Bad Clevers Gesundheitsresort & Spa

Bad Clevers Gesundheitsresort & Spa

Wellnesshotel Bayern
Bayern | Allgäu | Bad Grönenbach

89%
72 Bewertungen

Zimmer: 87/100
Service: 91/100

Bad Clevers Gesundheitsresort & Spa

Wellnesshotel Bayern
Bayern | Allgäu | Bad Grönenbach

89%
72 Bewertungen

Zimmer: 87/100
Service: 91/100

Hotel Beschreibung

Gesundheit, Wellness und Natur – rundum erholen im Allgäu

Das Bad Clevers Gesundheitsresort & Spa in Bayern, liegt in einer ruhigen Lage inmitten belebender Natur in Bad Grönebach. Hier können sie ankommen und sich direkt wohlfühlen. Das kleine, an einem See gelegene Wellnesshotel ist geprägt von einer schlichten und edlen Architektur, weichen Farben und Formen sowie viel Licht, Luft und Liebe zum Detail. Mit rund sechzig Betten hat der Familienbetrieb zugleich eine überschaubare Größe. 

Das Konzept für Wellness und Gesundheit im traditionsreichen Resort ist durch und durch ganzheitlich angelegt: Es verbindet aktuelle medizinische Erkenntnisse mit neuesten Wellnessprogrammen und traditionellen Heilverfahren. Seit mehr als drei Generationen widmet sich der Familienbetrieb der Gesundheit seiner Gäste. Seine Ursprünge als Kneipp-Kurheim leben im Bad Clevers Gesundheitsresort & Spa bis heute fort – mit seiner hauseigenen Quelle gehören authentische Kneipp-Erlebnisse fest zum Angebot. 

Die idyllische Umgebung mit einem kleinen See, einem Park sowie Wiesen und Wäldern bietet eine Reihe an Freizeitmöglichkeiten im Freien. Waldbaden, Wanderungen und Radfahren sind nur einige der beliebten Outdoor-Aktivitäten. Darüber hinaus bieten sich die umliegenden Städte und Orte Memmingen, Kempten, Ulm und Lindau am Bodensee mit der Blumeninsel Mainau für Ausflüge an.

Schlicht, modern, mit Tageslicht durchflutet und natürlichen Materialien ausgestattet – so präsentiert sich der Sauna- und Wellnessbereich im Bad Clevers Gesundheitsresort & Spa. Das Quell-Spa besteht aus einem Dampfbad mit milden 45° C und aromatischen Düften, einer 65° C warmen Biosauna, in der Farblicht und Musik eine angenehme Atmosphäre erzeugen, einer urigen Finnischen Sauna mit großem Panoramafenster, einer Wärmebank mit Fußbecken, einem Frischluftbereich an der Clevers-Quelle sowie Ruhezonen mit Blick ins Grüne.



Beauty

In acht Spa-Kabinen werden Anwendungen wie Wohlfühlbäder, Packungen in der Musikschwebeliege, Aromamassagen, Körperbehandlungen oder Kosmetik angeboten.


Medical Wellness

Das Medical Wellness Konzept im Bad Clevers Gesundheitsresort & Spa vereint Medizin und Wellness. Hier geht man davon aus, dass erst die Kombination der beiden Richtungen eine effektive, gesundheitliche Wirkung entfaltet und so besser wirkt als jede der beiden Kompetenzen für sich allein. Alle Gäste, ganz gleich ob sie zur Prävention oder zur Behandlung konkreter Beschwerden nach Bad Clevers kommen, erleben hier eine integrative Medizin. Diese besteht aus einer umfassenden Gesundheitsdiagnostik, neuen Erkenntnissen der Schul- und Komplementärmedizin, der Ernährungswissenschaft und der Sportmedizin, begleitenden naturheilkundlichen und biologischen Verfahren sowie Therapieangeboten für das psychische Wohlbefinden. Die Ärzte im Haus agieren dabei als Gesundheitsberater, deren Hauptziel es ist, das Wissen der Gäste um ihre eigene Gesundheit zu stärken. Verknüpft wird das medizinische Angebot mit vielseitigen Kur- und Heilmitteln sowie individuellen Plänen für Ernährung, Bewegung und Entspannung. 



Auszeichnungen

Urlaub tut gut, Medical Wellness ganz besonders. Im Bad Clevers Gesundheitsresort & Spa, eines der führenden Gesundheitszentren für Regenerations- und Präventivmedizin, kann man seinen Wellnessaufenthalt um einen wesentlichen Aspekt bereichern: die Optimierung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Einen Schwerpunkt im umfassenden Gesundheitsangebot bilden authentische Kneipp-Anwendungen mit den fünf Elementen Bewegung, Balance, Ernährung, Wasser und Pflanzen – seit mehr als 75 Jahren fest im Programm des Familienbetriebs. Dazu verfügt Bad Clevers über eigenes Quellwasser, das überall im Hause fließt und sprudelt.

Die ehemalige freie Reichsstadt Memmingen, Kempten, Ulm und Lindau am Bodensee mit der Blumeninsel Mainau sind beliebte Ausflugsziele. Für Kulturinteressierte bieten sich die Bregenzer Festspiele (Kartenservice inkl.) oder der Schubertiade in Schwarzenberg (Kartenservice inkl.) an sowie Ausflüge zu den Königsschlössern und zum Festspielhaus in Füssen. Naturfans besuchen die Allgäuer Bergwelt und Wintersportgebiete bei Oberstdorf oder Oberstaufen, das Tannheimer Tal sowie den Bregenzer Wald.

Sport

Die Zahl der Sport- und Freizeitmöglichkeiten in der Region ist groß: Wandern, Radfahren, Reiten, Nordic Walking, Inline Skating, Tennis und Golf, dazu Klettern, Mountainbiken, Rafting, Tauchen, Hochseilgarten uvm. Ein bisschen entspannter sind Frei-Schach, Angeln oder Minigolf. Im Winter: Eisstockschießen, Rodeln, Schneeschuhwandern, Schlittschuh- und Langlaufen oder Skifahren in den nahen großen Skigebieten. 


Fitness

Das Fitnessangebot in Bad Clevers eignet sich gut, um einen Einstieg in ein aktiveres Leben zu machen: Das kostenlose Sportprogramm des Hauses bietet typ- und altersgerechten In- und Outdoor-Aktivitäten, wie z.B. Nordic Walking, Aqua Fitness und Staby-Gymnastik, individuelles Training im modernen Fitnessbereich sowie Personal Coaching. Zum Ausgleich gibt es Meditations- und Entspannungsangebote.


Golf

Das Allgäu ist eine Region mit zahlreichen Golfplätzen. Sie zieht vor allem diejenigen unter den Golfern an, die beim Spielen auch Wert auf eine schöne Naturlandschaft legen. Innerhalb von einer einzigen Autostunde von Bad Clevers aus liegen 19 variantenreiche Golfplätze in schöner Landschaft und ursprünglicher Natur: Darunter landläufig freie bis hochgelegene Plätze, zahlreiche Golfschulen und Driving Ranges, Übungs- und Puttinggrüns, gepflegte Fairways und zügige Grüns der leicht begehbaren 9- und 18-Loch-Plätze.


