Göbel's Landhotel

Göbel's Landhotel

Im Herzen Deutschlands
Hessen | Sauerland | Willingen (Upland)

84%
2701 Bewertungen

Zimmer: 81/100
Sauberkeit: 82/100
Service: 86/100

Göbel's Landhotel

Im Herzen Deutschlands
Hessen | Sauerland | Willingen (Upland)

84%
2701 Bewertungen

Zimmer: 81/100
Sauberkeit: 82/100
Service: 86/100

Hotel Beschreibung

Aktiv sein und Entspannen im Sauerland

Das in der dritten Generation familiengeführte Wellnesshotel Göbel´s Landhotel liegt im Zentrum von Willingen im Nordhessischen Upland. Es besticht durch sein gemütliches Ambiente im Landhausstil und ist zu jeder Jahreszeit ein idealer Ausgangspunkt für Unternehmungen.

Willingen liegt zwischen den Wandergebieten Hochsauerland, Naturpark Diemelsee und dem Waldecker Land. Zudem ist Willingen die Mountainbike-Hochburg im Sauerland. Eine Vielzahl abwechslungsreicher Touren jeden Schwierigkeitsgrades führt über offene Hochflächen und über die Berge und Täler des Hochsauerlandes.

Im Winter kommen die Aktivurlauber auf zahlreichen Pisten, Loipen und Abfahrten auf ihre Kosten. Die Winterlandschaft lässt sich aber auch auf Wanderungen gut zu Fuß erkunden.

Nach den Aktivitäten in der Natur lädt das Mountain-Spa in Göbel´s Landhotel zu Ruhe und Entspannung ein. Im 1.000 qm großen Wellnessbereich finden die Gäste unter anderem 5 unterschiedliche Saunen, moderne Ruheräume, einen professionell ausgestatteten Fitnessbereich und ein Hallenbad. In der Wellness- und Beautylounge erwartet die Gäste ein vielfältiges Programm an klassischen Teil- und Ganzkörpermassagen sowie entspannende und pflegende Beauty-Behandlungen. Für werdende Mütter gibt es im Göbel´s Landhotel spezielle Angebote zur Entspannung und Erholung vor der Geburt.

Im Restaurant „Willinger Stuben“ können die Gäste zwischen einer vielfältigen Auswahl an regionalen Gerichten wählen. Dabei stehen Frische und regionale Herkunft der Produkte immer im Mittelpunkt. 

Das Mountain-Spa in Göbel´s Landhotel ist ein Ort der Ruhe und Entspannung und ermöglicht den Wellnessgästen eine (kurze) Auszeit vom Alltag auf rund 1.000m². Die weitläufige Anlage verfügt über:

•    fünf unterschiedliche Saunen, 

•    ein Sprudel- und ein Hallenbad, 

•    gemütliche Ruheräume mit Wellnessbetten und Schwebeliegen,

•    Wassertretbecken, Eisbrunnen, Erlebnisduschen, ein Wellnessgarten und Fitnessraum mit modernen Trainingsgeräten 

runden das Angebot ab. 

Beauty

In den neun Behandlungsräumen der Wellness- und Beautylounge von Göbel´s Landhotel erwartet die Gäste ein vielfältiges Angebot mit den Produktlinien von Klapp, Babor  und Pino sowie einer eigenen Produktlinie. Angeboten werden zum Beispiel:

•    kosmetische Gesichtsbehandlungen für jeden Hauttyp

•    entspannende Ganzkörper- oder Teilmassagen und exotische Massagerituale

•    Wohlfühlbäder mit verschiedenen pflegenden Zusätzen – auch als Partnerbad

•    Maniküre und kosmetische Fußpflege

•    wohltuende Peelings zur Verbesserung des Hautbildes und Packungen in der Softpack-Liege

•    spezielle Wellnessangebote für werdende Mütter

•    Ultraschallbehandlungen zur Fettreduktion und Hautstraffung

•    Babymoon-Wellness für werdende Mütter

Auszeichnungen

Babymoon: Die (vorläufig letzte) Auszeit für die werdende Mutter bevor das Kind kommt -  Göbel´s Landhotel ist eines der führenden Häuser im Bereich Babymoon. Für werdende Mütter hat das Team ganz besondere Wellness-Angebote und Arrangements entwickelt, die in dieser besonderen Zeit verwöhnen und entspannen. Massagen werden zum Beispiel auf einem ganz speziellen Baby-Bauch-Stuhl durchgeführt, der Verspannungen vorbeugt. Auch einen persönlich gestalteten Abdruck des Babybauchs kann man mit nach Hause nehmen oder den Babybauch bei einem Fotoshooting inklusive Outfitwechsel in Szene setzen.

