Hubertus Mountain Refugio Allgäu
Wellnesshotel Bayern
Bayern
|
Allgäu
|
Balderschwang
95%
3797 Bewertungen

Hubertus Mountain Refugio Allgäu
Wellnesshotel Bayern
Bayern
|
Allgäu
|
Balderschwang
95%
3797 Bewertungen

Hotel Beschreibung
Wellness als ganzheitlichen Lebensstil im Allgäu erleben
In Balderschwang im Allgäu, Deutschlands kleinster und zugleich höchster Gemeinde, führt Familie Traubel das Hubertus Mountain Refugio Allgäu. Ihrer Philosophie, gewachsene Tradition mit richtungsweisender Modernität authentisch und zwanglos zu verbinden, sind die Besitzer treu geblieben. Viele ökologische Materialien – gebürstete Hölzer, Steine, Leinen und Felle – lassen das Interieur ebenso stylish wie gemütlich wirken. Das macht das Hotel in dem entlegenen Hochtal der bayerischen Alpen zum passenden Ort, um Wellnessferien mit Naturgenuss zu verbringen.
Eine moderne Fitnesslounge mit Kardio- und Kraftgeräten der Firma Star Trac, vier verschiedene Saunen wie beispielsweise die Kräutersauna, ein Dampfbad und Ruheräume ergänzen das Angebot. Der Raum der Stille mit „Hanging Eggs“ und zwei Kraftplätze schaffen besondere Orte, um neue Kraft zu schöpfen.
Das ganzheitliche Wohlfühlkonzept „HolisticLife“ des Wellnesshotels zieht sich durch das gesamte Haus. Es setzt sich aus den Bereichen „HolisticFood“ (Kulinarik), „HolisitcSpirit“ (spirituelle und physische Angebote) und „Holistic Touch“ zusammen. Im Spa spielt das Konzept „HolisticTouch“, aus der Feder der Hotelbesitzerin Christa Traubel, eine tragende Rolle. Dieses vereint individuelle Spa- und Wellnessanwendungen wie Gesichtsbehandlungen, Massagen und Sauna Detox-Rituale. Der Einfluss der vier Jahreszeiten und der Urelemente Luft, Feuer, Erde und Wasser auf das menschliche Wohlbefinden werden dabei berücksichtigt.
Außerhalb des Spa Bereichs bietet die idyllische Natur rund um das Hotel viele Möglichkeiten sich Outdoor zu betätigen. Darüber hinaus finden Sie in direkter Umgebung viele interessante Ausflugsorte wie beispielsweise den Bodensee oder auch den Bregenzer Wald.
Unter dem Namen „HolisticSpirit“ werden alle spirituellen und physischen Angebote gebündelt, die die mentale Kraft des Gastes bereichern sollen. Dazu gehören verschiedene Achtsamkeits- und Meditationskurse und Yoga-Einheiten genauso wie geführte Wanderungen und Radtouren mit den Gastgebern. Auf dem täglich wechselnden Aktivprogramm stehen unter anderem Angebote wie Yoga, Tai Chi, Qi Gong, Faszien-Training und Mountainbike/Langlauf-Schnupperkurse.
Beauty
Saisonale Bergkräuter und heilende Gewürze dienen als Grundlage für selbst angefertigte Öle und Peelings, die bei den Anwendungen zum Einsatz kommen. Außerdem wird im Hubertus unplugged die Hautpflegeserie Doctor Babor angewendet, die durch spezielle Rezepturen für besondere Wirksamkeit steht. Die Spa- und Kosmetikprodukte von Team Dr. Joseph setzten auf Naturkosmetik in Bio-Qualität.
Medical Wellness
In der näheren Umgebung sind acht Golfplätze inmitten der Allgäuer Alpenwelt. Bei den Golfclubs Sonnenalp, Steibis und Buflings in Oberstaufen bzw. beim Golfpark Bregenzer Wald erhalten Sie als Hubertus-Gast bis zu 15% Greenfee-Ermäßigung.