Gastronomie

Das Küchenteam im Bad Clevers Gesundheitsresort & Spa legt höchsten Wert auf Verträglichkeit und Gesundheit in Kombination mit Genuss: Saisonale Produkte aus der Region, naturgerecht und von hoher Qualität bilden die Basis für den Küchenchef und sein Team. Das Angebot für die ausgewogene Ernährung der Gäste ist vielfältig: Man kann wählen zwischen Normal-, Reduktions-, Aufbau-, Vollwert-, und Trennkost sowie aus sämtlichen Diätformen und natürlich vegetarisches Essen. Das Resort führt Fastenkuren zur Revitalisierung und Körperentschlackung durch und berücksichtigt auch spezifische Ernährungsformen (z.B. elektrolytdefinierte Kost, glutenfreie Kost).

Wer möchte, erhält in Vorträgen, Gesprächen sowie gezielter Diät- und Ernährungsberatung wertvolle Tipps für die eigene Küchenpraxis zuhause. 

Hotelausstattung

  • WLAN kostenfrei
  • Allergiker-Zimmer
  • Ruhige Zimmer
  • Bibliothek

Services

  • Early Check in / Late Check out
  • Shuttleservice (ab/zum Bahnhof oder Flughafen)

Angebotsschwerpunkt

  • Paarwellness
  • Nur für Erwachsene

Restaurant

  • Vegetarische | Vegane Küche
  • Außenterrasse
  • Gerichte für Allergiker

Wellness & Spa

  • Größe des Spa und Wellness-Bereichs (in qm) ohne Außenlagen: 600

Badeerlebnisse

  • Naturbadeteich / Naturschwimmbad
  • Badesee (Entfernung in Metern): 50
  • Innenpool ( in qm): 32
  • Gegenstromanlage

Saunaformen

  • Finnische Sauna (95°-110°C)
  • Bio Sauna (40°-60°C)
  • Dampfbad
  • Infrarot Sauna
  • Aroma Dampfbad

Körper- und Schönheitspflege | Beauty

  • Anzahl der Pflegekabinen: 7

Beautyanwendungen

  • Klassische Kosmetik
  • Naturkosmetik
  • Thalasso Kosmetik

Körperanwendungen

  • Wellness-Massagen
  • Entspannungsbäder
  • Hamam

Schul- & Alternativmedizin

  • Medical Wellness | Arztpraxis im Haus
  • Medizinische Massagen
  • Gesundheitscheck
  • Fasten nach Buchinger
  • Naturfango | Moor | Schlamm | Lehm (Peloid)
  • Physiotherapie
  • Ernährungsberatung
  • Fasten nach F.X. Mayr
  • Kneipp Kur
  • Medizinische Bäder
  • Akupunktur

Asiatische Angebote

  • Yoga
  • Meditation

Sport, Natur & Kursangebote

  • Gymnastikraum
  • Größe des Fitnessraum (in qm): 50
  • Anzahl der Fitnessgeräte: 10

Fit-& Aktivprogramme

  • Nordic Walking
  • Rückenschule
  • Aqua Fitness
  • Qi Gong
  • Gymnastik
  • Cardio-Training
  • Pilates

Gemeinsam erleben

  • Geführte Wanderungen

Coaching Angebote

  • Personal Training
  • Psychologisches | Mentales coaching

Sportmöglichkeiten

  • Skilanglauf
  • Wandern (mit Routenplan)
  • Golfplatz in der Nähe
  • Ausgewiesene Laufstrecken

Kulturangebote

  • Kunst & Handwerken
  • Lesungen
  • Konzerte
  • Kulturausflüge

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: August 2015)

Angerer Schmidtchen Kneipp Sanatorium Bad Clevers

Klinik für Naturheilverfahren e.K.


I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Kur-, Gesundheits- und Wellnessaufenthalte, die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung an Begleitpersonen, Besucher und Übernachtungsgäste sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Sanatoriums.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Sanatoriums in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.


II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

  1. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder per Email erfolgen. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer durch den Gast bestellt (Antrag) und durch das Sanatorium zugesagt (Annahme) oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Mit dem Zustandekommen des Vertrages erkennt der Gast die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Sanatoriums an.
  2. Ebenso nimmt der Gast mit Vertragsabschluss die Hinweise des Sanatoriums zum Datenschutz, welche in der jeweils aktuellen Form auf der Homepage www.badclevers.de veröffentlicht sind und dem Gast auf Verlangen per Post, Fax oder E-Mail zugeschickt werden, zur Kenntnis und willigt zur Verwendung der Daten im Rahmen der Datenschutzerklärung bis auf Widerruf ein.
  3. Dem Sanatorium steht es frei reservierte Zimmer, gebuchte Arrangements sowie weitere Vertragsdetails in Textform zu bestätigen. Liegt der Buchungsbestätigung ein zusätzliches Anmeldeformular bei, so sollte der Gast dieses innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt (bei kurzfristiger Buchung bis spätestens 3 Tage vor Anreise) an das Sanatorium zurücksenden.
  4. Eine rechtskräftig gewordene Buchung behält auch dann ihre Gültigkeit, wenn das Anmeldeformular oder eine eventuelle Anzahlung (vgl. Ziffer III) nicht fristgerecht beim Sanatorium eingehen und bedarf daher einer Stornierung in Textform (vgl. Ziffer IV), um als wirksame Annullierung des Vertrages zu gelten.
  5. Das Sanatorium empfiehlt die Reservierung der SPA Termine am Besten zusammen mit der Zimmerreservierung, in jedem Fall jedoch vor der Anreise vorzunehmen, so können die Gästewünsche optimal berücksichtigt werden. Eine Buchung vor Ort ist je nach Verfügbarkeit möglich, gegebenenfalls können jedoch nicht mehr alle Anwendungen angeboten werden.
  6. Vertragspartner sind das Sanatorium und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Sanatorium gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Sanatorium eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  7. Alle Ansprüche gegen das Sanatorium verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Sanatoriums beruhen.


III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Sanatorium ist verpflichtet die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsgrundlage, also dem gültigen Prospekt, der Internetseite des Sanatoriums, bzw. der sonstigen Leistungs- und Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast ausdrücklich in Textform getroffenen Vereinbarungen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Sanatoriums (Aktuelle Preisliste) zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über das Sanatorium beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Sanatorium verauslagt werden.
  3. Die vereinbarten Preise verstehen sich als Inklusiv-Preise und schließen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben ein. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
  4. Das Sanatorium kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Sanatoriums oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und / oder für die sonstigen Leistungen des Sanatoriums erhöht.
  5. Das Sanatorium ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können in der Reservierungsbestätigung in Textform geregelt werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
  6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Sanatorium berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  7. Das Sanatorium ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und / oder 6 geleistet wurde.
  8. Spätestens bei der Anreise wird in der Regel gemäß Nummer 7 vom Sanatorium eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Gesamtpreises verlangt. Wenn zwischen den Vertragspartnern nichts anderes in Textform vereinbart wurde, so sind die Rechnungen des Sanatoriums spätestens bei der Abreise in bar oder mit EC-Karte zu begleichen. Das Sanatorium ist nicht verpflichtet bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten oder Voucher anzunehmen.
  9. Zahlungen in Fremdwährungen sind grundsätzlich nicht möglich. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so erfolgt dies ausschließlich zur verbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.
  10. Rechnungen des Sanatoriums ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Sanatorium kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Sanatorium bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  11. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Sanatoriums aufrechnen oder verrechnen.
  12. Frühere Tarife und Bestimmungen werden mit Erscheinen einer neuen Preisliste ungültig.