Eltern mit Kindern finden auf Wunsch alles auf dem Zimmer, was sie für das Kind gebrauchen. Hierzu zählen:
• Babybettchen mit Bettwäsche, Babyphone, Flaschenwärmer, Töpfchen, Hocker, Wickelauflage, Babybadeeimer
• Buggys und Baby-Bjorns stehen kostenfrei nach Verfügbarkeit bereit
• „Kids-Club“, extra Kinderspielraum mit Kino, Kinderspielplatz, Player’s Lounge mit Billard, Darts, Kicker
• Kinder sind zum Abendessen eingeladen, sofern die erwachsenen Begleitpersonen Halbpension gebucht haben
• Freie Nutzung der SPA-Welt und Wellness für Kinder

Willingen liegt am Rande des Sauerlandes und ist ein wahres Wander- und Wintersportparadies für Sportbegeisterte und Naturliebhaber. 

Wintersportfreunde genießen:

• attraktive weitläufige Loipen
• 18 km präparierte Abfahrten
• 12 Skilifte, 6 Schlepplifte
• 5 Kinderländer mit Förderband
• 8 Förderbänder
• Snowboard-Funpark
• 75 Schneekanonen
• Leistungsstärkste Kabinenseilbahn Deutschlands mit 8er-Gondeln
• 6er Sesselbahn Ritzhagen

Das Highlight der Wintersaison in Willingen ist das jährlich stattfindende Weltcup Skispringen des internationalen Skiverbandes an der Mühlenkopfschanze im Strycktal. Jahr für Jahr zieht dieses Wintersport-Event mehrere Zehntausend Fans an, die die besten Skispringer der Welt einmal hautnah erleben möchten. Das Weltcup-Stadion bietet Platz für 35.000 Sportbegeisterte und das Ereignis wird von vielen TV-Sendern live übertragen.

Ein Besuch der Mühlenkopfschanze lohnt sich nicht nur im Winter, denn von hier aus starten viele Aktivurlauber ihre Wanderungen auf den Ettelsberg und die Hochheide. Der Ettelsberg (838 m) ist auch mit der Seilbahn bequem zu erreichen und ist – inmitten des Naturschutzgebietes Hochheide – der ideale Ausgangspunkt für kleine und große Touren durch das Hochsauerland.

Die Bruchhauser Steine in Olsberg mit ihren vier Felsmonumenten sind etwa 380 Millionen Jahre alt und sollen in vorchristlicher Zeit eine bedeutende Kultstätte gewesen sein. Heute sind die Steine ein Naturschutzgebiet, in dem sich seltene Tiere und Pflanzen angesiedelt haben. 

Weitere Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten in Willingen sind:

• Lagunen-Erlebnisbad
• Eishalle
• Freeclimbing-Halle
• Indoor-Kartbahn
• Wandern und Radfahren
• Abenteuergolf am Viadukt
• Schwarzlicht-Indoor-Golf
• zahlreiche Einkehrmöglichkeiten

Sport

Ein Fitnessraum mit modernen Trainingsgeräten steht zu Ihrer Verfügung. Darüber hinaus gibt es einen Verleih von:Tourenkarten, E-Bikes und Nordic Walking Poles.
Ein Hotel Transfer bringt Wanderer und Skiläufer zu den besten Spots. Außerdem verfügt das Hotel über einen Energieraum für Yoga, Pilates, Meditation.
Wassergymnastik gehört ebenfalls zum Aktivprogramm.


Fitness

  • Fitnessraum mit modernen Trainingsgeräten
  • Aquagymnastik





Willinger Stuben in Göbel´s Landhotel

Im Restaurant „Willinger Stuben“ können die Gäste zwischen einer vielfältigen Auswahl an regionalen Gerichten wählen.  Dabei stehen Frische und regionale Herkunft der Produkte immer im Mittelpunkt. Der kulinarische Kalender von Göbel´s Landhotel bietet saisonale Gerichte passend zu den Jahreszeiten. 

In der Hotelbar "Cést la vie" kann man den Abend bei einem Glas Wein oder einem leckeren Cocktail gemütlich ausklingen lassen.