Kulturinteressierte begeistern die Bregenzer Festspiele (u.a. mit “Aida” von Guiseppe Verdi) sowie die Schubertiade in Schwarzenberg. Grundsätzlich lohnt sich eine Fahrt an den nahen Bodensee. Außerdem bieten sich Ausflüge in die Schweiz und Liechtenstein an. Dazu kann man den Bregenzer Wald und Bregenz besuchen, sich die Skiflugschanze Oberstdorf anschauen sowie Füssen und die Königsschlösser besuchen. In direkter Umgebung liegen zudem die Grasgehrenhütte sowie die Berghütte Bärenfalle mit Kletterwald und Alpsee-Coaster (längste Sommerrodelbahn Deutschlands).
Sport
Das Aktivitätsprogramm wechselt täglich und umfasst Yoga, Pilates, Aquafit, Nordic Walking, geführte Wanderungen, Spinning und Mountainbiking. Personal Training mit Fitness-Check, geplante Trainings- und Ernährungsberatung, spezielles Rückentraining oder Motivationstraining. Im Winter werden alpiner Skilauf und Skilanglauf, Schneeschuhwanderungen und viele weitere Aktivitäten angeboten.
Fitness
Unter dem Namen „HolisticSpirit“ werden alle spirituellen und physischen Angebote gebündelt, die die mentale Kraft des Gastes bereichern sollen. Dazu gehören verschiedene Achtsamkeits- und Meditationskurse und Yoga-Einheiten genauso wie geführte Wanderungen und Radtouren mit den Gastgebern. Auf dem täglich wechselnden Aktivprogramm stehen unter anderem Angebote wie Yoga, Tai Chi, Qi Gong, Faszien-Training und Mountainbike/Langlauf-Schnupperkurse.
HolisticFood – das ganzheitliche Kulinarikkonzept im Hubertus
Die Gastgeber Christa, Karl und Marc Traubel führen gemeinsam mit Küchenchef Kristian Knölke ihr Konzept HolisticLife auch in der Esskultur fort und vereinen Allgäuer Tradition mit modernen Kochrichtungen aus aller Welt. Die ausgleichende Wirkung und der Geschmack des HolisticFoods stehen dabei stets im Vordergrund. Nach dem Motto „Kultur für den Gaumen“ trifft hohe Küchenkunst auf tiefe Wurzeln. Ganz im Sinne der italienischen Slow Food-Bewegung bedeutet das vor allem frische Produkte aus der Region, abwechslungsreiche und gesunde Speisen.
Kulinarische Besonderheiten sind: jeden Freitag Allgäuer Buffet beziehungsweise BergBBQ im Sommer, die kulinarische Alpenüberquerung auf der „EssBar“-Tour jeden Dienstag, der KitchenClub im Winter sowie das „Wälder-Menü“ mit leichten und herzhaften Schmankerl aus Balderschwang und dem Bregenzerwald jeden Donnerstag. Der Sonntag gilt als HUBERTUS Gourmettag mit dem Sechs-Gang-LebensESSENz-Menü.
- Bodensee-Äpfel
- WohlfühlKulinarik mit Langschläfer-Frühstück
- Saunaaufgüsse
- Vitales Lunchbüfett
- Allgäuer & Bregenzerwälder Käse
- Moderne Fitnesslounge
- Begrüßungsaperitif
- Energetisiertes Granderwasser
- An- und Abreisetage sind volle Urlaubstage
- Bademäntel, Frottee-Slipper und Saunahandtücher
- Lesungen und Vorträge
- Hausgemachte Kuchenauswahl
- Abwechslungsreiche Abendkulinarik
- Tee- und Granderwasserbar
Hotelausstattung
- WLAN kostenfrei
- Allergiker-Zimmer
- Haustiere erlaubt
- Garage oder Parkhaus
- Ruhige Zimmer
- Bibliothek
- Anzahl Zimmer: 41
Services
- Early Check in / Late Check out
- Shuttleservice (ab/zum Bahnhof oder Flughafen)
Angebotsschwerpunkt
- Paarwellness
- Babymoon
Restaurant
- Hotelbar
- Vegetarische | Vegane Küche
- Außenterrasse
- Gerichte für Allergiker
Saunaformen
- Finnische Sauna (95°-110°C)
- Bio Sauna (40°-60°C)
- Dampfbad
- Laconium (60°-65°C)
Körper- und Schönheitspflege | Beauty
- Anzahl der Pflegekabinen: 4
Beautyanwendungen
- Klassische Kosmetik
- Naturkosmetik
Körperanwendungen
- Wellness-Massagen
Schul- & Alternativmedizin
- Medizinische Massagen
- Physiotherapie
- Heilpraktiker im Haus
- Ernährungsberatung
Asiatische Angebote
- Ayurveda Kur
- Yoga
- Meditation