IV. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Sanatoriums, vorzeitige Abreise)

  1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Sanatorium geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Sanatorium der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
  2. Sofern zwischen dem Sanatorium und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Sanatoriums auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin – im Regelfall bis 28 Tage vor Anreise – sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Sanatorium ausübt.
  3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Sanatorium einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Sanatorium den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Buchungsverschiebungen kommen dabei einer Stornierung gleich. Das Sanatorium hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Sanatorium den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet mindestens 60% der vereinbarten Gesamtkosten zu zahlen, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde.
  4. Bei verspäteter Anreise des Gastes ohne Absage oder vorzeitiger Abreise eines bereits eingecheckten Gastes behält sich das Sanatorium ebenso vor, die Kosten für Übernachtung sowie alle sonstigen Leistungen, welche ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen wurden bis zur vollen, vertraglich-vereinbarten Höhe in Rechnung zu stellen. Eine Preisreduktion zu gewähren ist in diesem Fall leider nicht möglich; der Gast ist verpflichtet den 100%-igen Betrag des gebuchten Aufenthaltes zu bezahlen. Anrechenbar auf die Stornokosten sind lediglich die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung.
  5. Gästen, welche über einen Kostenträger mit Direktabrechnung kommen, wird bei verspäteter Anreise, vorzeitiger Abreise oder nicht rechtzeitigem Rücktritt (vgl. Ziffer 1 und 2) der aktuelle, mit den Kostenträgern vereinbarte Sozialversicherungssatz für die Anzahl der betroffenen Tage in Rechnung gestellt. Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sind dabei vom Sanatorium entsprechend anzurechnen.
  6. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch (Nummer 3 bis 5) nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Das Sanatorium empfiehlt dringend den Abschluss eine Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung.
  7. Werden einzelne Leistungen in Arrangements / Angebotspaketen nicht in Anspruch genommen, tritt keine Minderung des Pauschalpreises ein. Einzelne Inhalte der Pauschalarrangements sind nicht veränderbar. Bei Arrangements / Angebotspaketen ist zudem keine Kostenaufschlüsselung für eine mögliche Erstattung durch Versicherungen und sonstige Kostenträger in die verschiedenen Leistungsbereiche (Unterbringung, Verpflegung, medizinische Leistungen, Anwendungen) möglich.
  8. Im Rahmen der Halb- oder Vollpension beginnt die Verpflegung am Anreisetag mit dem Abendessen und endet am Abreisetag mit dem Frühstück. Mahlzeiten, welche nicht in Anspruch genommen werden, werden nicht vergütet.
  9. Termine für Einzelbehandlungen müssen vom Gast bis 12 Uhr des Vortages abgesagt werden. Bei späterer oder fehlender Absage werden die Anwendungen in voller Höhe in Rechnung gestellt.
  10. Unverbindliche Angebote und Optionen können bis zu dem vom Sanatorium vorgegebenen Termin aufrechterhalten werden. Sollte der Gast bis zu diesem Termin keine verbindliche Buchung vornehmen, können die angebotenen Leistungen nicht mehr garantiert werden. Eine feste Zu- oder Absage seitens des Gastes muss bis 42 Tage vor der geplanten Anreise erfolgen.


V. Rücktritt des Sanatoriums

  1. Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Sanatorium in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Sanatoriums auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Sanatorium gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Sanatorium ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Sanatorium berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
  4. höhere Gewalt (z.B. Wasser, Feuer, Sturm) oder andere vom Sanatorium nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  5. Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  6. das Sanatorium begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen    Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Sanatoriums in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Sanatoriums zuzurechnen ist;
  7. der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  8. ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt. 
  9. Der berechtigte Rücktritt des Sanatoriums begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
  10. Bei Nichtbeachtung der Haus- / Klinikordnung ist das Sanatorium berechtigt, die Behandlung auf Kosten des Gastes – ohne Abzug ersparter Aufwendungen – abzubrechen. Ebenso ist der Gast verpflichtet, die Unterkunft sowie alle Einrichtungen des Sanatoriums selbst nur bestimmungsgemäß, soweit vorhanden (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln. Der Gast darf mitgebrachte Speisen und Getränke nicht in den öffentlichen Bereichen (Innenräume und Außenanlagen) des Sanatoriums verzehren.


VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Besondere Wünsche bezüglich Lage und Ausstattung der Zimmer werden gerne nach Möglichkeit berücksichtigt; diese unverbindlichen Wünsche sind jedoch explizit nicht Bestandteil des geschlossenen Vertrages. Durch den Sanatoriumsbetrieb können freiwerdende Zimmer nur wenige Tage vorher überblickt werden, daher kann nur eine verbindliche Zusage für die gewünschte Kategorie gegeben werden. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren ist nicht möglich. Bei Anreise wird der gültige Personalausweis / Reisepass erbeten.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Sanatorium über das Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Sanatorium spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Sanatorium, sofern nicht eine längere Nutzung für den Tag vereinbart wurde, aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die vertragsüberschreitende Nutzung eine angemessene Vergütung, welche individuell durch das Sanatorium festgelegt wird, verlangen. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Sanatorium kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  4. Für Verlängerungen über die reservierte und bestätigte Zeit hinaus sowie alle sonstigen Änderungen zum gebuchten Aufenthalt ist die Reservierungsabteilung zu kontaktieren. Meist ist dies nur vorbehaltlich eines Zimmerwechsels möglich.


VII. Haftung des Sanatoriums und des Gastes

  1. Das Sanatorium haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Sanatoriums beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Sanatoriums beruhen. Einer Pflichtverletzung des Sanatoriums steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Sanatoriums auftreten, wird das Sanatorium bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Freizeitanlagen, Geräte und Fahrzeuge muss der Kunde vor Inanspruchnahme selbst überprüfen.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Sanatorium dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Sanatoriums ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Gäste werden gebeten, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben; Geld ist offen gegen Quittung zu hinterlegen. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung.
  3. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Parkplatz des Sanatoriums, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Sanatoriumsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Sanatorium nur nach Maßgabe der vorstehenden Nummer 1, Sätze 1 bis 4.
  4. Weckaufträge werden vom Sanatorium mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Sanatorium übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Sanatorium haftet hierbei nur nach  Maßgabe der vorstehenden Nummer 1, Sätze 1 bis 4.
  5. Das Sanatorium haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden.
  6. Wegen Brandschutz sowie aus versicherungstechnischen Fragen dürfen mitgebrachte, dem Sanatorium nicht zugehörende elektrische Geräte nicht zum Einsatz gebracht werden (Wasserkocher, Bügeleisen, Heizgeräte ect.). Der Gast haftet durch die nicht erlaubte Inbetriebnahme der Geräte vollumfänglich für alle entstanden Schäden (z.B. Gebäude, Personen).


