MentalSpa-Resort Fritsch am Berg

MentalSpa-Resort Fritsch am Berg

Wellness in Österreich
Österreich | Vorarlberg | Bodensee | Lochau

92%
1447 Bewertungen

Zimmer: 89/100
Sauberkeit: 99/100
Service: 98/100

MentalSpa-Resort Fritsch am Berg

Wellness in Österreich
Österreich | Vorarlberg | Bodensee | Lochau

92%
1447 Bewertungen

Zimmer: 89/100
Sauberkeit: 99/100
Service: 98/100

Hotel Beschreibung

Mental Wellness mit traumhaften Aussichten

In Österreich im Vorarlberg oberhalb des Bodensees liegt das MentalSpa-Resort Fritsch am Berg – ein Ort der Erholung und Natur. Entspannt genießen: Im MentalSpa-Resort Fritsch am Berg finden ruhesuchende Erwachsene eine herrliche Auszeit. Atemberaubend zeigt sich der Bodensee in seiner vollen Länge und sorgt für unvergessliche Sonnenuntergänge. Klare Linien und Wohlfühl-Ambiente schafft Thomas Fritsch in dem familiengeführten Hotel mit 34 Zimmern. Sommelière Beate Fritsch, füllt den Weinkeller und leitet das Restaurant. Küchenchef Franz Fritsch sorgt für kulinarische Köstlichkeiten.

In Österreich im Vorarlberg oberhalb des Bodensees liegt das MentalSpa-Resort Fritsch am Berg – ein Ort der Erholung und Natur. Entspannt Ruhe genießen: Im MentalSpa-Resort Fritsch am Berg finden ruhesuchende Erwachsene eine herrliche Auszeit. Atemberaubend zeigt sich der Bodensee in seiner vollen Länge und sorgt für unvergessliche Sonnenuntergänge. Klare Linien und Wohlfühl-Ambiente schafft Thomas Fritsch in dem familiengeführten Hotel mit 34 Zimmern. Die Wellnessanlage lädt zum Herunterkommen und Verweilen ein. Sommelière Beate Fritsch, füllt den Weinkeller und leitet das Restaurant. Küchenchef Franz Fritsch sorgt für kulinarische Köstlichkeiten.

Im großen Mental- und Gesundheitszentrum lassen sich Wellnessurlauber beraten und erleben Coachings zu unterschiedlichsten Themen. Neben dem großen Wellnessbereich und dem gemütlichen Panorama-Restaurant bietet auch die Bibliothek viel Platz als Rückzugsort. 

Das MentalSpa-Resort Fritsch am Berg liegt auf einem Hügel über der Stadt Lochau. Von hier aus genießen die Gäste einen scheinbar unendlichen Blick auf den Bodensee und über die angrenzenden Schweizer Berge, das Rheintal und das Allgäuer Hügelland. Die Familie Fritsch und ihr Team sorgen sich hingebungsvoll um das Wohl ihrer Gäste, um Ihnen einen erholsamen Aufenthalt zu bieten.

Im Wellness- und Gesundheitsbereich des MentalSpa-Resorts Fritsch am Berg erleben die Gäste auf zwei Etagen eine Vielzahl an regenerierenden und aktivierenden Anwendungen. Diese orientieren sich an den Besonderheiten der nahen Umgebung: 

  • Berg- Die Produkte im Bereich Berg sollen stark wie die Natur straffend und fest wirken. 
  • See– Die Anwendungen und Präparate bringen Ihnen Klarheit und Reinigung.
  • Wald– Regeneration und Entspannung erleben Sie in den entsprechenden Anwendungen.
  • Wiese– Ein frisches Gefühl und Feuchtigkeit für Ihre Haut.

Neben den Wellness-Anwendungen können Gäste im Spa zwischen finnischer Sauna, Infrarot-Sauna, Sole-Dampfbad, Aroma-Kräuter-Dampf-Grotte und Panorama-Bio-Sauna wählen. Der Silent-Room sorgt für stille Auszeiten, während der Wohlfühl-Garten mit einer Wiese zum Entspannen an der frischen Luft einlädt. 

Ein besonderes Erlebnis ist der Seifenschaumtraum, eine hamam-nahe Behandlung, die in einer Anwendungskabine mit beheiztem Hamam-Stein stattfindet. Ein sanftes Peeling, eine klassische Hamam-Massage und eine Körperpackung sorgen für orientalisches Wohlgefühl mitten in Vorarlberg.

Jeder Gast erlebt im MentalSpa-Resort Fritsch am Berg ein individuelles Angebot, das er gemeinsam mit einem Spa-Mitarbeiter zusammenstellt. 

Medical Wellness

Im MentalSpa-Resort Fritsch am Berg können Gäste ein individuelles Mental- und Gesundheitstraining erleben. Diana Sicher-Fritsch ist Dipl. Lebens- & Unternehmensberaterin, Mental Coach und Biofeedback-Trainerin und coacht die Gäste entsprechend ihrer persönlichen Bedürfnisse. 

  • Biofeedback
    Biofeedback bedeutet, unbewusste Körperfunktionen mithilfe technischer Hilfsmittel wahrnehmbar zu machen. Bei diesem "Bewusstwerden" ist das Ziel, die Körperreaktionen aktiv zu beeinflussen. Im MentalSpa-Resort Fritsch am Berg können Wellnessgäste gemeinsam mit Diana Sicher-Fritsch ein Biofeedback durchführen und sich besser kennenzulernen.
  • Spezialprogramme zum Thema Stress
    In mehrtägigen Spezial-Angebote können Gäste dem Stressgefühl entgegen wirken und gemeinsam mit ihrer Beraterin im MentalSpa-Resort Fritsch am Berg ihre Gesundheit und Stressmanagement nachhaltig verbessern. Themen hierbei sind unter anderem Burnout, Entspannung und Schlaf.

Außerdem können Gäste im MentalSpa-Resort Fritsch am Berg folgende Coachings buchen: 

  • Mental-Coaching
  • Systemisches Coaching
  • Psychologische Beratung
  • Lebens- und Sozialberatung

Unternehmensberatung (Zeitmanagement, Kommunikation, etc.)

Ob auf der Erde, auf dem Wasser oder in der Luft: Rund um das MentalSpa-Resort Fritsch am Berg, stehen den Gästen eine Vielzahl unterschiedlichster Aktivitäten zur Verfügung. Die idyllische Landschaft des Bodensees, die weiten Blicke bis hin zu den Bergen und historische Städte sorgen für eine Vielfalt, die Wünsche von Naturliebhaber, Aktiven und Kulturinteressierte erfüllt. 