 

 

  • Vitalisierende Aromaöl-Massage, inkl. Rückenpackung - ca. 65 Minuten
  • Göbel's Verwöhn-Behandlung - ca. 55 Minuten
  • Wellness für werdene Mütter - Rücken-Nacken-Kopf-Wellness-Massage - ca. 25 Minuten
  • Khanya - afrikanische Massage
  • Honig-Candle Massage
  • Reine Männersache
  • Blumenstrauß Wert € 30,00
  • Hot Chocolate Massage
  • Fußreflexzonenmassage - ca. 45 Minuten
  • Reichhaltiges Frühstücksbüfett
  • Nutzung des Fitness-Centers
  • Nutzung der 1.000qm SPA- & Wellnesslandschaft
  • 1. Frühstück am Pool mit Tee, Kaffee und frischen Säften
  • Kaffee, Tee, Energiewasser an der Bar im Wellnessbereich
  • Badetasche mit Bademantel & Saunatücher

Hotelausstattung

  • WLAN kostenfrei
  • Allergiker-Zimmer
  • Haustiere erlaubt
  • Garage oder Parkhaus
  • Ruhige Zimmer
  • Anzahl Zimmer: 74

Angebotsschwerpunkt

  • Familienfreundlich
  • Paarwellness
  • Babymoon

Restaurant

  • Hotelbar
  • Vegetarische | Vegane Küche
  • Außenterrasse
  • Gerichte für Allergiker

Badeerlebnisse

  • Whirlpool
  • Innenpool ( in qm): 80

Saunaformen

  • Finnische Sauna (95°-110°C)
  • Dampfbad
  • Infrarot Sauna

Körper- und Schönheitspflege | Beauty

  • Anzahl der Pflegekabinen: 9

Beautyanwendungen

  • Klassische Kosmetik
  • Naturkosmetik

Körperanwendungen

  • Wellness-Massagen
  • Entspannungsbäder

Sport, Natur & Kursangebote

  • Fitnessraum
  • E-Bike Verleih

Fit-& Aktivprogramme

  • Aqua Fitness

Sportmöglichkeiten

  • Mountainbike Parcours
  • Skilanglauf
  • Wandern (mit Routenplan)
  • Ski alpin
  • Golfplatz in der Nähe

Kulturangebote

  • Kulturausflüge

GÖBEL’s LANDHOTEL KG 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG


1 GELTUNGSBEREICH 

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. 

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.


2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG 

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. 

2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.


3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG 

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. 

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten-den Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 

3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht. 

3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Voraus-zahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag © Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. Seite 6 Stand: November 2014 

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 

3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.


4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW) 

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt. 

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Auf-wendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kun-den steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


5 RÜCKTRITT DES HOTELS 

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zu-rücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt. 

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE 

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.


7 HAFTUNG DES HOTELS 

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr-lässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. 

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren In-halte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4. 

7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel über-nimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.


8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Göbel’s Landhotel, Briloner Str. 48, 34508 Willingen.

8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr das Amtsgericht Korbach. Sitz der Göbel’s Landhotel KG ist 34508 Willingen, Briloner Str. 48. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.

8.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 

8.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Göbel Hotels, März 2016

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen, Seminare & Tagungen


I. GELTUNGSBEREICH

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.


II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande; diese sind die Vertragspartner. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.

2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt. 

3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu

beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.


III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen. 

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. 

3. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

5. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 

6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.


IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. 

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt. 

3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.

4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter 

Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste?3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.


5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nr. 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


V. RÜCKTRITT DES HOTELS

1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 4 und/oder 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls - Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der Veranstaltung, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist; - ein Verstoß gegen Ziffer I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


VI. REKLAMATIONSFALL

Im Reklamationsfall hat der Vertragspartner eventuelle Mängel unverzüglich, d.h. vor oder während der Veranstaltung dem zuständigen Abteilungsleiter gegenüber zu rügen, so dass das Hotel die rechtzeitige Möglichkeit der Nachbesserung hat. Soweit das Reklamationsrecht durch den Kunden nicht innerhalb der o.g. Frist ausgeübt wird, ist eine spätere Geltendmachung von Ansprüchen diesbezüglich ausgeschlossen.


VII. ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT

1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. 

2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern. 

3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. 

5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.


VIII. MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung in Textform mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.


IX. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE

1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung in Textform. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.

4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.


X. VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN

1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


XI. HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN

1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.


XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Göbel’s Landhotel, Briloner Str. 48, 34508 Willingen.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr das Amtsgericht Korbach. Sitz der Göbel’s Landhotel KG ist 34508 Willingen, Briloner Str. 48. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Göbel Hotels, März 2016

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wellness- & Spa Angebote Mountain-SPA


1. Vertragsabschluss

1.1 Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald die Leistung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich, bereitgestellt wird. Eine Schriftform ist nicht notwendig.