Sport, Natur & Kursangebote
- Leihfahrräder
- Fitnessraum
- E-Bike Verleih
Fit-& Aktivprogramme
- Tai chi
- Qi Gong
- Pilates
Gemeinsam erleben
- Geführte Wanderungen
- Bike Touren
Coaching Angebote
- Psychologisches | Mentales coaching
Sportmöglichkeiten
- Skilanglauf
- Wandern (mit Routenplan)
- Ski alpin
Kulturangebote
- Kunst & Handwerken
- Lesungen
- Kulturausflüge
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.0)
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
2.1 Vertragspartner sind das HUBERTUS Alpin Lodge & Spa Gebrüder Traubel GmbH (Hotel) und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5 Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7 Haftung des Hotels
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8 Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr … [Bitte Ort eintragen, wahlweise Standort des Hotels oder Sitz der Betreibergesellschaft des Hotels]. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand … [Bitte Ort eintragen, wahlweise Standort des Hotels oder Sitz der Betreibergesellschaft des Hotels].
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Unter dem Namen „HolisticSpirit“ werden alle spirituellen und physischen Angebote gebündelt, die die mentale Kraft des Gastes bereichern sollen. Dazu gehören verschiedene Achtsamkeits- und Meditationskurse und Yoga-Einheiten genauso wie geführte Wanderungen und Radtouren mit den Gastgebern. Auf dem täglich wechselnden Aktivprogramm stehen unter anderem Angebote wie Yoga, Tai Chi, Qi Gong, Faszien-Training und Mountainbike/Langlauf-Schnupperkurse.
Beauty
Saisonale Bergkräuter und heilende Gewürze dienen als Grundlage für selbst angefertigte Öle und Peelings, die bei den Anwendungen zum Einsatz kommen. Außerdem wird im Hubertus unplugged die Hautpflegeserie Doctor Babor angewendet, die durch spezielle Rezepturen für besondere Wirksamkeit steht. Die Spa- und Kosmetikprodukte von Team Dr. Joseph setzten auf Naturkosmetik in Bio-Qualität.
Medical Wellness
In der näheren Umgebung sind acht Golfplätze inmitten der Allgäuer Alpenwelt. Bei den Golfclubs Sonnenalp, Steibis und Buflings in Oberstaufen bzw. beim Golfpark Bregenzer Wald erhalten Sie als Hubertus-Gast bis zu 15% Greenfee-Ermäßigung.
Kulturinteressierte begeistern die Bregenzer Festspiele (u.a. mit “Aida” von Guiseppe Verdi) sowie die Schubertiade in Schwarzenberg. Grundsätzlich lohnt sich eine Fahrt an den nahen Bodensee. Außerdem bieten sich Ausflüge in die Schweiz und Liechtenstein an. Dazu kann man den Bregenzer Wald und Bregenz besuchen, sich die Skiflugschanze Oberstdorf anschauen sowie Füssen und die Königsschlösser besuchen. In direkter Umgebung liegen zudem die Grasgehrenhütte sowie die Berghütte Bärenfalle mit Kletterwald und Alpsee-Coaster (längste Sommerrodelbahn Deutschlands).
Sport
Das Aktivitätsprogramm wechselt täglich und umfasst Yoga, Pilates, Aquafit, Nordic Walking, geführte Wanderungen, Spinning und Mountainbiking. Personal Training mit Fitness-Check, geplante Trainings- und Ernährungsberatung, spezielles Rückentraining oder Motivationstraining. Im Winter werden alpiner Skilauf und Skilanglauf, Schneeschuhwanderungen und viele weitere Aktivitäten angeboten.
Fitness
Unter dem Namen „HolisticSpirit“ werden alle spirituellen und physischen Angebote gebündelt, die die mentale Kraft des Gastes bereichern sollen. Dazu gehören verschiedene Achtsamkeits- und Meditationskurse und Yoga-Einheiten genauso wie geführte Wanderungen und Radtouren mit den Gastgebern. Auf dem täglich wechselnden Aktivprogramm stehen unter anderem Angebote wie Yoga, Tai Chi, Qi Gong, Faszien-Training und Mountainbike/Langlauf-Schnupperkurse.