Ausflugsziele sind

  • Der Bodensee
    Das MentalSpa-Resort Fritsch am Berg liegt direkt am Bodensee. Der Bodensee ist Europas drittgrößter Binnensee und damit immer einen Besuch wert. Die Umgebung ist daher besonders reich an Natur und Kultur. Alpines Gelände ist in Blickweite, weite Wiesen und so viele Denkmäler, wie sonst kaum an einem Ort. Einheimische sagen „am See geht es etwas langsamer zu. Am Bodensee braucht man Zeit.“. Ob auf dem See in einem Boot oder sogar über dem Bodensee im Helikopter: Ein Ausflug lohnt sich aus jeder Perspektive.
  • Insel Mainau
    Die Insel Mainau ist bekannt für ihre Garten- und Blumenvielfalt. Weitere spannende Natureindrücke sind das Palmen- und Schmetterlingshaus. Wer ein königliches Erlebnis genießen möchte, sollte unbedingt an einer Schlossführung teilnehmen.
  • Insel Lindau
    Die kleine Insel Lindau ist in ihrer Höchstbreite gerade mal 670m breit. Also etwa vier Mal die Höhe des Kölner Doms. Wer möchte kann eine Runde um die Insel laufen oder sich den Hafen und den Mangturm anschauen. Beeindruckende Sehenswürdigkeiten in einer beschaulichen Stadt.
  • Stadt Bregenz
    In Bregenz ist besonders die historische Oberstadt bei Besuchern beliebt, kleine und hübsche Gassen prägen das Straßenbild. Für Kultur-Interessierte ist auch das Kunsthaus und das Vorarlberg Museum einen Besuch wert.
  • Pfänder 
    Am Ostende des Bodensees liegt der Pfänder. Er gehört zu den Allgäuer Alpen, gilt als Hausberg der Stadt Bregenz und punktet mit seiner Aussicht über den See. Der Pfänder gilt als berühmtester Aussichtspunkt in der Region des Bodensees.
  • Alpenwildpark Pfänder  
    Neben Zwergziegen, Hängebauchschweinen und Hasen gibt es im Alpenwildpark Pfänder sogar Steinböcke. Besucher können bei einem halbstündigen Rundlauf auch Muffelwidder, Rothirsche und Murmeltiere entdecken.

Außerdem:

  • Museen
  • Bregenzer Festpiele
  • Egg

Sport

Wandern und Nordic Walking

Egal, ob kurze oder lange Wanderrouten: Wellnessurlauber genießen die Tiefe der Wälder und den Pfänderstock nahe des MentalSpa-Resort Fritsch am Berg. Bei Bedarf können Gäste sich kostenfrei Wander- und Nordic Walkingstöcke an der Rezeption ausleihen. Touren durch die Stadt Lochau sind ebenso möglich. In den trockenen Jahreszeiten können Wellnessurlauber an einem Rundwanderweg durch den Wald teilnehmen. In persönlichen Gesprächen steht zusätzlich eine Beraterin zum Thema Gesundheit und Mentalität zur Seite.

Personal Training

Während einer Wellness-Auszeit im MentalSpa-Resort Fritsch am Berg wählen Gäste zunächst den Ort des Trainings – lieber im Grünen oder doch mit Fitness-Geräten im Center? Mit persönlichen Trainer erreichen Gäste Schritt für Schritt die gesetzten Ziele. Dabei besteht die Auswahl beispielsweise zwischen Intervall-Training, Pilates oder Stretching.

Fitness

Fitness-Center

Wählen können Gäste im Fitness-Center im MentalSpa-Resort Fritsch am Berg zwischen eigenen oder begleiteten Trainingsphasen sowie zwischen Kraft- und Ausdauer Training wählen. Der rund 60qm große Fitness- und Gymnastikbereich steht den Gästen rund zur freien Verfügung. 

Joggen
Durch die Stadt Lochau, am Ufer des Bodensees entlang oder mit viel Kraft und Ausdauer hoch in die Berge: Die Landschaft nahe des MentalSpa-Resorts Fritsch am Berg ist voller schönen Jogging- und Laufstrecken durch die Stadt und Natur.

Fahrrad fahren

Die Umgebung eignet sich ebenso für Erkundungen mit dem Fahrrad. Es besteht für Radsport-Begeisterte die Möglichkeit, sich bei einem externen Anbieter ein Fahrrad auszuleihen. Für Proviant wird aus dem Restaurant des MentalSpa-Resorts Fritsch am Bergnatürlich auch gesorgt.

Restaurant - Reich der Genüsse

Geschmackvoll angerichtete Teller, der Blick auf den Bodensee und ausgewählte Weine: Das Restaurant vom MentalSpa-Resort Fritsch am Berg lässt kaum Wünsche offen. Beate Fritsch leitet das Restaurant und sorgt als Sommelière auch für die unterschiedlichsten Weinsorten. In Zusammenarbeit mit Küchenchef Franz Fritsch werden darauf abgestimmte Gerichte für das Restaurant entworfen. Viele Produkte stammen aus eigener Landwirtschaft. Somit werden im MentalSpa-Resort Fritsch am Berg hauptsächlich regionale Gerichte serviert, die je nach Saison wechseln. Auch Vegetarier und Veganer finden hier eine große Auswahl an Speisen. 