1.2 Ist der Kunde/Anmeldende Vollkaufmann, so haftet er selbst für alle vertraglichen Verpflichtungen neben den von ihm angemeldeten Gästen.

1.3 Bei Anmeldung von mehreren Gästen haften neben diesen selbst der/die im Auftrag Handlende/Anmeldende für die vertraglichen Verpflichtungen.

1.4 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird dieser Inhalt verbindlich, sofern der/die Kunde/in oder Anmeldende nicht innerhalb von 10 Tagen dies reklamiert oder von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht.


2. Leistungen, Preis 

Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus unserem gültigen Prospekt/Preisliste und/oder der Buchungsbestätigung. Eine Rückvergütung bestellter und bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ändert sich nach Abschluss des Vertrags der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend. Das Einlösen kostenloser Gutscheine bzw. Coupons ist besonders geregelt: Pro Buchung bzw. Reservierung kann nur ein Gutschein eingelöst werden. Bei käuflich erworbenen Gutscheinen ist es dagegen so geregelt, dass diese in Summe angerechnet werden können.


3. Rücktritt

3.1 Ein Rücktritt des/der Kunden/Kundin von der Buchung muss in Schriftform vorliegen.

3.2 Bei Abbestellung von Leistungen/Buchungen durch den/die Kunden/Kundin werden folgende Stornogebühren fällig: bis 1 Tag vor der Buchung keine Kosten, danach fallen 100% an. Vom Preis der vertraglich vereinbarten Leistungen werden im Preis enthaltene, aber durch die Stornierung nicht in Anspruch genommene Materialkosten abgezogen.


4. Haftung

4.1 Wird ein SPA oder eine Wellnessbereich durch höhere Gewalt, technische Defekte oder Streik in der Erfüllung ihrer Leistung behindert, kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist das SPA/Wellnessbereich verpflichtet, sich um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.

4.2 Das SPA/Wellnessbereich haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie der Preise und die ordnungsgemäße Erbringung dieser Leistung.

4.3 Das SPA/Wellnessbereich haftet nicht für durch Kosmetika und Behandlungen auftretende nicht absehbare Haut- und Körperreaktionen sowie durch den/der Kunden/Kundin nicht bekannte oder das dem SPA/Wellnessbereich nicht mitgeteilte Allergien oder anderer körperlicher Voraussetzungen, bei denen von einer solchen Behandlung abzusehen gewesen wäre.


5. Schlussbestimmungen

5.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 

5.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Göbel’s Landhotel, Briloner Str. 48, 34508 Willingen.

5.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr das Amtsgericht Korbach. Sitz der Göbel’s Landhotel KG ist 34508 Willingen, Briloner Str. 48. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.

5.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 

5.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Göbel Hotels, März 2016

Das Mountain-Spa in Göbel´s Landhotel ist ein Ort der Ruhe und Entspannung und ermöglicht den Wellnessgästen eine (kurze) Auszeit vom Alltag auf rund 1.000m². Die weitläufige Anlage verfügt über:

•    fünf unterschiedliche Saunen, 

•    ein Sprudel- und ein Hallenbad, 

•    gemütliche Ruheräume mit Wellnessbetten und Schwebeliegen,

•    Wassertretbecken, Eisbrunnen, Erlebnisduschen, ein Wellnessgarten und Fitnessraum mit modernen Trainingsgeräten 

runden das Angebot ab. 

Beauty

In den neun Behandlungsräumen der Wellness- und Beautylounge von Göbel´s Landhotel erwartet die Gäste ein vielfältiges Angebot mit den Produktlinien von Klapp, Babor  und Pino sowie einer eigenen Produktlinie. Angeboten werden zum Beispiel:

•    kosmetische Gesichtsbehandlungen für jeden Hauttyp

•    entspannende Ganzkörper- oder Teilmassagen und exotische Massagerituale

•    Wohlfühlbäder mit verschiedenen pflegenden Zusätzen – auch als Partnerbad

•    Maniküre und kosmetische Fußpflege

•    wohltuende Peelings zur Verbesserung des Hautbildes und Packungen in der Softpack-Liege

•    spezielle Wellnessangebote für werdende Mütter

•    Ultraschallbehandlungen zur Fettreduktion und Hautstraffung

•    Babymoon-Wellness für werdende Mütter

Auszeichnungen

Babymoon: Die (vorläufig letzte) Auszeit für die werdende Mutter bevor das Kind kommt -  Göbel´s Landhotel ist eines der führenden Häuser im Bereich Babymoon. Für werdende Mütter hat das Team ganz besondere Wellness-Angebote und Arrangements entwickelt, die in dieser besonderen Zeit verwöhnen und entspannen. Massagen werden zum Beispiel auf einem ganz speziellen Baby-Bauch-Stuhl durchgeführt, der Verspannungen vorbeugt. Auch einen persönlich gestalteten Abdruck des Babybauchs kann man mit nach Hause nehmen oder den Babybauch bei einem Fotoshooting inklusive Outfitwechsel in Szene setzen.