VIII. Kostenübernahme Krankenkasse, Beihilfe, private Versicherung

  1. Die Abrechnung erfolgt ohne eine gültige Kostenzusage einer Krankenversicherung für eine Direktabrechnung grundsätzlich und ausschließlich zwischen dem Gast und dem Sanatorium. Bei stationären bzw. ambulanten Kuren unter Inanspruchnahme von Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse muss die entsprechende Kostenzusage des Versicherers spätestens 30 Tage vor Antritt der Behandlung im Sanatorium in Textform vorliegen. Andernfalls erfolgt die Aufnahme und spätere Abrechnung als Selbstzahler. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich nur Leistungen welche ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind sowie das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Individuelle Komfortwünsche und zusätzliche Wahlleistungen werden daher – nach vorheriger Vereinbarung – in jedem Fall dem Gast direkt in Rechnung gestellt.
  2. Als Privatpatient geht der Gast ein direktes Vertragsverhältnis mit dem Sanatorium ein (Ziffer II Nummer 1). Dies bedingt, dass der Gast die Rechnung komplett privat begleicht, unabhängig von einer möglichen Erstattung der Kosten durch die Beihilfe und / oder private Krankenversicherung (PKV). Vor Antritt der Kurmaßnahme muss sich der Gast entweder auf eine Einzelabrechnung (Unterbringung, Verpflegung, medizinische Leistungen, Kur- und Heilmittel) oder, sofern vom Sanatorium angeboten, eine Pauschalabrechnung aller Leistungen festlegen. Das Sanatorium empfiehlt dem Gast die günstigste Art der Abrechnung im Vorfeld mit der PKV und / oder Beihilfe abzusprechen. Bei der Einzelabrechnung gelten für die Therapien und Anwendungen die Haustarife des Sanatoriums, welche sich von den erstattungsfähigen Höchstbeträgen unterscheiden. Die Kosten für ärztliche und medizinische Leistungen, welche direkt durch im Sanatorium tätige Ärzte erbracht wurden, werden unter Zugrundelegung der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) berechnet. Eine Minderung nach § 6a GOÄ erfolgt dabei nur im Rahmen von genehmigten, stationären Sanatoriumskuren (Nachweis muss vorgelegt werden), nicht aber bei Gesundheits- und Wellnessaufenthalten als Selbstzahler. Alle weiteren Ärzte (z.B. Konsiliar- und Belegärzte) rechnen ihre medizinischen Leistungen selbstständig ab, ohne dass das Sanatorium auf die Form der Abrechnung einen Einfluss hat.
  3. Die Erstattung der Kosten durch die Beihilfestellen erfolgt nach den Beihilferichtlinien, die PKV beteiligt sich je nach abgeschlossenem Tarif. Bei der Kostenerstattung sehen die Beihilfevorschriften einiger Länder zudem vor, dass für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen nur die Kosten als beihilfefähig anerkannt werden, die dem Satz entsprechen, den die jeweilige Einrichtung mit einem Sozialversicherungsträger vereinbart hat. Das Sanatorium weist darauf hin, dass es einen Versorgungsvertrag mit einer entsprechenden Vergütungsvereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) abgeschlossen hat und stellt dem Gast auf Anfrage eine aktuelle Bescheinigung aus. Die Erstattung aller Kosten in vollem Umfang ist daher möglicherweise nicht gewährleistet und es muss ein entsprechender Eigenanteil – Differenz aus erstatteten Kosten und Rechnungsbetrag – selbst getragen werden. Eine Abrechnung nach dem Tagessatz der gesetzlichen Krankenkassen ist für Privatpatienten nicht möglich.
  4. Die Versichertenkarte oder ein Überweisungsschein des Hausarztes können im Sanatorium nicht in Verrechnung gebracht werden. Ärztliche Leistungen werden daher, mit Ausnahme von Maßnahmen gemäß Ziffer VIII Nummer 1, grundsätzlich privat in Rechnung gestellt. Haus- und fachärztliche Verordnungen (Rezepte) werden, nach Kontrolle auf Vollständigkeit sowie formale Richtigkeit, angenommen. Dabei gilt: Ein Tausch gegen andere als die vom Arzt verordneten Kur- und Heilmittel ist nicht möglich; ebenso rechnen wir über die Verordnung nur die Anwendungen ab, welche tatsächlich erbracht wurden.


IX. Gutscheine

  1. Vom Sanatorium werden Wertgutscheine zum Kauf angeboten. Der Mindestwert bei einem Gutscheinkauf beträgt 50,- € (in Worten: fünfzig Euro). Ab diesem Minimum kann der Käufer den Wert des Gutscheins nach seinen Wünschen frei angeben.
  2. Für bestimmte Leistungen bietet das Sanatorium auch Leistungsgutscheine zum Kauf an. Der Gutschein stellt dabei jedoch grundsätzlich keine Buchung von Leistungen des Sanatoriums dar, sondern ist lediglich ein Zahlungsmittel. Das Sanatorium als Verkäufer verpflichtet sich, dem Wert des Gutscheins entsprechende Leistungen bei der Einlösung des Gutscheins zu erbringen. Maßgeblich für den Wert des Gutscheins ist der Betrag der zugehörigen Gutscheinrechnung.
  3. Die unter Nummer 1 und 2 genannten Gutscheine können für jede beliebige Leistung des Sanatoriums eingelöst werden, jedoch dahingehend eingeschränkt, dass die Leistung auch verfügbar ist. Das Sanatorium löst nur solche Gutscheine ein, welche vollständig bezahlt sind. Ein Gutschein ist wie ein Barkauf; Rückerstattungen sind weder vollumfänglich noch teilweise möglich.
  4. Werden beim Einlösen des Gutscheins Leistungen in Anspruch genommen, welche preislich unter dem Wert des Gutscheins liegen, so wird ein Saldo-Gutschein für den verbleibenden Wert ausgestellt mit einer Gültigkeit für die restliche Laufzeit ab ursprünglichem Ausstellungsdatum (vgl. Ziffer IX, Nummer 6). Es können keine Differenzen in bar ausbezahlt werden.
  5. Gutscheine, welche vom Sanatorium kostenlos - z.B. für Werbezwecke oder zur Kundenbindung - ausgegeben werden, sind nicht übertragbar und es kann nur ein Gutschein pro Aufenthalt eingelöst werden. Zudem sind diese grundsätzlich nur im Rahmen der dort genannten Leistungen bzw., falls keine konkreten Leistungen sondern lediglich ein Wertbetrag genannt ist, in der Höhe des Gutscheinwertes einlösbar. Bei Wertgutscheinen sind in diesem Fall auch Teileinlösungen analog Ziffer IX Nummer 4 möglich; Leistungsgutscheine sind nur komplett als Ganzes einlösbar. Eine Auszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen.
  6. Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum genau 2 Jahre gültig. Ist kein Ausstellungsdatum vermerkt, so gilt das Datum der Zahlung des Gutscheins. Für den Fall, dass der Inhaber eines Gutscheins am Angebot des Sanatoriums keinen Gefallen findet, können keine Rückerstattungen gemacht werden.
  7. Gutscheine sind bei der Ankunft zur Verrechnung an der Rezeption abzugeben und werden direkt vom Betrag der Gesamtrechnung abgezogen. Eine nachträgliche Einlösung ist nicht möglich.


X. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlichlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Sanatoriums. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des      § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Sanatoriums.
  3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Schlicht, modern, mit Tageslicht durchflutet und natürlichen Materialien ausgestattet – so präsentiert sich der Sauna- und Wellnessbereich im Bad Clevers Gesundheitsresort & Spa. Das Quell-Spa besteht aus einem Dampfbad mit milden 45° C und aromatischen Düften, einer 65° C warmen Biosauna, in der Farblicht und Musik eine angenehme Atmosphäre erzeugen, einer urigen Finnischen Sauna mit großem Panoramafenster, einer Wärmebank mit Fußbecken, einem Frischluftbereich an der Clevers-Quelle sowie Ruhezonen mit Blick ins Grüne.



Beauty

In acht Spa-Kabinen werden Anwendungen wie Wohlfühlbäder, Packungen in der Musikschwebeliege, Aromamassagen, Körperbehandlungen oder Kosmetik angeboten.