  • Facioniert - Augenbrauen zupfen
  • Seebad - Bad
  • Biofeedback-Training - See
  • Herzraten-Variabilitätsmessung
  • Entspannungsfähigkeits-Messung
  • Bühel - Ganzkörper-Erlebnis
  • Wald - Coaching
  • Das Paar und die Liebe - Coaching
  • Fritschwald - Ganzkörper-Erlebnis
  • Morgentau - Gesichtsbehandlung
  • Reinigung des Wassers - Gesichtsbehandlung
  • Besänftigung der Haut - Gesichtsbehandlung
  • Erfrischt - Peeling
  • Wiesen-Weiher - Bad
  • Waldquelle - Bad
  • Wiesenblüten - Ganzkörper-Zeremonie
  • Bienengold-Honig-Massage
  • Unbeschwert - Massage
  • Bodensee - Ganzkörper-Erlebnis
  • Red' mal drüber - Coaching
  • Seemuschel - Massage
  • Erfolgreiche Wege - Gesichtsbehandlung
  • Haarlos - Damen
  • Seifenschaum-Traum - Ganzkörper-Zeremonie
  • Wiesen-Kräuterstempel-Massage
  • Bergkristall - Ganzkörper-Zeremonie
  • Befreit - Peeling
  • Zeitmanagement - Coaching
  • Schlaf-Messung
  • Walderlebnis - Ganzkörper-Zeremonie
  • Außergewöhnlich - Gesichtsbehandlung
  • Haarlos - Herren
  • Freier Kopf - Massage
  • Biofeedback-Training - Berg
  • Stress-Belastungs-Messung
  • Supervision - Coaching
  • Strahlender Blick - Augen-Spezialbehandlung
  • Pediküre - mit Lack
  • Gipfelstürmer - Massage
  • Porentief - Ausreinigen mit Dampf
  • Pfänder - Ganzkörper-Erlebnis
  • Wiesen - Coaching
  • Pediküre - ohne Lack
  • Loslassen - Massage
  • Entscheidungsfindung - Coaching
  • Kommunikation - Coaching
  • Zirbenholz-Wald-Massage
  • Biofeedback-Training - Wiese
  • Systemische Aufstellungsarbeit - Coaching
  • Selbsterfahrung - Coaching
  • Leichte Füße - Massage
  • Lächeln- Massage
  • Bergsee - Bad
  • Zwinkern - Wimpern färben
  • Maniküre - ohne Lack
  • Mehrwert - Ultraschall & Radiofrequenz
  • Steinreise heiß & eisgekühlt - Massage
  • Maniküre - mit Lack
  • Verzaubert - Peeling
  • Biofeedback-Training - Wald
  • Losgelöst - Peeling
  • Augenblicke - Augenbrauen Färben
  • See - Coaching
  • Bezaubernd - Gesichtsbehandlung
  • Berg - Coaching

Hotelausstattung

  • WLAN kostenfrei
  • Allergiker-Zimmer
  • Garage oder Parkhaus
  • Bibliothek
  • Barrierefreie Einrichtung
  • Anzahl Zimmer

Angebotsschwerpunkt

  • Paarwellness
  • Nur für Erwachsene

Restaurant

  • Hotelbar
  • Vegetarische | Vegane Küche
  • Außenterrasse
  • Gerichte für Allergiker

Wellness & Spa

  • Größe des Spa und Wellness-Bereichs (in qm) ohne Außenlagen: 900

Badeerlebnisse

  • Innenpool ( in qm): 65

Saunaformen

  • Finnische Sauna (95°-110°C)
  • Dampfbad
  • Laconium (60°-65°C)
  • Infrarot Sauna
  • Aroma Dampfbad

Körper- und Schönheitspflege | Beauty

  • Anzahl der Pflegekabinen: 13

Beautyanwendungen

  • Klassische Kosmetik
  • Naturkosmetik

Körperanwendungen

  • Wellness-Massagen
  • Entspannungsbäder
  • Hamam

Schul- & Alternativmedizin

  • Gesundheitscheck

Sport, Natur & Kursangebote

  • Gymnastikraum
  • Größe des Fitnessraum (in qm): 58
  • Fitnessraum
  • Anzahl der Fitnessgeräte: 11

Fit-& Aktivprogramme

  • Pilates

Gemeinsam erleben

  • Geführte Wanderungen

Coaching Angebote

  • Personal Training
  • Psychologisches | Mentales coaching

Sportmöglichkeiten

  • Wandern (mit Routenplan)
  • Ski alpin

§ 1 Geltungsbereich

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (im Folgenden „AGBH 2006“) ersetzen die bisherigen ÖHVB in der Fassung vom 23. September 1981. 

1.2  Die AGBH 2006 schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Die AGBH 2006 sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär. 

§ 2 Begriffsdefinitionen

„Beherberger“: Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt. 

„Gast“: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde etc). 

„Vertragspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt. 

„Konsument“ und „Unternehmer“: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen. 

„Beherbergungsvertrag“: Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner Abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird. 

§ 3 Vertragsabschluss – Anzahlung

3.1  Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt. 

3.2  Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande. 

3.3  Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage (einlangend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen. 

3.4  Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt. 

§ 4 Beginn und Ende der Beherbergung

4.1  Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen. 

4.2  Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung. 

4.3  Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 12.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind. 

§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr Rücktritt durch den Beherberger

5.1  Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. 

5.2  Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde. 

5.3  Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt. 

5.4  Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. 

Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr 

5.5  Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden. 

5.6  Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich: 

- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.

bis 3 Monate 

3 Monate bis 1 Monat 

1 Monat bis 1 Woche 

In der letzten Woche 

keine Stornogebühren 

40 % 

70 % 

90 % 

Behinderungen der Anreise

5.7  Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen. 

5.8  Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird. 

§ 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft

6.1  Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. 

6.2  Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. 

6.3  Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers. 

§ 7 Rechte des Vertragspartners

7.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben. 

§ 8 Pflichten des Vertragspartners

8.1  Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. 

8.2  Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Beherberger Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Beherberger Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen, Telegramme, usw. 

8.3  Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen. 

§ 9 Rechte des Beherbergers

9.1  Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu. 

9.2  Wird das Service im Zimmer des Vertragspartners oder zu außergewöhnlichen Tageszeiten (nach 20,00 Uhr und vor 6,00 Uhr) verlangt, so ist der Beherberger berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen. Dieses Sonderentgelt ist jedoch auf der Zimmerpreistafel auszuzeichnen. Der Beherberger kann diese Leistungen aus betrieblichen Gründen auch ablehnen. 

9.3  Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw Zwischenabrechung seiner Leistung zu. 

§ 10 Pflichten des Beherbergers

10.1  Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen. 

10.2  Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind, sind beispielhaft: 

a) Sonderleistungen der Beherbergung, die gesondert in Rechnung gestellt werden können, wie die Bereitstellung von Salons, Sauna, Hallenbad, Schwimmbad, Solarium, Garagierung usw; 

b) für die Bereitstellung von Zusatz- bzw Kinderbetten wird ein ermäßigter Preis berechnet. 

§ 11 Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen 

11.1  Der Beherberger haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen. Die Haftung des Beherbergers ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Beherberger oder den vom Beherberger befugten Leuten übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hiezu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Beherberger der Beweis nicht gelingt, haftet der Beherberger für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehende Personen. Der Beherberger haftet gemäß § 970 Abs 1 ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Kommt der Vertragspartner oder der Gast der Aufforderung des Beherbergers, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist der Beherberger aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Beherbergers ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des jeweiligen Beherbergers begrenzt. Ein Verschulden des Vertragspartners oder Gastes ist zu berücksichtigen. 