Eltern mit Kindern finden auf Wunsch alles auf dem Zimmer, was sie für das Kind gebrauchen. Hierzu zählen:
• Babybettchen mit Bettwäsche, Babyphone, Flaschenwärmer, Töpfchen, Hocker, Wickelauflage, Babybadeeimer
• Buggys und Baby-Bjorns stehen kostenfrei nach Verfügbarkeit bereit
• „Kids-Club“, extra Kinderspielraum mit Kino, Kinderspielplatz, Player’s Lounge mit Billard, Darts, Kicker
• Kinder sind zum Abendessen eingeladen, sofern die erwachsenen Begleitpersonen Halbpension gebucht haben
• Freie Nutzung der SPA-Welt und Wellness für Kinder

Willingen liegt am Rande des Sauerlandes und ist ein wahres Wander- und Wintersportparadies für Sportbegeisterte und Naturliebhaber. 

Wintersportfreunde genießen:

• attraktive weitläufige Loipen
• 18 km präparierte Abfahrten
• 12 Skilifte, 6 Schlepplifte
• 5 Kinderländer mit Förderband
• 8 Förderbänder
• Snowboard-Funpark
• 75 Schneekanonen
• Leistungsstärkste Kabinenseilbahn Deutschlands mit 8er-Gondeln
• 6er Sesselbahn Ritzhagen

Das Highlight der Wintersaison in Willingen ist das jährlich stattfindende Weltcup Skispringen des internationalen Skiverbandes an der Mühlenkopfschanze im Strycktal. Jahr für Jahr zieht dieses Wintersport-Event mehrere Zehntausend Fans an, die die besten Skispringer der Welt einmal hautnah erleben möchten. Das Weltcup-Stadion bietet Platz für 35.000 Sportbegeisterte und das Ereignis wird von vielen TV-Sendern live übertragen.

Ein Besuch der Mühlenkopfschanze lohnt sich nicht nur im Winter, denn von hier aus starten viele Aktivurlauber ihre Wanderungen auf den Ettelsberg und die Hochheide. Der Ettelsberg (838 m) ist auch mit der Seilbahn bequem zu erreichen und ist – inmitten des Naturschutzgebietes Hochheide – der ideale Ausgangspunkt für kleine und große Touren durch das Hochsauerland.

Die Bruchhauser Steine in Olsberg mit ihren vier Felsmonumenten sind etwa 380 Millionen Jahre alt und sollen in vorchristlicher Zeit eine bedeutende Kultstätte gewesen sein. Heute sind die Steine ein Naturschutzgebiet, in dem sich seltene Tiere und Pflanzen angesiedelt haben. 

Weitere Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten in Willingen sind:

• Lagunen-Erlebnisbad
• Eishalle
• Freeclimbing-Halle
• Indoor-Kartbahn
• Wandern und Radfahren
• Abenteuergolf am Viadukt
• Schwarzlicht-Indoor-Golf
• zahlreiche Einkehrmöglichkeiten

Sport

Ein Fitnessraum mit modernen Trainingsgeräten steht zu Ihrer Verfügung. Darüber hinaus gibt es einen Verleih von:Tourenkarten, E-Bikes und Nordic Walking Poles.
Ein Hotel Transfer bringt Wanderer und Skiläufer zu den besten Spots. Außerdem verfügt das Hotel über einen Energieraum für Yoga, Pilates, Meditation.
Wassergymnastik gehört ebenfalls zum Aktivprogramm.


Fitness

  • Fitnessraum mit modernen Trainingsgeräten
  • Aquagymnastik





Willinger Stuben in Göbel´s Landhotel

Im Restaurant „Willinger Stuben“ können die Gäste zwischen einer vielfältigen Auswahl an regionalen Gerichten wählen.  Dabei stehen Frische und regionale Herkunft der Produkte immer im Mittelpunkt. Der kulinarische Kalender von Göbel´s Landhotel bietet saisonale Gerichte passend zu den Jahreszeiten. 