HolisticFood – das ganzheitliche Kulinarikkonzept im Hubertus
Die Gastgeber Christa, Karl und Marc Traubel führen gemeinsam mit Küchenchef Kristian Knölke ihr Konzept HolisticLife auch in der Esskultur fort und vereinen Allgäuer Tradition mit modernen Kochrichtungen aus aller Welt. Die ausgleichende Wirkung und der Geschmack des HolisticFoods stehen dabei stets im Vordergrund. Nach dem Motto „Kultur für den Gaumen“ trifft hohe Küchenkunst auf tiefe Wurzeln. Ganz im Sinne der italienischen Slow Food-Bewegung bedeutet das vor allem frische Produkte aus der Region, abwechslungsreiche und gesunde Speisen.
Kulinarische Besonderheiten sind: jeden Freitag Allgäuer Buffet beziehungsweise BergBBQ im Sommer, die kulinarische Alpenüberquerung auf der „EssBar“-Tour jeden Dienstag, der KitchenClub im Winter sowie das „Wälder-Menü“ mit leichten und herzhaften Schmankerl aus Balderschwang und dem Bregenzerwald jeden Donnerstag. Der Sonntag gilt als HUBERTUS Gourmettag mit dem Sechs-Gang-LebensESSENz-Menü.
- Bodensee-Äpfel
- WohlfühlKulinarik mit Langschläfer-Frühstück
- Saunaaufgüsse
- Vitales Lunchbüfett
- Allgäuer & Bregenzerwälder Käse
- Moderne Fitnesslounge
- Begrüßungsaperitif
- Energetisiertes Granderwasser
- An- und Abreisetage sind volle Urlaubstage
- Bademäntel, Frottee-Slipper und Saunahandtücher
- Lesungen und Vorträge
- Hausgemachte Kuchenauswahl
- Abwechslungsreiche Abendkulinarik
- Tee- und Granderwasserbar
Hotelausstattung
- WLAN kostenfrei
- Allergiker-Zimmer
- Haustiere erlaubt
- Garage oder Parkhaus
- Ruhige Zimmer
- Bibliothek
- Anzahl Zimmer: 41
Services
- Early Check in / Late Check out
- Shuttleservice (ab/zum Bahnhof oder Flughafen)
Angebotsschwerpunkt
- Paarwellness
- Babymoon
Restaurant
- Hotelbar
- Vegetarische | Vegane Küche
- Außenterrasse
- Gerichte für Allergiker
Saunaformen
- Finnische Sauna (95°-110°C)
- Bio Sauna (40°-60°C)
- Dampfbad
- Laconium (60°-65°C)
Körper- und Schönheitspflege | Beauty
- Anzahl der Pflegekabinen: 4
Beautyanwendungen
- Klassische Kosmetik
- Naturkosmetik
Körperanwendungen
- Wellness-Massagen
Schul- & Alternativmedizin
- Medizinische Massagen
- Physiotherapie
- Heilpraktiker im Haus
- Ernährungsberatung
Asiatische Angebote
- Ayurveda Kur
- Yoga
- Meditation
Sport, Natur & Kursangebote
- Leihfahrräder
- Fitnessraum
- E-Bike Verleih
Fit-& Aktivprogramme
- Tai chi
- Qi Gong
- Pilates
Gemeinsam erleben
- Geführte Wanderungen
- Bike Touren
Coaching Angebote
- Psychologisches | Mentales coaching
Sportmöglichkeiten
- Skilanglauf
- Wandern (mit Routenplan)
- Ski alpin
Kulturangebote
- Kunst & Handwerken
- Lesungen
- Kulturausflüge
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.0)
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
2.1 Vertragspartner sind das HUBERTUS Alpin Lodge & Spa Gebrüder Traubel GmbH (Hotel) und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4 Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
3.5 Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5 Rücktritt des Hotels
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7 Haftung des Hotels
7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8 Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr … [Bitte Ort eintragen, wahlweise Standort des Hotels oder Sitz der Betreibergesellschaft des Hotels]. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand … [Bitte Ort eintragen, wahlweise Standort des Hotels oder Sitz der Betreibergesellschaft des Hotels].