11.2  Die Haftung des Beherbergers ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt. 

11.3  Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherberger nur bis zum Betrag von derzeit € 550,-. Der Beherberger haftet für einen darüber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Leute verschuldet wurde. Die Haftungsbeschränkung gemäß 12.1 und 12.2 gilt sinngemäß. 

11.4  Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Beherberger ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in Verwahrung geben. 

11.5  In jedem Fall der übernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner und/oder Gast den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverzüglich dem Beherberger anzeigt. Überdies sind diese Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis durch den Vertragspartner bzw Gast gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen. 

§ 12 Haftungsbeschränkungen

12.1 Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Beherbergers für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen. 

12.2Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses. 

§ 13 Tierhaltung 

13.1  Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden. 

13.2  Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu lassen. 

13.3  Der Vertragspartner bzw Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Beherbergers zu erbringen. 

13.4  Der Vertragspartner bzw sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat. 

13.5  In den Salons, Gesellschafts-, Restauranträumen und Wellnessbereichen dürfen sich Tiere nicht aufhalten. 

§ 14 Verlängerung der Beherbergung

14.1  Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung. 

14.2  Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann. Der Beherberger ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht. 

§ 15 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung

15.1  Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf. 

15.2  Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner. 

15.3  Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger. 

15.4  Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können die Vertragsparteien den Vertrag, bis 10.00 Uhr des dritten Tages vor dem beabsichtigten Vertragsende, auflösen. 

15.5  Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw der Gast

a)  von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht; 

b)  von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird; 

c)  die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt. 

15.6  Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (zB Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc des Vertragspartners sind ausgeschlossen. 

§ 16 Erkrankung oder Tod des Gastes

16.1  Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird der Beherberger über Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird der Beherberger die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hierzu selbst nicht in der Lage ist. 

16.2  Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird der Beherberger auf Kosten des Gasten für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind. 

16.3 Der Beherberger hat gegenüber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche: 

a)  offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe

b)  notwendig gewordene Raumdesinfektion, 

c)  unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderenfalls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung all dieser Gegenstände, 

d)  Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw, soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden, 

e)  Zimmermiete, soweit die Räumlichkeit vom Gast in Anspruch genommen wurde, zuzüglich allfälliger Tage der Unverwendbarkeit der Räume wegen Desinfektion, Räumung o. ä, 

f)  allfällige sonstige Schäden, die dem Beherberger entstehen. 

§ 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

17.1  Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist. 

17.2  Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht. 

17.3  Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen. 

17.4  Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden. 

17.5  Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. 

§ 18 Sonstiges

18.1  Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die Vertragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder die Ereignung fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag maßgeblich. 

18.2  Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein. 

18.3  Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn, der Beherberger ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt. 

18.4  Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

Im Wellness- und Gesundheitsbereich des MentalSpa-Resorts Fritsch am Berg erleben die Gäste auf zwei Etagen eine Vielzahl an regenerierenden und aktivierenden Anwendungen. Diese orientieren sich an den Besonderheiten der nahen Umgebung: 

  • Berg- Die Produkte im Bereich Berg sollen stark wie die Natur straffend und fest wirken. 
  • See– Die Anwendungen und Präparate bringen Ihnen Klarheit und Reinigung.
  • Wald– Regeneration und Entspannung erleben Sie in den entsprechenden Anwendungen.
  • Wiese– Ein frisches Gefühl und Feuchtigkeit für Ihre Haut.

Neben den Wellness-Anwendungen können Gäste im Spa zwischen finnischer Sauna, Infrarot-Sauna, Sole-Dampfbad, Aroma-Kräuter-Dampf-Grotte und Panorama-Bio-Sauna wählen. Der Silent-Room sorgt für stille Auszeiten, während der Wohlfühl-Garten mit einer Wiese zum Entspannen an der frischen Luft einlädt. 

Ein besonderes Erlebnis ist der Seifenschaumtraum, eine hamam-nahe Behandlung, die in einer Anwendungskabine mit beheiztem Hamam-Stein stattfindet. Ein sanftes Peeling, eine klassische Hamam-Massage und eine Körperpackung sorgen für orientalisches Wohlgefühl mitten in Vorarlberg.

Jeder Gast erlebt im MentalSpa-Resort Fritsch am Berg ein individuelles Angebot, das er gemeinsam mit einem Spa-Mitarbeiter zusammenstellt. 

Medical Wellness

Im MentalSpa-Resort Fritsch am Berg können Gäste ein individuelles Mental- und Gesundheitstraining erleben. Diana Sicher-Fritsch ist Dipl. Lebens- & Unternehmensberaterin, Mental Coach und Biofeedback-Trainerin und coacht die Gäste entsprechend ihrer persönlichen Bedürfnisse. 

  • Biofeedback
    Biofeedback bedeutet, unbewusste Körperfunktionen mithilfe technischer Hilfsmittel wahrnehmbar zu machen. Bei diesem "Bewusstwerden" ist das Ziel, die Körperreaktionen aktiv zu beeinflussen. Im MentalSpa-Resort Fritsch am Berg können Wellnessgäste gemeinsam mit Diana Sicher-Fritsch ein Biofeedback durchführen und sich besser kennenzulernen.
  • Spezialprogramme zum Thema Stress
    In mehrtägigen Spezial-Angebote können Gäste dem Stressgefühl entgegen wirken und gemeinsam mit ihrer Beraterin im MentalSpa-Resort Fritsch am Berg ihre Gesundheit und Stressmanagement nachhaltig verbessern. Themen hierbei sind unter anderem Burnout, Entspannung und Schlaf.

Außerdem können Gäste im MentalSpa-Resort Fritsch am Berg folgende Coachings buchen: 

  • Mental-Coaching
  • Systemisches Coaching
  • Psychologische Beratung
  • Lebens- und Sozialberatung

Unternehmensberatung (Zeitmanagement, Kommunikation, etc.)

Ob auf der Erde, auf dem Wasser oder in der Luft: Rund um das MentalSpa-Resort Fritsch am Berg, stehen den Gästen eine Vielzahl unterschiedlichster Aktivitäten zur Verfügung. Die idyllische Landschaft des Bodensees, die weiten Blicke bis hin zu den Bergen und historische Städte sorgen für eine Vielfalt, die Wünsche von Naturliebhaber, Aktiven und Kulturinteressierte erfüllt. 