In der Hotelbar "Cést la vie" kann man den Abend bei einem Glas Wein oder einem leckeren Cocktail gemütlich ausklingen lassen.

 

 

  • Vitalisierende Aromaöl-Massage, inkl. Rückenpackung - ca. 65 Minuten
  • Göbel's Verwöhn-Behandlung - ca. 55 Minuten
  • Wellness für werdene Mütter - Rücken-Nacken-Kopf-Wellness-Massage - ca. 25 Minuten
  • Khanya - afrikanische Massage
  • Honig-Candle Massage
  • Reine Männersache
  • Blumenstrauß Wert € 30,00
  • Hot Chocolate Massage
  • Fußreflexzonenmassage - ca. 45 Minuten
  • Reichhaltiges Frühstücksbüfett
  • Nutzung des Fitness-Centers
  • Nutzung der 1.000qm SPA- & Wellnesslandschaft
  • 1. Frühstück am Pool mit Tee, Kaffee und frischen Säften
  • Kaffee, Tee, Energiewasser an der Bar im Wellnessbereich
  • Badetasche mit Bademantel & Saunatücher

Hotelausstattung

  • WLAN kostenfrei
  • Allergiker-Zimmer
  • Haustiere erlaubt
  • Garage oder Parkhaus
  • Ruhige Zimmer
  • Anzahl Zimmer: 74

Angebotsschwerpunkt

  • Familienfreundlich
  • Paarwellness
  • Babymoon

Restaurant

  • Hotelbar
  • Vegetarische | Vegane Küche
  • Außenterrasse
  • Gerichte für Allergiker

Badeerlebnisse

  • Whirlpool
  • Innenpool ( in qm): 80

Saunaformen

  • Finnische Sauna (95°-110°C)
  • Dampfbad
  • Infrarot Sauna

Körper- und Schönheitspflege | Beauty

  • Anzahl der Pflegekabinen: 9

Beautyanwendungen

  • Klassische Kosmetik
  • Naturkosmetik

Körperanwendungen

  • Wellness-Massagen
  • Entspannungsbäder

Sport, Natur & Kursangebote

  • Fitnessraum
  • E-Bike Verleih

Fit-& Aktivprogramme

  • Aqua Fitness

Sportmöglichkeiten

  • Mountainbike Parcours
  • Skilanglauf
  • Wandern (mit Routenplan)
  • Ski alpin
  • Golfplatz in der Nähe

Kulturangebote

  • Kulturausflüge

GÖBEL’s LANDHOTEL KG 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG


1 GELTUNGSBEREICH 

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag. 

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.


2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG 

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. 

2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.


3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG 

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. 

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten-den Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 

3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht. 

3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Voraus-zahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag © Hotelverband Deutschland (IHA) e.V. Seite 6 Stand: November 2014 

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 

3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde. 

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.


4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW) 

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt. 

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Auf-wendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kun-den steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


5 RÜCKTRITT DES HOTELS 

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zu-rücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt. 

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE 

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.


7 HAFTUNG DES HOTELS 

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahr-lässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. 

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren In-halte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4. 

7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel über-nimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.


8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Göbel’s Landhotel, Briloner Str. 48, 34508 Willingen.

8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr das Amtsgericht Korbach. Sitz der Göbel’s Landhotel KG ist 34508 Willingen, Briloner Str. 48. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.

8.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 

8.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Göbel Hotels, März 2016

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen, Seminare & Tagungen


I. GELTUNGSBEREICH

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.


II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande; diese sind die Vertragspartner. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.

2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt. 

3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu

beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.


III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen. 

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. 

3. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

4. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

5. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 

6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.


IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. 

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt. 

3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.

4. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: vereinbarter 

Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste?3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.


5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nr. 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


V. RÜCKTRITT DES HOTELS

1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 4 und/oder 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls - Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der Veranstaltung, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist; - ein Verstoß gegen Ziffer I Nr. 2 vorliegt.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


VI. REKLAMATIONSFALL

Im Reklamationsfall hat der Vertragspartner eventuelle Mängel unverzüglich, d.h. vor oder während der Veranstaltung dem zuständigen Abteilungsleiter gegenüber zu rügen, so dass das Hotel die rechtzeitige Möglichkeit der Nachbesserung hat. Soweit das Reklamationsrecht durch den Kunden nicht innerhalb der o.g. Frist ausgeübt wird, ist eine spätere Geltendmachung von Ansprüchen diesbezüglich ausgeschlossen.


VII. ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT

1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. 

2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern. 

3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. 