Medical Wellness

Das Medical Wellness Konzept im Bad Clevers Gesundheitsresort & Spa vereint Medizin und Wellness. Hier geht man davon aus, dass erst die Kombination der beiden Richtungen eine effektive, gesundheitliche Wirkung entfaltet und so besser wirkt als jede der beiden Kompetenzen für sich allein. Alle Gäste, ganz gleich ob sie zur Prävention oder zur Behandlung konkreter Beschwerden nach Bad Clevers kommen, erleben hier eine integrative Medizin. Diese besteht aus einer umfassenden Gesundheitsdiagnostik, neuen Erkenntnissen der Schul- und Komplementärmedizin, der Ernährungswissenschaft und der Sportmedizin, begleitenden naturheilkundlichen und biologischen Verfahren sowie Therapieangeboten für das psychische Wohlbefinden. Die Ärzte im Haus agieren dabei als Gesundheitsberater, deren Hauptziel es ist, das Wissen der Gäste um ihre eigene Gesundheit zu stärken. Verknüpft wird das medizinische Angebot mit vielseitigen Kur- und Heilmitteln sowie individuellen Plänen für Ernährung, Bewegung und Entspannung. 



Auszeichnungen

Urlaub tut gut, Medical Wellness ganz besonders. Im Bad Clevers Gesundheitsresort & Spa, eines der führenden Gesundheitszentren für Regenerations- und Präventivmedizin, kann man seinen Wellnessaufenthalt um einen wesentlichen Aspekt bereichern: die Optimierung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Einen Schwerpunkt im umfassenden Gesundheitsangebot bilden authentische Kneipp-Anwendungen mit den fünf Elementen Bewegung, Balance, Ernährung, Wasser und Pflanzen – seit mehr als 75 Jahren fest im Programm des Familienbetriebs. Dazu verfügt Bad Clevers über eigenes Quellwasser, das überall im Hause fließt und sprudelt.

Die ehemalige freie Reichsstadt Memmingen, Kempten, Ulm und Lindau am Bodensee mit der Blumeninsel Mainau sind beliebte Ausflugsziele. Für Kulturinteressierte bieten sich die Bregenzer Festspiele (Kartenservice inkl.) oder der Schubertiade in Schwarzenberg (Kartenservice inkl.) an sowie Ausflüge zu den Königsschlössern und zum Festspielhaus in Füssen. Naturfans besuchen die Allgäuer Bergwelt und Wintersportgebiete bei Oberstdorf oder Oberstaufen, das Tannheimer Tal sowie den Bregenzer Wald.

Sport

Die Zahl der Sport- und Freizeitmöglichkeiten in der Region ist groß: Wandern, Radfahren, Reiten, Nordic Walking, Inline Skating, Tennis und Golf, dazu Klettern, Mountainbiken, Rafting, Tauchen, Hochseilgarten uvm. Ein bisschen entspannter sind Frei-Schach, Angeln oder Minigolf. Im Winter: Eisstockschießen, Rodeln, Schneeschuhwandern, Schlittschuh- und Langlaufen oder Skifahren in den nahen großen Skigebieten. 


Fitness

Das Fitnessangebot in Bad Clevers eignet sich gut, um einen Einstieg in ein aktiveres Leben zu machen: Das kostenlose Sportprogramm des Hauses bietet typ- und altersgerechten In- und Outdoor-Aktivitäten, wie z.B. Nordic Walking, Aqua Fitness und Staby-Gymnastik, individuelles Training im modernen Fitnessbereich sowie Personal Coaching. Zum Ausgleich gibt es Meditations- und Entspannungsangebote.


Golf

Das Allgäu ist eine Region mit zahlreichen Golfplätzen. Sie zieht vor allem diejenigen unter den Golfern an, die beim Spielen auch Wert auf eine schöne Naturlandschaft legen. Innerhalb von einer einzigen Autostunde von Bad Clevers aus liegen 19 variantenreiche Golfplätze in schöner Landschaft und ursprünglicher Natur: Darunter landläufig freie bis hochgelegene Plätze, zahlreiche Golfschulen und Driving Ranges, Übungs- und Puttinggrüns, gepflegte Fairways und zügige Grüns der leicht begehbaren 9- und 18-Loch-Plätze.


Gastronomie

Das Küchenteam im Bad Clevers Gesundheitsresort & Spa legt höchsten Wert auf Verträglichkeit und Gesundheit in Kombination mit Genuss: Saisonale Produkte aus der Region, naturgerecht und von hoher Qualität bilden die Basis für den Küchenchef und sein Team. Das Angebot für die ausgewogene Ernährung der Gäste ist vielfältig: Man kann wählen zwischen Normal-, Reduktions-, Aufbau-, Vollwert-, und Trennkost sowie aus sämtlichen Diätformen und natürlich vegetarisches Essen. Das Resort führt Fastenkuren zur Revitalisierung und Körperentschlackung durch und berücksichtigt auch spezifische Ernährungsformen (z.B. elektrolytdefinierte Kost, glutenfreie Kost).

Wer möchte, erhält in Vorträgen, Gesprächen sowie gezielter Diät- und Ernährungsberatung wertvolle Tipps für die eigene Küchenpraxis zuhause. 

Hotelausstattung

  • WLAN kostenfrei
  • Allergiker-Zimmer
  • Ruhige Zimmer
  • Bibliothek

Services

  • Early Check in / Late Check out
  • Shuttleservice (ab/zum Bahnhof oder Flughafen)

Angebotsschwerpunkt

  • Paarwellness
  • Nur für Erwachsene

Restaurant

  • Vegetarische | Vegane Küche
  • Außenterrasse
  • Gerichte für Allergiker

Wellness & Spa

  • Größe des Spa und Wellness-Bereichs (in qm) ohne Außenlagen: 600

Badeerlebnisse

  • Naturbadeteich / Naturschwimmbad
  • Badesee (Entfernung in Metern): 50
  • Innenpool ( in qm): 32
  • Gegenstromanlage

Saunaformen

  • Finnische Sauna (95°-110°C)
  • Bio Sauna (40°-60°C)
  • Dampfbad
  • Infrarot Sauna
  • Aroma Dampfbad

Körper- und Schönheitspflege | Beauty

  • Anzahl der Pflegekabinen: 7

Beautyanwendungen

  • Klassische Kosmetik
  • Naturkosmetik
  • Thalasso Kosmetik

Körperanwendungen

  • Wellness-Massagen
  • Entspannungsbäder
  • Hamam

Schul- & Alternativmedizin

  • Medical Wellness | Arztpraxis im Haus
  • Medizinische Massagen
  • Gesundheitscheck
  • Fasten nach Buchinger
  • Naturfango | Moor | Schlamm | Lehm (Peloid)
  • Physiotherapie
  • Ernährungsberatung
  • Fasten nach F.X. Mayr
  • Kneipp Kur
  • Medizinische Bäder
  • Akupunktur

Asiatische Angebote

  • Yoga
  • Meditation

Sport, Natur & Kursangebote

  • Gymnastikraum
  • Größe des Fitnessraum (in qm): 50
  • Anzahl der Fitnessgeräte: 10

Fit-& Aktivprogramme

  • Nordic Walking
  • Rückenschule
  • Aqua Fitness
  • Qi Gong
  • Gymnastik
  • Cardio-Training
  • Pilates

Gemeinsam erleben

  • Geführte Wanderungen

Coaching Angebote

  • Personal Training
  • Psychologisches | Mentales coaching

Sportmöglichkeiten

  • Skilanglauf
  • Wandern (mit Routenplan)
  • Golfplatz in der Nähe
  • Ausgewiesene Laufstrecken

Kulturangebote

  • Kunst & Handwerken
  • Lesungen
  • Konzerte
  • Kulturausflüge

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: August 2015)

Angerer Schmidtchen Kneipp Sanatorium Bad Clevers

Klinik für Naturheilverfahren e.K.


I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Kur-, Gesundheits- und Wellnessaufenthalte, die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung an Begleitpersonen, Besucher und Übernachtungsgäste sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Sanatoriums.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Sanatoriums in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.