Ausflugsziele sind

  • Der Bodensee
    Das MentalSpa-Resort Fritsch am Berg liegt direkt am Bodensee. Der Bodensee ist Europas drittgrößter Binnensee und damit immer einen Besuch wert. Die Umgebung ist daher besonders reich an Natur und Kultur. Alpines Gelände ist in Blickweite, weite Wiesen und so viele Denkmäler, wie sonst kaum an einem Ort. Einheimische sagen „am See geht es etwas langsamer zu. Am Bodensee braucht man Zeit.“. Ob auf dem See in einem Boot oder sogar über dem Bodensee im Helikopter: Ein Ausflug lohnt sich aus jeder Perspektive.
  • Insel Mainau
    Die Insel Mainau ist bekannt für ihre Garten- und Blumenvielfalt. Weitere spannende Natureindrücke sind das Palmen- und Schmetterlingshaus. Wer ein königliches Erlebnis genießen möchte, sollte unbedingt an einer Schlossführung teilnehmen.
  • Insel Lindau
    Die kleine Insel Lindau ist in ihrer Höchstbreite gerade mal 670m breit. Also etwa vier Mal die Höhe des Kölner Doms. Wer möchte kann eine Runde um die Insel laufen oder sich den Hafen und den Mangturm anschauen. Beeindruckende Sehenswürdigkeiten in einer beschaulichen Stadt.
  • Stadt Bregenz
    In Bregenz ist besonders die historische Oberstadt bei Besuchern beliebt, kleine und hübsche Gassen prägen das Straßenbild. Für Kultur-Interessierte ist auch das Kunsthaus und das Vorarlberg Museum einen Besuch wert.
  • Pfänder 
    Am Ostende des Bodensees liegt der Pfänder. Er gehört zu den Allgäuer Alpen, gilt als Hausberg der Stadt Bregenz und punktet mit seiner Aussicht über den See. Der Pfänder gilt als berühmtester Aussichtspunkt in der Region des Bodensees.
  • Alpenwildpark Pfänder  
    Neben Zwergziegen, Hängebauchschweinen und Hasen gibt es im Alpenwildpark Pfänder sogar Steinböcke. Besucher können bei einem halbstündigen Rundlauf auch Muffelwidder, Rothirsche und Murmeltiere entdecken.

Außerdem:

  • Museen
  • Bregenzer Festpiele
  • Egg

Sport

Wandern und Nordic Walking

Egal, ob kurze oder lange Wanderrouten: Wellnessurlauber genießen die Tiefe der Wälder und den Pfänderstock nahe des MentalSpa-Resort Fritsch am Berg. Bei Bedarf können Gäste sich kostenfrei Wander- und Nordic Walkingstöcke an der Rezeption ausleihen. Touren durch die Stadt Lochau sind ebenso möglich. In den trockenen Jahreszeiten können Wellnessurlauber an einem Rundwanderweg durch den Wald teilnehmen. In persönlichen Gesprächen steht zusätzlich eine Beraterin zum Thema Gesundheit und Mentalität zur Seite.

Personal Training

Während einer Wellness-Auszeit im MentalSpa-Resort Fritsch am Berg wählen Gäste zunächst den Ort des Trainings – lieber im Grünen oder doch mit Fitness-Geräten im Center? Mit persönlichen Trainer erreichen Gäste Schritt für Schritt die gesetzten Ziele. Dabei besteht die Auswahl beispielsweise zwischen Intervall-Training, Pilates oder Stretching.

Fitness

Fitness-Center

Wählen können Gäste im Fitness-Center im MentalSpa-Resort Fritsch am Berg zwischen eigenen oder begleiteten Trainingsphasen sowie zwischen Kraft- und Ausdauer Training wählen. Der rund 60qm große Fitness- und Gymnastikbereich steht den Gästen rund zur freien Verfügung. 

Joggen
Durch die Stadt Lochau, am Ufer des Bodensees entlang oder mit viel Kraft und Ausdauer hoch in die Berge: Die Landschaft nahe des MentalSpa-Resorts Fritsch am Berg ist voller schönen Jogging- und Laufstrecken durch die Stadt und Natur.

Fahrrad fahren

Die Umgebung eignet sich ebenso für Erkundungen mit dem Fahrrad. Es besteht für Radsport-Begeisterte die Möglichkeit, sich bei einem externen Anbieter ein Fahrrad auszuleihen. Für Proviant wird aus dem Restaurant des MentalSpa-Resorts Fritsch am Bergnatürlich auch gesorgt.

Restaurant - Reich der Genüsse

Geschmackvoll angerichtete Teller, der Blick auf den Bodensee und ausgewählte Weine: Das Restaurant vom MentalSpa-Resort Fritsch am Berg lässt kaum Wünsche offen. Beate Fritsch leitet das Restaurant und sorgt als Sommelière auch für die unterschiedlichsten Weinsorten. In Zusammenarbeit mit Küchenchef Franz Fritsch werden darauf abgestimmte Gerichte für das Restaurant entworfen. Viele Produkte stammen aus eigener Landwirtschaft. Somit werden im MentalSpa-Resort Fritsch am Berg hauptsächlich regionale Gerichte serviert, die je nach Saison wechseln. Auch Vegetarier und Veganer finden hier eine große Auswahl an Speisen. 

  • Facioniert - Augenbrauen zupfen
  • Seebad - Bad
  • Biofeedback-Training - See
  • Herzraten-Variabilitätsmessung
  • Entspannungsfähigkeits-Messung
  • Bühel - Ganzkörper-Erlebnis
  • Wald - Coaching
  • Das Paar und die Liebe - Coaching
  • Fritschwald - Ganzkörper-Erlebnis
  • Morgentau - Gesichtsbehandlung
  • Reinigung des Wassers - Gesichtsbehandlung
  • Besänftigung der Haut - Gesichtsbehandlung
  • Erfrischt - Peeling
  • Wiesen-Weiher - Bad
  • Waldquelle - Bad
  • Wiesenblüten - Ganzkörper-Zeremonie
  • Bienengold-Honig-Massage
  • Unbeschwert - Massage
  • Bodensee - Ganzkörper-Erlebnis
  • Red' mal drüber - Coaching
  • Seemuschel - Massage
  • Erfolgreiche Wege - Gesichtsbehandlung
  • Haarlos - Damen
  • Seifenschaum-Traum - Ganzkörper-Zeremonie
  • Wiesen-Kräuterstempel-Massage
  • Bergkristall - Ganzkörper-Zeremonie
  • Befreit - Peeling
  • Zeitmanagement - Coaching
  • Schlaf-Messung
  • Walderlebnis - Ganzkörper-Zeremonie
  • Außergewöhnlich - Gesichtsbehandlung
  • Haarlos - Herren
  • Freier Kopf - Massage
  • Biofeedback-Training - Berg
  • Stress-Belastungs-Messung
  • Supervision - Coaching
  • Strahlender Blick - Augen-Spezialbehandlung
  • Pediküre - mit Lack
  • Gipfelstürmer - Massage
  • Porentief - Ausreinigen mit Dampf
  • Pfänder - Ganzkörper-Erlebnis
  • Wiesen - Coaching
  • Pediküre - ohne Lack
  • Loslassen - Massage
  • Entscheidungsfindung - Coaching
  • Kommunikation - Coaching
  • Zirbenholz-Wald-Massage
  • Biofeedback-Training - Wiese
  • Systemische Aufstellungsarbeit - Coaching
  • Selbsterfahrung - Coaching
  • Leichte Füße - Massage
  • Lächeln- Massage
  • Bergsee - Bad
  • Zwinkern - Wimpern färben
  • Maniküre - ohne Lack
  • Mehrwert - Ultraschall & Radiofrequenz
  • Steinreise heiß & eisgekühlt - Massage
  • Maniküre - mit Lack
  • Verzaubert - Peeling
  • Biofeedback-Training - Wald
  • Losgelöst - Peeling
  • Augenblicke - Augenbrauen Färben
  • See - Coaching
  • Bezaubernd - Gesichtsbehandlung
  • Berg - Coaching