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Podcast-Episoden aus dem Hotel
Lage & Anfahrt
Unser Wellnesshotel liegt
Das Wellnesshotel liegt in Bayern im Landkreis Oberallgäu auf 1.044 Metern, in einem romantischen Hochtal mitten in den Allgäuer Bergen.
Anreise mit dem Auto
Aus Richtung Stuttgart, Ulm oder München kommend fahren Sie auf der Autobahn A7 bis zum Kreuz Allgäu. Hier halten Sie sich in Richtung Oberstdorf auf den Bundesstraßen B980 und B19. Etwa sieben Kilometer vor Oberstdorf gelangen Sie in den Ort Fischen. An der zweiten Ampel biegen Sie rechts in Richtung Balderschwang/Riedbergpass ab. Nach 16 Kilometern Fahrt erwartet Sie das Hubertus Mountain Refugio Allgäu als das erste große Haus auf der rechten Seite.
Aus Richtung Schweiz, Österreich oder Bodensee kommend halten Sie sich in Richtung Bregenz. Ab Bregenz fahren Sie in Richtung Dornbirn/Bregenzer Wald, auch in Dornbirn folgen Sie weiterhin der Beschilderung in Richtung Bregenzer Wald. Achtung: Das Hinweisschild an der großen Kreuzung in Dornbirn ist leicht zu übersehen. Ihr Ziel Balderschwang ist auf dem Weg ab der Ortschaft Hittisau bereits ausgeschildert. Von Hittisau aus fahren Sie noch etwa zwölf Kilometer, das Hubertus Mountain Refugio Allgäu finden Sie am Ortsende von Balderschwang. Das große Haus liegt gegenüber der Kirche.
Im Winter segnet Frau Holle den Ort Balderschwang mit viel Schnee. Sollten Sie aus dem Norden anreisen, dann sei Ihnen bei entsprechender Witterung ein kleiner Umweg empfohlen. So erreichen Sie das Hotel Hubertus Mountain Refugio Allgäu ohne Schneeketten und Passübergang: Vom Autobahnkreuz Allgäu kommend halten Sie sich in Immenstadt in Richtung Oberstaufen und fahren weiter über Hittisau nach Balderschwang. Gerne informiert Sie das Hotelteam vor Ihrer Anreise telefonisch über die aktuelle Wetterlage und die beste Route.
Auf unserem hoteleigenen Parkplatz findet jeder unserer Gäste einen Platz für seinen privaten PKW.
Distanzentabelle
Basel 230 km 2,5 h
St. Gallen 70 km 1,15 h
Stuttgart 230 km 3,0 h
Bern 260 3 h
Zürich 160 km 2 h
Anreise mit dem Zug
Ob von Hamburg, Berlin, Münster oder München - es bieten sich täglich viele Abfahrtszeiten und schnelle Wege ins Allgäu. Fahren Sie immer nach Fischen im Allgäu. Zum Hotel bieten wir Ihnen einen Transfer für 10,- Euro pro Fahrt an. Reisen Sie aus der Schweiz oder der Bodenseeregion immer zum Bahnhof Bregenz, hier organisieren wir ebenfalls gerne eine Abholung für Sie. Der Transfer kostet ab Bregenz 64,- Euro pro Fahrt. Bitte informieren Sie unsere Rezeption bis 2 Tage vor Anreise unter der Telefonnummer 08328-9200.
Anreise mit dem Flugzeug
Wenig bekannt, aber sehr empfehlenswert sind die Regionalflüge von und nach Friedrichshafen oder ab Memmingen. Von hier aus sind Sie in 60 Minuten mit einem Mietwagen oder einem Taxi im Hubertus Mountain Refugio Allgäu . Die nächsten internationalen Flughäfen München, Stuttgart und Zürich liegen jeweils etwa 2 Stunden entfernt.
Die Reservierung eines Shuttles geht über die Rezeption
Kontakt
Hubertus Mountain Refugio Allgäu
Bayern | Allgäu
Dorf 5
87538 Balderschwang / Allgäu
https://www.hotel-hubertus.de
[javascript protected email address]
Telefon: +49 83 28 920 0