II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

  1. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder per Email erfolgen. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer durch den Gast bestellt (Antrag) und durch das Sanatorium zugesagt (Annahme) oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Mit dem Zustandekommen des Vertrages erkennt der Gast die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Sanatoriums an.
  2. Ebenso nimmt der Gast mit Vertragsabschluss die Hinweise des Sanatoriums zum Datenschutz, welche in der jeweils aktuellen Form auf der Homepage www.badclevers.de veröffentlicht sind und dem Gast auf Verlangen per Post, Fax oder E-Mail zugeschickt werden, zur Kenntnis und willigt zur Verwendung der Daten im Rahmen der Datenschutzerklärung bis auf Widerruf ein.
  3. Dem Sanatorium steht es frei reservierte Zimmer, gebuchte Arrangements sowie weitere Vertragsdetails in Textform zu bestätigen. Liegt der Buchungsbestätigung ein zusätzliches Anmeldeformular bei, so sollte der Gast dieses innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt (bei kurzfristiger Buchung bis spätestens 3 Tage vor Anreise) an das Sanatorium zurücksenden.
  4. Eine rechtskräftig gewordene Buchung behält auch dann ihre Gültigkeit, wenn das Anmeldeformular oder eine eventuelle Anzahlung (vgl. Ziffer III) nicht fristgerecht beim Sanatorium eingehen und bedarf daher einer Stornierung in Textform (vgl. Ziffer IV), um als wirksame Annullierung des Vertrages zu gelten.
  5. Das Sanatorium empfiehlt die Reservierung der SPA Termine am Besten zusammen mit der Zimmerreservierung, in jedem Fall jedoch vor der Anreise vorzunehmen, so können die Gästewünsche optimal berücksichtigt werden. Eine Buchung vor Ort ist je nach Verfügbarkeit möglich, gegebenenfalls können jedoch nicht mehr alle Anwendungen angeboten werden.
  6. Vertragspartner sind das Sanatorium und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Sanatorium gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Sanatorium eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  7. Alle Ansprüche gegen das Sanatorium verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Sanatoriums beruhen.


III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Sanatorium ist verpflichtet die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsgrundlage, also dem gültigen Prospekt, der Internetseite des Sanatoriums, bzw. der sonstigen Leistungs- und Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast ausdrücklich in Textform getroffenen Vereinbarungen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Sanatoriums (Aktuelle Preisliste) zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über das Sanatorium beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Sanatorium verauslagt werden.
  3. Die vereinbarten Preise verstehen sich als Inklusiv-Preise und schließen die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben ein. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
  4. Das Sanatorium kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Sanatoriums oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und / oder für die sonstigen Leistungen des Sanatoriums erhöht.
  5. Das Sanatorium ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können in der Reservierungsbestätigung in Textform geregelt werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
  6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Sanatorium berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  7. Das Sanatorium ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und / oder 6 geleistet wurde.
  8. Spätestens bei der Anreise wird in der Regel gemäß Nummer 7 vom Sanatorium eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Gesamtpreises verlangt. Wenn zwischen den Vertragspartnern nichts anderes in Textform vereinbart wurde, so sind die Rechnungen des Sanatoriums spätestens bei der Abreise in bar oder mit EC-Karte zu begleichen. Das Sanatorium ist nicht verpflichtet bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten oder Voucher anzunehmen.
  9. Zahlungen in Fremdwährungen sind grundsätzlich nicht möglich. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen gelten in Euro. Sofern ausländische Währungen genannt werden, so erfolgt dies ausschließlich zur verbindlichen Orientierung auf Basis des zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Wechselkurses.
  10. Rechnungen des Sanatoriums ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Sanatorium kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Sanatorium bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  11. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Sanatoriums aufrechnen oder verrechnen.
  12. Frühere Tarife und Bestimmungen werden mit Erscheinen einer neuen Preisliste ungültig.


IV. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Sanatoriums, vorzeitige Abreise)

  1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Sanatorium geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Sanatorium der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
  2. Sofern zwischen dem Sanatorium und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Sanatoriums auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin – im Regelfall bis 28 Tage vor Anreise – sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Sanatorium ausübt.
  3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Sanatorium einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Sanatorium den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Buchungsverschiebungen kommen dabei einer Stornierung gleich. Das Sanatorium hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Sanatorium den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet mindestens 60% der vereinbarten Gesamtkosten zu zahlen, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde.
  4. Bei verspäteter Anreise des Gastes ohne Absage oder vorzeitiger Abreise eines bereits eingecheckten Gastes behält sich das Sanatorium ebenso vor, die Kosten für Übernachtung sowie alle sonstigen Leistungen, welche ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen wurden bis zur vollen, vertraglich-vereinbarten Höhe in Rechnung zu stellen. Eine Preisreduktion zu gewähren ist in diesem Fall leider nicht möglich; der Gast ist verpflichtet den 100%-igen Betrag des gebuchten Aufenthaltes zu bezahlen. Anrechenbar auf die Stornokosten sind lediglich die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung.
  5. Gästen, welche über einen Kostenträger mit Direktabrechnung kommen, wird bei verspäteter Anreise, vorzeitiger Abreise oder nicht rechtzeitigem Rücktritt (vgl. Ziffer 1 und 2) der aktuelle, mit den Kostenträgern vereinbarte Sozialversicherungssatz für die Anzahl der betroffenen Tage in Rechnung gestellt. Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sind dabei vom Sanatorium entsprechend anzurechnen.
  6. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch (Nummer 3 bis 5) nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Das Sanatorium empfiehlt dringend den Abschluss eine Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung.
  7. Werden einzelne Leistungen in Arrangements / Angebotspaketen nicht in Anspruch genommen, tritt keine Minderung des Pauschalpreises ein. Einzelne Inhalte der Pauschalarrangements sind nicht veränderbar. Bei Arrangements / Angebotspaketen ist zudem keine Kostenaufschlüsselung für eine mögliche Erstattung durch Versicherungen und sonstige Kostenträger in die verschiedenen Leistungsbereiche (Unterbringung, Verpflegung, medizinische Leistungen, Anwendungen) möglich.
  8. Im Rahmen der Halb- oder Vollpension beginnt die Verpflegung am Anreisetag mit dem Abendessen und endet am Abreisetag mit dem Frühstück. Mahlzeiten, welche nicht in Anspruch genommen werden, werden nicht vergütet.
  9. Termine für Einzelbehandlungen müssen vom Gast bis 12 Uhr des Vortages abgesagt werden. Bei späterer oder fehlender Absage werden die Anwendungen in voller Höhe in Rechnung gestellt.
  10. Unverbindliche Angebote und Optionen können bis zu dem vom Sanatorium vorgegebenen Termin aufrechterhalten werden. Sollte der Gast bis zu diesem Termin keine verbindliche Buchung vornehmen, können die angebotenen Leistungen nicht mehr garantiert werden. Eine feste Zu- oder Absage seitens des Gastes muss bis 42 Tage vor der geplanten Anreise erfolgen.


V. Rücktritt des Sanatoriums

  1. Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Sanatorium in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Sanatoriums auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Sanatorium gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Sanatorium ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Sanatorium berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
  4. höhere Gewalt (z.B. Wasser, Feuer, Sturm) oder andere vom Sanatorium nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  5. Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  6. das Sanatorium begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen    Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Sanatoriums in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Sanatoriums zuzurechnen ist;
  7. der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  8. ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt. 
  9. Der berechtigte Rücktritt des Sanatoriums begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
  10. Bei Nichtbeachtung der Haus- / Klinikordnung ist das Sanatorium berechtigt, die Behandlung auf Kosten des Gastes – ohne Abzug ersparter Aufwendungen – abzubrechen. Ebenso ist der Gast verpflichtet, die Unterkunft sowie alle Einrichtungen des Sanatoriums selbst nur bestimmungsgemäß, soweit vorhanden (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln. Der Gast darf mitgebrachte Speisen und Getränke nicht in den öffentlichen Bereichen (Innenräume und Außenanlagen) des Sanatoriums verzehren.


VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Besondere Wünsche bezüglich Lage und Ausstattung der Zimmer werden gerne nach Möglichkeit berücksichtigt; diese unverbindlichen Wünsche sind jedoch explizit nicht Bestandteil des geschlossenen Vertrages. Durch den Sanatoriumsbetrieb können freiwerdende Zimmer nur wenige Tage vorher überblickt werden, daher kann nur eine verbindliche Zusage für die gewünschte Kategorie gegeben werden. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren ist nicht möglich. Bei Anreise wird der gültige Personalausweis / Reisepass erbeten.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 18.00 Uhr bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Sanatorium über das Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Sanatorium spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Sanatorium, sofern nicht eine längere Nutzung für den Tag vereinbart wurde, aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die vertragsüberschreitende Nutzung eine angemessene Vergütung, welche individuell durch das Sanatorium festgelegt wird, verlangen. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Sanatorium kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  4. Für Verlängerungen über die reservierte und bestätigte Zeit hinaus sowie alle sonstigen Änderungen zum gebuchten Aufenthalt ist die Reservierungsabteilung zu kontaktieren. Meist ist dies nur vorbehaltlich eines Zimmerwechsels möglich.


VII. Haftung des Sanatoriums und des Gastes

  1. Das Sanatorium haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Sanatoriums beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Sanatoriums beruhen. Einer Pflichtverletzung des Sanatoriums steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Sanatoriums auftreten, wird das Sanatorium bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Freizeitanlagen, Geräte und Fahrzeuge muss der Kunde vor Inanspruchnahme selbst überprüfen.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Sanatorium dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Sanatoriums ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Gäste werden gebeten, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben; Geld ist offen gegen Quittung zu hinterlegen. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung.
  3. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Parkplatz des Sanatoriums, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Sanatoriumsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Sanatorium nur nach Maßgabe der vorstehenden Nummer 1, Sätze 1 bis 4.
  4. Weckaufträge werden vom Sanatorium mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Sanatorium übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Sanatorium haftet hierbei nur nach  Maßgabe der vorstehenden Nummer 1, Sätze 1 bis 4.
  5. Das Sanatorium haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden.
  6. Wegen Brandschutz sowie aus versicherungstechnischen Fragen dürfen mitgebrachte, dem Sanatorium nicht zugehörende elektrische Geräte nicht zum Einsatz gebracht werden (Wasserkocher, Bügeleisen, Heizgeräte ect.). Der Gast haftet durch die nicht erlaubte Inbetriebnahme der Geräte vollumfänglich für alle entstanden Schäden (z.B. Gebäude, Personen).


VIII. Kostenübernahme Krankenkasse, Beihilfe, private Versicherung

  1. Die Abrechnung erfolgt ohne eine gültige Kostenzusage einer Krankenversicherung für eine Direktabrechnung grundsätzlich und ausschließlich zwischen dem Gast und dem Sanatorium. Bei stationären bzw. ambulanten Kuren unter Inanspruchnahme von Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse muss die entsprechende Kostenzusage des Versicherers spätestens 30 Tage vor Antritt der Behandlung im Sanatorium in Textform vorliegen. Andernfalls erfolgt die Aufnahme und spätere Abrechnung als Selbstzahler. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich nur Leistungen welche ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind sowie das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Individuelle Komfortwünsche und zusätzliche Wahlleistungen werden daher – nach vorheriger Vereinbarung – in jedem Fall dem Gast direkt in Rechnung gestellt.
  2. Als Privatpatient geht der Gast ein direktes Vertragsverhältnis mit dem Sanatorium ein (Ziffer II Nummer 1). Dies bedingt, dass der Gast die Rechnung komplett privat begleicht, unabhängig von einer möglichen Erstattung der Kosten durch die Beihilfe und / oder private Krankenversicherung (PKV). Vor Antritt der Kurmaßnahme muss sich der Gast entweder auf eine Einzelabrechnung (Unterbringung, Verpflegung, medizinische Leistungen, Kur- und Heilmittel) oder, sofern vom Sanatorium angeboten, eine Pauschalabrechnung aller Leistungen festlegen. Das Sanatorium empfiehlt dem Gast die günstigste Art der Abrechnung im Vorfeld mit der PKV und / oder Beihilfe abzusprechen. Bei der Einzelabrechnung gelten für die Therapien und Anwendungen die Haustarife des Sanatoriums, welche sich von den erstattungsfähigen Höchstbeträgen unterscheiden. Die Kosten für ärztliche und medizinische Leistungen, welche direkt durch im Sanatorium tätige Ärzte erbracht wurden, werden unter Zugrundelegung der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) berechnet. Eine Minderung nach § 6a GOÄ erfolgt dabei nur im Rahmen von genehmigten, stationären Sanatoriumskuren (Nachweis muss vorgelegt werden), nicht aber bei Gesundheits- und Wellnessaufenthalten als Selbstzahler. Alle weiteren Ärzte (z.B. Konsiliar- und Belegärzte) rechnen ihre medizinischen Leistungen selbstständig ab, ohne dass das Sanatorium auf die Form der Abrechnung einen Einfluss hat.
  3. Die Erstattung der Kosten durch die Beihilfestellen erfolgt nach den Beihilferichtlinien, die PKV beteiligt sich je nach abgeschlossenem Tarif. Bei der Kostenerstattung sehen die Beihilfevorschriften einiger Länder zudem vor, dass für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen nur die Kosten als beihilfefähig anerkannt werden, die dem Satz entsprechen, den die jeweilige Einrichtung mit einem Sozialversicherungsträger vereinbart hat. Das Sanatorium weist darauf hin, dass es einen Versorgungsvertrag mit einer entsprechenden Vergütungsvereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) abgeschlossen hat und stellt dem Gast auf Anfrage eine aktuelle Bescheinigung aus. Die Erstattung aller Kosten in vollem Umfang ist daher möglicherweise nicht gewährleistet und es muss ein entsprechender Eigenanteil – Differenz aus erstatteten Kosten und Rechnungsbetrag – selbst getragen werden. Eine Abrechnung nach dem Tagessatz der gesetzlichen Krankenkassen ist für Privatpatienten nicht möglich.
  4. Die Versichertenkarte oder ein Überweisungsschein des Hausarztes können im Sanatorium nicht in Verrechnung gebracht werden. Ärztliche Leistungen werden daher, mit Ausnahme von Maßnahmen gemäß Ziffer VIII Nummer 1, grundsätzlich privat in Rechnung gestellt. Haus- und fachärztliche Verordnungen (Rezepte) werden, nach Kontrolle auf Vollständigkeit sowie formale Richtigkeit, angenommen. Dabei gilt: Ein Tausch gegen andere als die vom Arzt verordneten Kur- und Heilmittel ist nicht möglich; ebenso rechnen wir über die Verordnung nur die Anwendungen ab, welche tatsächlich erbracht wurden.