Hotelausstattung

  • WLAN kostenfrei
  • Allergiker-Zimmer
  • Garage oder Parkhaus
  • Bibliothek
  • Barrierefreie Einrichtung
  • Anzahl Zimmer

Angebotsschwerpunkt

  • Paarwellness
  • Nur für Erwachsene

Restaurant

  • Hotelbar
  • Vegetarische | Vegane Küche
  • Außenterrasse
  • Gerichte für Allergiker

Wellness & Spa

  • Größe des Spa und Wellness-Bereichs (in qm) ohne Außenlagen: 900

Badeerlebnisse

  • Innenpool ( in qm): 65

Saunaformen

  • Finnische Sauna (95°-110°C)
  • Dampfbad
  • Laconium (60°-65°C)
  • Infrarot Sauna
  • Aroma Dampfbad

Körper- und Schönheitspflege | Beauty

  • Anzahl der Pflegekabinen: 13

Beautyanwendungen

  • Klassische Kosmetik
  • Naturkosmetik

Körperanwendungen

  • Wellness-Massagen
  • Entspannungsbäder
  • Hamam

Schul- & Alternativmedizin

  • Gesundheitscheck

Sport, Natur & Kursangebote

  • Gymnastikraum
  • Größe des Fitnessraum (in qm): 58
  • Fitnessraum
  • Anzahl der Fitnessgeräte: 11

Fit-& Aktivprogramme

  • Pilates

Gemeinsam erleben

  • Geführte Wanderungen

Coaching Angebote

  • Personal Training
  • Psychologisches | Mentales coaching

Sportmöglichkeiten

  • Wandern (mit Routenplan)
  • Ski alpin

§ 1 Geltungsbereich

1.1  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (im Folgenden „AGBH 2006“) ersetzen die bisherigen ÖHVB in der Fassung vom 23. September 1981. 

1.2  Die AGBH 2006 schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Die AGBH 2006 sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär. 

§ 2 Begriffsdefinitionen

„Beherberger“: Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt. 

„Gast“: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde etc). 

„Vertragspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt. 

„Konsument“ und „Unternehmer“: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen. 

„Beherbergungsvertrag“: Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner Abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird. 

§ 3 Vertragsabschluss – Anzahlung

3.1  Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt. 

3.2  Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande. 

3.3  Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage (einlangend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen. 

3.4  Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt. 

§ 4 Beginn und Ende der Beherbergung

4.1  Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen. 

4.2  Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung. 

4.3  Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 12.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind. 

§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr Rücktritt durch den Beherberger

5.1  Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. 

5.2  Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde. 

5.3  Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen späteren Ankunftstag bekannt. 

5.4  Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. 

Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr 

5.5  Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden. 

5.6  Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich: 

- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.

bis 3 Monate 

3 Monate bis 1 Monat 

1 Monat bis 1 Woche 

In der letzten Woche 

keine Stornogebühren 

40 % 

70 % 

90 % 

Behinderungen der Anreise

5.7  Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen. 

5.8  Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich wird. 

§ 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft

6.1  Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. 

6.2  Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. 

6.3  Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers. 

§ 7 Rechte des Vertragspartners

7.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben. 

§ 8 Pflichten des Vertragspartners

8.1  Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. 

8.2  Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Akzeptiert der Beherberger Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Beherberger Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Vertragspartner alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen, Telegramme, usw. 

8.3  Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen. 

§ 9 Rechte des Beherbergers

9.1  Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu. 

9.2  Wird das Service im Zimmer des Vertragspartners oder zu außergewöhnlichen Tageszeiten (nach 20,00 Uhr und vor 6,00 Uhr) verlangt, so ist der Beherberger berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen. Dieses Sonderentgelt ist jedoch auf der Zimmerpreistafel auszuzeichnen. Der Beherberger kann diese Leistungen aus betrieblichen Gründen auch ablehnen. 

9.3  Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw Zwischenabrechung seiner Leistung zu. 

§ 10 Pflichten des Beherbergers

10.1  Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen. 

10.2  Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind, sind beispielhaft: 

a) Sonderleistungen der Beherbergung, die gesondert in Rechnung gestellt werden können, wie die Bereitstellung von Salons, Sauna, Hallenbad, Schwimmbad, Solarium, Garagierung usw; 

b) für die Bereitstellung von Zusatz- bzw Kinderbetten wird ein ermäßigter Preis berechnet. 

§ 11 Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen 

11.1  Der Beherberger haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Vertragspartner eingebrachten Sachen. Die Haftung des Beherbergers ist nur dann gegeben, wenn die Sachen dem Beherberger oder den vom Beherberger befugten Leuten übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hiezu bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Beherberger der Beweis nicht gelingt, haftet der Beherberger für sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehende Personen. Der Beherberger haftet gemäß § 970 Abs 1 ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Kommt der Vertragspartner oder der Gast der Aufforderung des Beherbergers, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist der Beherberger aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Beherbergers ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme des jeweiligen Beherbergers begrenzt. Ein Verschulden des Vertragspartners oder Gastes ist zu berücksichtigen. 

11.2  Die Haftung des Beherbergers ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt. 

11.3  Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherberger nur bis zum Betrag von derzeit € 550,-. Der Beherberger haftet für einen darüber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall, dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Leute verschuldet wurde. Die Haftungsbeschränkung gemäß 12.1 und 12.2 gilt sinngemäß. 

