveranstalter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
5.5 Vereinbarungen über die etwaige Zahlung der Provision (auch „Kommission“) sind entweder im Hotelauf- nahmevertrag oder in einer zeitgleich abzuschließenden Vereinbarung zu treffen. Ist für dieselbe Buchung mehr als ein Reiseveranstalter verantwortlich, so hat das Hotel die Provision nur einmal zu bezahlen.
6 RÜCKTRITT DES REISEVERANSTALTERS (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNG DES HOTELS (NO SHOW)
6.1 Für Einzelreisende:
6.1.1 Ein Rücktritt des Reiseveranstalters von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich,wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
6.1.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Reiseveranstalter ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Ver- trag vereinbart wurde, kann der Reiseveranstalter bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters er lischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.
6.1.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Reiseveranstalter steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
6.2 Für Reisegruppen:
6.2.1 Sofern im Vertrag nicht ein abweichendes Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurde, kein sonstiges
gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder das Hotel der Vertragsaufhebung nicht ausdrücklich zustimmt, ist ein Rücktritt nur nach Maßgabe der folgenden Konditionen möglich. Die Vereinbarung eines abwei- chenden Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
6.2.2 Der Reiseveranstalter ist berechtigt, vom Vertrag für Reisegruppen gemäß Ziffer 1.4 zurückzutreten: - bis zu 90 Tage vor Anreise von 100 % des vereinbarten Gesamtvolumens,
- bis zu 60 Tage vor Anreise von 50 % des vereinbarten Gesamtvolumens,
- bis zu 30 Tage vor Anreise von 25 % des vereinbarten Gesamtvolumens.
6.2.3 DasRücktrittsrechtkannnureinmalausgeübtwerden.BeiderBerechnungderFristwirdderAnreisetag nicht mitgerechnet.
6.2.4 Das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters erlischt, wenn er dies nicht bis zum vereinbarten Termin ausübt.
6.2.5 IsteinRücktrittsrechtnichtvereinbartoderbereitserloschen,erfolgtderRücktrittzueinemspäterenZeit- punkt oder in einem größeren als dem vertraglich zugelassenen Umfang, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzu- rechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Auf- wendungen pauschalieren. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarran- gements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zah- len. Dem Reiseveranstalter steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
7 RÜCKTRITT DES HOTELS
7.1 Für Einzelreisende:
7.1.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Reiseveranstalter innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel innerhalb dieser Frist seinerseits berechtigt, im selben Umfang vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen Dritter nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und soweit der Reiseveranstalter auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Frist- setzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
7.1.2 Wird eine gemäß Ziffer 4.1 und/oder Ziffer 4.2 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicher- heitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.1.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Reiseveranstalters bzw. des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit ge- fährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
7.1.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Reiseveranstalters auf Schadensersatz.
7.2 Für Reisegruppen:
7.2.1 Sofern im Vertrag vereinbart wurde, dass der Reiseveranstalter innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel innerhalb dieser Frist seiner- seits berechtigt, im selben Umfang vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen Dritter nach den ver- traglich gebuchten Zimmern vorliegen und soweit der Reiseveranstalter auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
7.2.2 Innerhalb der in Ziffer 6.2.2 genannten Fristen ist auch das Hotel berechtigt, im selben Umfang wie der Reiseveranstalter kostenfrei vom Vertrag teilweise zurückzutreten, wenn auch hier der Reiseveranstalter auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
7.2.3 Wird eine gemäß Ziffer 4.1 und/oder Ziffer 4.2 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicher- heitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
7.2.4 Wird die gemäß Ziffer 3.1 Satz 2 genannte Vertragspflicht zur Unterrichtung über den Buchungsstand nicht oder nicht fristgemäß erfüllt, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt berechtigt. Dem Hotel steht ferner ein Rücktrittsrecht für den Fall zu, dass sich die Anzahl der als Reisegruppe eingebuchten Gäste auf weniger als 15 reduziert (Verlust des Gruppenstatus gemäß Ziffer 1.4).
7.2.5 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Reiseveranstalters bzw. des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefähr- den kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
7.2.6 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Reiseveranstalters auf Schadensersatz.
8 HAFTUNG DES HOTELS
8.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 8 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Reiseveranstalters oder des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
8.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
8.3 Soweit dem Reiseveranstalter ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhanden kommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 4.
8.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warenzustellun- gen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 4.
9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Reisever- anstalter sind unwirksam.
9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Bad Bayersoien. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Bad Bayersoien.
9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
9.5. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen
teil.
Podcast-Episoden aus dem Hotel
Lage & Anfahrt
Unser Wellnesshotel liegt
Das Wellnesshotel liegt in Bayern im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen, ruhig am Kurpark und direkt am malerischen Soier See mit Blick auf die Ammergauer Alpen. Im Sommer bieten die Gewässer jede Art von Wassersport, im Winter verwandeln sie sich in riesige Eislaufflächen und die Wälder sind per Ski auf den zahlreichen Loipen zu erkunden. Tagsüber lädt die herrliche Landschaft zum Fahrradfahren, Wandern, Golfen oder zu sehenswerten Ausflugszielen ein.
Anreise mit dem Auto
Von München:
Auf die A95 Richtung Garmisch-Partenkirchen, Ausfahrt "Murnau" nehmen, rechts auf die B 472 nach Murnau, in Murnau Richtung Bad Kohlgrub/Oberammergau, durch Bad Kohlgrub durch, in Saulgrub rechts auf die B 23, nächster Ort - Abfahrt rechts - Bad Bayersoien.
Von Garmisch-Partenkirchen:
Auf die B2 Richtung Oberammergau, Saulgrub, nächster Ort - Abfahrt rechts- Bad Bayersoien.
Von Augsburg:
Auf die B 17, Richtung Landsberg, nach Hohenfurch Umgehungsstraße bis Peiting, Abfahrt auf die B 23 Richtung Garmisch.
Von Ulm/Kempten:
Auf der A 7 bis zur Ausfahrt Seeg -Autobahnende-, nach Roßhaupten, Lechbruck, Steingaden, Richtung Garmisch-Partenkirchen, Abfahrt Bad Bayersoien.
Anreise mit dem Zug
Wenn Sie mit der Bahn kommen, ist Murnau der nächste ICE-Bahnhof und Saulgrub die nächste Bahnstation. Die Fahrt von Murnau nach Saulgrub gilt als eine der schönsten Bahnstrecken Europas - und wir holen Sie dann gerne kostenlos in Saulgrub ab.
Anreise mit dem Flugzeug
Die nächsten Flughäfen sind München, Innsbruck und Memmingen
Spezielle Anreiseinformationen
Kirmesauerstr. 19 . Koordinaten für Ihr GPS-Gerät 47°41'40.00? N 11°00'10.00? E
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Am Kurpark 1
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