5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.


VIII. MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung in Textform mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.


IX. TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE

1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung in Textform. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.

4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.


X. VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN

1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.


XI. HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN

1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.


XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Göbel’s Landhotel, Briloner Str. 48, 34508 Willingen.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr das Amtsgericht Korbach. Sitz der Göbel’s Landhotel KG ist 34508 Willingen, Briloner Str. 48. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Göbel Hotels, März 2016

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wellness- & Spa Angebote Mountain-SPA


1. Vertragsabschluss

1.1 Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald die Leistung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich, bereitgestellt wird. Eine Schriftform ist nicht notwendig.

1.2 Ist der Kunde/Anmeldende Vollkaufmann, so haftet er selbst für alle vertraglichen Verpflichtungen neben den von ihm angemeldeten Gästen.

1.3 Bei Anmeldung von mehreren Gästen haften neben diesen selbst der/die im Auftrag Handlende/Anmeldende für die vertraglichen Verpflichtungen.

1.4 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird dieser Inhalt verbindlich, sofern der/die Kunde/in oder Anmeldende nicht innerhalb von 10 Tagen dies reklamiert oder von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht.


2. Leistungen, Preis 

Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus unserem gültigen Prospekt/Preisliste und/oder der Buchungsbestätigung. Eine Rückvergütung bestellter und bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ändert sich nach Abschluss des Vertrags der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend. Das Einlösen kostenloser Gutscheine bzw. Coupons ist besonders geregelt: Pro Buchung bzw. Reservierung kann nur ein Gutschein eingelöst werden. Bei käuflich erworbenen Gutscheinen ist es dagegen so geregelt, dass diese in Summe angerechnet werden können.


3. Rücktritt

3.1 Ein Rücktritt des/der Kunden/Kundin von der Buchung muss in Schriftform vorliegen.

3.2 Bei Abbestellung von Leistungen/Buchungen durch den/die Kunden/Kundin werden folgende Stornogebühren fällig: bis 1 Tag vor der Buchung keine Kosten, danach fallen 100% an. Vom Preis der vertraglich vereinbarten Leistungen werden im Preis enthaltene, aber durch die Stornierung nicht in Anspruch genommene Materialkosten abgezogen.


4. Haftung

4.1 Wird ein SPA oder eine Wellnessbereich durch höhere Gewalt, technische Defekte oder Streik in der Erfüllung ihrer Leistung behindert, kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist das SPA/Wellnessbereich verpflichtet, sich um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.

4.2 Das SPA/Wellnessbereich haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung sowie der Preise und die ordnungsgemäße Erbringung dieser Leistung.

4.3 Das SPA/Wellnessbereich haftet nicht für durch Kosmetika und Behandlungen auftretende nicht absehbare Haut- und Körperreaktionen sowie durch den/der Kunden/Kundin nicht bekannte oder das dem SPA/Wellnessbereich nicht mitgeteilte Allergien oder anderer körperlicher Voraussetzungen, bei denen von einer solchen Behandlung abzusehen gewesen wäre.


5. Schlussbestimmungen

5.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 

5.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist Göbel’s Landhotel, Briloner Str. 48, 34508 Willingen.

5.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr das Amtsgericht Korbach. Sitz der Göbel’s Landhotel KG ist 34508 Willingen, Briloner Str. 48. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.

5.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 

5.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Göbel Hotels, März 2016

Angebote des Hotels


Sole Becken_11322

Das kleine Wellness-Paket. Wählen Sie Ihre Wohlfühl-Anwendungen frei nach Ihren Wünschen. Entspannen Sie 2 Nächte lang in unseren Deluxe-Zimmern....

2 Nächte, ab 289.00 EUR

Angebot der Woche: Freundinnen Tage

Erleben Sie einen kleinen exklusiven Wellnessurlaub mit Ihrer besten Freundin!

2 Nächte, ab 388.00 EUR

Hausansicht | Göbel's Landhotel - Sauerland

Eine Auszeit bewirkt wahre Wunder – zu jeder Jahreszeit.

3 Nächte, ab 343.00 EUR

Hausansicht | Göbel's Landhotel - Sauerland

Eine Auszeit bewirkt wahre Wunder – zu jeder Jahreszeit

5 Nächte, ab 571.00 EUR

Hausansicht | Göbel's Landhotel - Sauerland

Eine Auszeit bewirkt wahre Wunder – zu jeder Jahreszeit.

7 Nächte, ab 871.00 EUR

Dinner_10475

Gönnen Sie sich eine kleine Auszeit und lassen sich kulinarisch von uns verwöhnen.