11.4  Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der Beherberger ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in Verwahrung geben. 

11.5  In jedem Fall der übernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner und/oder Gast den eingetretenen Schaden ab Kenntnis nicht unverzüglich dem Beherberger anzeigt. Überdies sind diese Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis durch den Vertragspartner bzw Gast gerichtlich geltend zu machen; sonst ist das Recht erloschen. 

§ 12 Haftungsbeschränkungen

12.1 Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Beherbergers für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen. 

12.2Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses. 

§ 13 Tierhaltung 

13.1  Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden. 

13.2  Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw beaufsichtigen zu lassen. 

13.3  Der Vertragspartner bzw Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Beherbergers zu erbringen. 

13.4  Der Vertragspartner bzw sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat. 

13.5  In den Salons, Gesellschafts-, Restauranträumen und Wellnessbereichen dürfen sich Tiere nicht aufhalten. 

§ 14 Verlängerung der Beherbergung

14.1  Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung. 

14.2  Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (zB extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann. Der Beherberger ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren, das dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht. 

§ 15 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung

15.1  Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf. 

15.2  Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner. 

15.3  Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger. 

15.4  Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können die Vertragsparteien den Vertrag, bis 10.00 Uhr des dritten Tages vor dem beabsichtigten Vertragsende, auflösen. 

15.5  Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw der Gast

a)  von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht; 

b)  von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird; 

c)  die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt. 

15.6  Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (zB Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc des Vertragspartners sind ausgeschlossen. 

§ 16 Erkrankung oder Tod des Gastes

16.1  Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird der Beherberger über Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird der Beherberger die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hierzu selbst nicht in der Lage ist. 

16.2  Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird der Beherberger auf Kosten des Gasten für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind. 

16.3 Der Beherberger hat gegenüber dem Vertragspartner und dem Gast oder bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche: 

a)  offene Arztkosten, Kosten für Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe

b)  notwendig gewordene Raumdesinfektion, 

c)  unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderenfalls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung all dieser Gegenstände, 

d)  Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw, soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden, 

e)  Zimmermiete, soweit die Räumlichkeit vom Gast in Anspruch genommen wurde, zuzüglich allfälliger Tage der Unverwendbarkeit der Räume wegen Desinfektion, Räumung o. ä, 

f)  allfällige sonstige Schäden, die dem Beherberger entstehen. 

§ 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

17.1  Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist. 

17.2  Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht. 

17.3  Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen. 

17.4  Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz bzw gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden. 

17.5  Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, hat, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. 

§ 18 Sonstiges

18.1  Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die Vertragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen der Zeitpunkt oder die Ereignung fällt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag maßgeblich. 

18.2  Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegangen sein. 

18.3  Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn, der Beherberger ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt. 

18.4  Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

Angebote des Hotels


Arrangement - See - Loslassen - MentalSpa-Resort Fritsch am Berg - Lochau - Österreich

Manchmal wird es einfach zu viel. Dann ist es an der Zeit, das Leben zu entrümpeln. 

Buchbar ab 4 Nächten - Preis pro Person für diese Anwendungen: € 673,00 zzgl. Übernachtung je nach Zimmerkategorie


Arrangement - Wald - Achtsamkeit - MentalSpa-Resort Fritsch am Berg - Lochau - Österreich

Wenn das Leben hektisch wird, braucht man einen Ort um zu entspannen. 

Buchbar ab 3 Nächten - Preis pro Person für diese Anwendungen € 324,00 - zzgl. Übernachtung je nach Zimmerkategorie


Arrangement - Berg - Freiheit - MentalSpa-Resort Fritsch am Berg - Lochau - Österreich

Fernab des Alltags die Freiheit genießen, als Paar Muße für einander zu haben – das ist Zeit zu zweit.

Dieses Angebot ist ab einem Aufenthalt von 3 Nächten buchbar. Preis pro Person für diese Anwendungen: 217,00 € zzgl. Übernachtung je nach Zimmerkategorie


Arrangement - See - Harmonie - MentalSpa-Resort Fritsch am Berg - Lochau - Österreich

Jetzt ist endlich Zeit die Gelassenheit zu spüren! Lassen Sie los und lassen Sie sich treiben! 

Buchbar ab 2 Nächten - Preis pro Person für die Anwendungen 149,00 € zzgl. Übernachtung je nach Zimmerkategorie


Arrangement - Wald - Einklang - MentalSpa-Resort Fritsch am Berg - Lochau - Österreich

Um den Kopf frei zu bekommen, brauchen wir einen leisen Ort, an dem wir zur Ruhe kommen können. 

Buchbar ab 2 Nächten - Preis pro Person für diese Anwendungen: € 156,00 -  zzgl.  Übernachtungen je nach Zimmerkategorie


Arrangement - Berg - Lebensweg - MentalSpa-Resort Fritsch am Berg - Lochau - Österreich

Wir schaffen die Rahmenbedingungen, damit Sie Wegweiser für Ihren weiteren Lebensweg finden.

Preis für die Anwendungen: € 440,00 zzgl. Übernachtungen je nach Zimmerkategorie - buchbar ab 3 Nächten


Sauna - MentalSpa-Resort Fritsch am Berg - Lochau - Österreich

Wenn man die Leichtigkeit verliert, wird alles schwer. Mental-Coachings & Biofeedback-Trainings helfen, die Lebensfreude wiederzufinden.

4 Nächte, ab 1040.00 EUR

Arrangement - Wiese - Glück - MentalSpa-Resort Fritsch am Berg - Lochau - Österreich

Leben – Lachen – Leichte Tage. 

Preis pro Person für diese Anwendungen: € 288,00 - buchbar ab 3 Nächten - zzgl. Übernachtung je nach Zimmerkategorie


Zimmerkategorien des Hotels


Lindau - Zimmer - MentalSpa-Resort Fritsch am Berg - Lochau - Österreich

Ihre Erholungsinsel mit Blick auf Lindau Ihr Zimmer für zwei Personen ist 24 m² groß und hat einen reizvollen Blick auf den See und die Insel Lindau! 

ab 179.00 EUR p.P.

Suite - Zimmer - MentalSpa-Resort Fritsch am Berg - Lochau - Österreich

Eine kleine Welt für sich... Ihre Suiten für zwei Personen sind 40 m² groß und haben einen herrlichen Blick auf den Bodensee! 

ab 241.00 EUR p.P.

Bett - Zimmer - MentalSpa-Resort Fritsch am Berg - Lochau - Österreich

Den Berg im Rücken macht stark... Ihr Einzelzimmer ist 21 m² groß und offenbart einen charmanten Blick auf den Bregenzer Hausberg. 

ab 155.00 EUR p.P.

Rheintal - Zimmer - MentalSpa-Resort Fritsch am Berg - Lochau - Österreich

Sehenswert & lebenswert... Ihr Zimmer für zwei Personen ist 25 m² groß und hat einen romantischen Blick auf die Schweizer Berge! 

ab 159.00 EUR p.P.

Doppelzimmer im MentalSpa-Resort Fritsch am Berg, Österreich, Vorarlberg, Lochau

Stimmungen am See ... Ihr Zimmer für zwei Personen ist 29m² groß und hat einen wundervollen Blick auf den Bodensee! 

ab 199.00 EUR p.P.

Podcast-Episoden aus dem Hotel

Wechseljahre und Mental Wellness: Strategien für mehr Wohlbefinden

Wibke Metzger, Diana Sicher-Fritsch MSc.

Wechseljahre und Psyche - darum geht es in dieser Folge des "Wellness-Podcast: Be well and enjoy". Beim Thema Menopause denken viele von uns vor allem an Hitzewallungen und andere körperliche Symptome. Dass die Hormonumstellung aber auch Auswirkungen auf die Psyche haben kann, findet erst ganz langsam mehr Aufmerksamkeit. Mental Wellness Expertin Diana Sicher-Fritsch erklärt, was typische psychische Herausforderung während der Wechseljahre sind, wie kann man damit umgehen kann und wann Mental Wellness beziehungsweise ein Coaching genau das Richtige ist. 

Bodensee Urlaub - Erholung, Genuss, Kultur & Natur

Wibke Metzger

Bodensee Urlaub ist so vielfältig wie die Region im Dreiländereck. Egal ob auf dem See, um den See herum oder in den angrenzenden Bergen: Hier findet jeder das passende Angebot für seinen Urlaub. Aktivitäten in der Natur gehören genauso dazu wie kulturelle Ereignisse. Man muss nur aufpassen, dass die Erholung nicht zu kurz kommt, so Thomas Fritsch. Der Wellness Hotelier hält nichts von vollgepackten to-do-Listen im Urlaub. Seine Empfehlung: Einen persönlichen Lieblingsplatz finden und dann mit allen Sinnen erleben und genießen. Mehr Tipps für den Bodensee Urlaub gibt es in dieser Episode des Wellness-Podcast: Be well and enjoy!

Mental Wellness: Das Streben nach psychischem Wohlbefinden

Michael Altewischer, Diana Sicher-Fritsch MSc.

Mental Wellness – was ist das? Warum brauchen wir das? Darüber spricht Michael Altewischer in dieser Episode des „Wellness-Podcast: Be well and enjoy!“ mit Diana Sicher-Fritsch vom MentalSpa Resort Fritsch am Berg in Lochau am Bodensee.

Diana ist Expertin für leichtes Leben. Sie hilft Menschen die Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen leicht zu leben. Ihre Hilfe ist gerade in Zeiten von Strukturverlust und ungewohntem Homeoffice für viele Menschen wertvoll. Natürlich gibt sie in diesem Gespräch den ein oder anderen direkt umsetzbaren Tipp.

Hotel Voucher

Lage & Anfahrt

Unser Wellnesshotel liegt

Das MentalSpa-Resort Fritsch am Berg liegt auf 750 m Seehöhe oberhalb des Bodensees und grenzt direkt an einen Wald. Hier können Sie den Blick in die Natur aus dem Restaurant, der Sauna und einigen Zimmern genießen. Die Kräfte der Natur spielen für die Familie Fritsch im gesamten Konzept des Hauses und des Spa Bereichs eine große Rolle. Der Berg, der sinnbildlich die Höhen und Tiefen des Lebens beschreibt, der leise und klare See als Quelle des Einklangs und der Wald als Ort der Ruhe und des Rückzugs. Und zuletzt die Wiese – das Reich der Lebendigkeit und Frische. Finden Sie Ihre Leichtigkeit im MentalSpa-Resort Fritsch am Berg. Sie haben die Möglichkeit sich voll auf die Umgebung einzulassen und diese auch im Hotel zu spüren.

Anreise mit dem Auto

Von der Autobahn von Österreich/ der Schweiz aus


•Sie fahren auf der Autobahn A14 durch den Pfändertunnel hindurch,

•Ausfahrt Hörbranz/Lochau: 300 Meter nach dem Tunnel, (vor der Grenze!)

•links abbiegen Richtung Lochau , immer gerade aus

•im Ortskern Lochau vor der Kirche links abbiegen

•nun sind Sie auf der Pfänderstraße

•nach 3,5 Km auf dieser Straße befindet sich unser Haus rechter Hand


Über die Bundesstraße von Bregenz/Schweiz ?


•Sie fahren auf der Bundesstraße in Richtung Lochau/Hörbranz/Lindau (D)

•Am See entlang bis zur Ampel, dort rechts Richtung Lochau Zentrum

•im Ortskern Lochau nach der Kirche rechts abbiegen

•nun sind Sie auf der Pfänderstraße

•nach 3,5 Km auf dieser Straße befindet sich unser Haus rechter Hand


Von der Autobahn aus Deutschland (ohne Autobahnpickerl für Österreich)


•Ausfahrt Lindau / beim Kreisverkehr gerade aus

•Nach der Tankstelle Aral, links Richtung Bregenz / Lochau

•Über die Landesgrenze bis zum Kreisverkehr, dort Richtung Pfänder

•An der Querstraße (ADEG + KIK Geschäft auf der rechten Seite) rechts

•im Ortskern Lochau vor der Kirche links abbiegen

•nun sind Sie auf der Pfänderstraße

•nach 3,5 Km auf dieser Straße befindet sich unser Haus rechter Hand ?


Von der Autobahn aus der BRD (mit Autobahnpickerl für Österreich)

•Über die Landesgrenze Lindau(D) / Hörbranz(A)

•1. Ausfahrt: Hörbranz, links in Richtung Lochau/Bregenz

•ca. 2 Km bis zum Ortskern Lochau

•im Ortskern Lochau vor der Kirche links abbiegen

•nun sind Sie auf der Pfänderstraße

•nach 3,5 Km auf dieser Straße befindet sich unser Haus rechter Hand ?

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Kontakt

MentalSpa-Resort Fritsch am Berg

Österreich | Vorarlberg | Bodensee

Buchenberg 10
6911 Lochau

https://fritschamberg.at/
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Telefon: +43 55 74 430 29