2 Nächte, ab 236.00 EUR

Baby Schwangerschaft_iStock-468448734

Lassen Sie sich verwöhnen und genießen Sie Entspannung pur bevor das Baby die Tür in eine neue Welt öffnet.

2 Nächte, ab 289.00 EUR

Zimmerkategorien des Hotels


Zimmerbeispiel | Göbel's Landhotel - Sauerland

Die stilvoll eingerichteten Komfort-Doppelzimmer (ca. 20-25 m²) vermitteln Wohlfühl-Atmosphäre ...

ab 82.00 EUR p.P.

220 Deluxe Doppelzimmer_11531 1

In den großzügigen Deluxe-Doppelzimmern (ca. 30-35 m²) kann man sich rundum wohlfühlen. Die Zimmer bieten höchsten Wohnkomfort und laden mit warmen Farben zum Entspannen ...

ab 92.00 EUR p.P.

Appartment | Göbel's Landhotel - Sauerland

Die Appartements im Göbel’s Landhotel (ca. 40-60 m²) bieten Ihnen Komfort für verschiedenste Ansprüche. Der getrennte Wohn- und Schlafraum mit Couchecke, ...

ab 97.00 EUR p.P.

Zimmerbeispiel | Göbel's Landhotel - Sauerland

In den großzügigen Deluxe-Doppelzimmern im Gartenflügel (ca. 35 m²) kann man sich rundum wohlfühlen. 

ab 102.00 EUR p.P.

Im eleganten Gartenflügel erwarten Sie großzügige Maisonettes (ca. 80 qm) in edlem Naturdesign und mit moderner hochwertiger Ausstattung.

ab 107.00 EUR p.P.

Podcast-Episoden aus dem Hotel

Bike Arena Sauerland: MTB oder E-Bike mit beiden sind die Parcours eine helle Freude

Wibke Metzger, Stephanie Göbel

Radfahren im Sauerland – das ist mehr als ein Trend. Der aktuelle Bike Boom ist natürlich auch hier angekommen. Auf dem Rad die Natur zu erleben, gehört rund um Willingen allerdings immer dazu. In dieser Episode des Wellness-Podcast: Be well and enjoy! macht Stephanie Göbel ganz besonders Lust aufs E-Mountainbiken. 

Babymoon – Wellness in der Schwangerschaft

Wibke Metzger, Stephanie Göbel

Das Thema "Babymoon" ist in aller Munde, doch was verbirgt sich eigentlich hinter diesem neumodischen Begriff? Wibke Metzger klärt das in diesem Podcast zusammen mit Stephanie Göbel. Beide haben Babymoon-Aufenthalte im Wellnesshotel schon selbst erlebt.

Hotel Voucher

Hausansicht | Göbel's Landhotel - Sauerland

Göbel's Landhotel

Im Herzen Deutschlands
Hessen | Sauerland | Willingen (Upland)

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Lage & Anfahrt

Unser Wellnesshotel liegt

Das Wellnesshotel liegt mitten im Zentrum des Wander- und Wintersportortes Willingen im Nordhessischen Upland.

Anreise mit dem Auto

Aus Richtung Nord/West:

Autobahn A 44 von Kassel oder Dortmund bis zur Ausfahrt Anröchte/ Erwitte

Rüthen > Alme > Brilon > Willingen


Aus Richtung Süd über Würzburg:

A7 Richtung Kassel; Ausfahrt Homberg (Efze)

Wabern > Bad Wildungen > Sachsenhausen > Korbach > Willingen


Aus Richtung Süd über Frankfurt:

A5 Richtung Kassel

wechseln auf die A 485 Richtung Gießen

am Nordkreuz Gießen Richtung Marburg

Marburg – Frankenberg > Korbach > Willingen


Aus Richtung Ost:

Autobahn A4 aus Richtung Dresden bis zur A7 Richtung Kassel; Ausfahrt Homberg (Efze)

Wabern > Bad Wildungen > Sachsenhausen > Korbach > Willingen

Anreise mit dem Zug

Von Süden, Osten: ICE bis Kassel Wilhelmshöhe - Warburg - Brilon Wald - Willingen

Von Norden: Münster - Schwerte - Brilon Wald - Willingen

Von Westen: Hagen - Brilon Wald - Willingen

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Kontakt

Göbel's Landhotel

Hessen | Sauerland

Brilonerstrasse 48
34508 Willingen

https://www.goebel-hotels.com/willingen/landhotel/
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Telefon: +49 56 32 987 0