IX. Gutscheine

  1. Vom Sanatorium werden Wertgutscheine zum Kauf angeboten. Der Mindestwert bei einem Gutscheinkauf beträgt 50,- € (in Worten: fünfzig Euro). Ab diesem Minimum kann der Käufer den Wert des Gutscheins nach seinen Wünschen frei angeben.
  2. Für bestimmte Leistungen bietet das Sanatorium auch Leistungsgutscheine zum Kauf an. Der Gutschein stellt dabei jedoch grundsätzlich keine Buchung von Leistungen des Sanatoriums dar, sondern ist lediglich ein Zahlungsmittel. Das Sanatorium als Verkäufer verpflichtet sich, dem Wert des Gutscheins entsprechende Leistungen bei der Einlösung des Gutscheins zu erbringen. Maßgeblich für den Wert des Gutscheins ist der Betrag der zugehörigen Gutscheinrechnung.
  3. Die unter Nummer 1 und 2 genannten Gutscheine können für jede beliebige Leistung des Sanatoriums eingelöst werden, jedoch dahingehend eingeschränkt, dass die Leistung auch verfügbar ist. Das Sanatorium löst nur solche Gutscheine ein, welche vollständig bezahlt sind. Ein Gutschein ist wie ein Barkauf; Rückerstattungen sind weder vollumfänglich noch teilweise möglich.
  4. Werden beim Einlösen des Gutscheins Leistungen in Anspruch genommen, welche preislich unter dem Wert des Gutscheins liegen, so wird ein Saldo-Gutschein für den verbleibenden Wert ausgestellt mit einer Gültigkeit für die restliche Laufzeit ab ursprünglichem Ausstellungsdatum (vgl. Ziffer IX, Nummer 6). Es können keine Differenzen in bar ausbezahlt werden.
  5. Gutscheine, welche vom Sanatorium kostenlos - z.B. für Werbezwecke oder zur Kundenbindung - ausgegeben werden, sind nicht übertragbar und es kann nur ein Gutschein pro Aufenthalt eingelöst werden. Zudem sind diese grundsätzlich nur im Rahmen der dort genannten Leistungen bzw., falls keine konkreten Leistungen sondern lediglich ein Wertbetrag genannt ist, in der Höhe des Gutscheinwertes einlösbar. Bei Wertgutscheinen sind in diesem Fall auch Teileinlösungen analog Ziffer IX Nummer 4 möglich; Leistungsgutscheine sind nur komplett als Ganzes einlösbar. Eine Auszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen.
  6. Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum genau 2 Jahre gültig. Ist kein Ausstellungsdatum vermerkt, so gilt das Datum der Zahlung des Gutscheins. Für den Fall, dass der Inhaber eines Gutscheins am Angebot des Sanatoriums keinen Gefallen findet, können keine Rückerstattungen gemacht werden.
  7. Gutscheine sind bei der Ankunft zur Verrechnung an der Rezeption abzugeben und werden direkt vom Betrag der Gesamtrechnung abgezogen. Eine nachträgliche Einlösung ist nicht möglich.


X. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlichlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Sanatoriums. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des      § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Sanatoriums.
  3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

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Podcast-Episoden aus dem Hotel

Trainingsplan - mit Leistungsdiagnostik motiviert & erfolgreich zum Ziel

Wibke Metzger, Carolin Haibel

Ein individueller Trainingsplan auf Grundlage einer Leistungsdiagnostik ist wie ein Navigationssystem fürs Auto, erklärt Carolin Haibel. Er zeigt uns, wie wir am besten zu unserem Ziel kommen – egal ob das Abnehmen, eine bestimmte Strecke laufen zu können oder die Olympiateilnahme ist. Die Sportwissenschaftlerin und ehemalige Leistungssportlerin würde am liebsten für jeden Gast eine Leistungsdiagnostik machen. Die Gründe dafür sowie Tipps zur Motivation beim Sport und dem Erreichen persönlicher Ziele verrät sie in dieser Episode des Wellness-Podcast: Be well and enjoy!

Kneipp-Kur - mehr als nur kaltes Wasser

Michael Altewischer, Franz Angerer

Kneipp – die meisten Menschen denken dabei an kalte Wassergüsse. Das, was Sebastian Kneipp entwickelte, ist jedoch vielmehr. Es ist ein ganzheitliches Lebens- und Gesundheitskonzept, das auf 5 Säulen beruht. In dieser Episode des Wellness-Podcast: Be well and enjoy! erklärt Franz Angerer, was zu einer Kneipp-Kur gehört. Er verrät, wie er selbst das Konzept in seinen Alltag integriert und warum Kneipp heute ganz besonders aktuell ist.

Gut schlafen - wie geht das? Tipps für gesunden Schlaf

Michael Altewischer, Carolin Haibel

Schlafen – das hört sich einfach an. Gut ein- und durchzuschlafen ist heute aber für viele Menschen eine echte Herausforderung. In dieser spannenden Podcast-Episode spricht Michael Altewischer mit der Expertin Carolin Haibel aus dem Bad Clevers Gesundheitsresort & Spa. Was aktiviert den Köper und was bringt ihn zur Ruhe?

Food & Fitness – mehr als Verzicht und Fastenkur

Wibke Metzger, Franz Angerer

Wibke Metzger spricht mit Franz Angerer aus dem Bad Clevers Gesundheitsresort & Spa über Ernährung und Fitness. Das Wellnesshotel befindet sich in Bad Grönenbach und legt viel Wert auf gesunde Ernährung, welche einen grundlegenden Bestandteil des Hotelkonzepts bildet. Damit man sich in seiner Haut wohlfühlt und der Körper leistungsfähig bleibt, ist eine gute Ernährung grundlegend.

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Bad Clevers Gesundheitsresort & Spa - Einfahrt

Bad Clevers Gesundheitsresort & Spa

Wellnesshotel Bayern
Bayern | Allgäu | Bad Grönenbach

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Lage & Anfahrt

Unser Wellnesshotel liegt

Das Wellnesshotel liegt in Bad Grönebach im Allgäu, idyllisch an einem kleinen See, umgeben von Park, Wiesen und Wäldern. Beim Blick auf die Alpenkette wird klar, warum Bad Grönenbach auch als „Tor zum Allgäu“ bezeichnet wird. Das Ortszentrum des kleinen Kneipp-Heilbades, welches sich einen ländlichen Charme bewahren konnte und gleichzeitig vielfältige Freizeitmöglichkeiten bietet, ist ca. 1 km von Bad Clevers entfernt. Das Haus ist idealer Ausgangspunkt für sportliche und kulturelle Aktivitäten im Sommer und im Winter. In direkter Nähe starten Walking-, Wander- und Radwege.

Anreise mit dem Auto

Bad Grönenbach liegt an der Autobahn A7 zwischen Memmingen und Kempten. Verlassen Sie die Autobahn an der Ausfahrt Bad Grönenbach (Nr. 131), biegen Sie links ab Richtung Bad Grönenbach und fahren Sie etwa 2 km auf der schwäbischen Bäderstraße weiter. Durchfahren Sie den Kreisverkehr am Ortseingang von Bad Grönenbach, nehmen Sie die zweite Abfahrt und fahren Sie geradeaus weiter in Richtung Ortsmitte.

Bleiben Sie immer auf der Vorfahrtsstraße (Bahnhofstraße), diese macht nach 700 m einen starken Rechtsknick und führt weiter auf die Memminger Straße. Nach 700 m, am Freibad Bad Clevers, biegen Sie links ab und erreichen nach kurzem Weg über den Damm des Badesees das Kneipp-Sanatorium Bad Clevers.

Anreise mit dem Zug

Fahren Sie auf der Strecke (975) Ulm-Oberstdorf bis zum Bahnhof Bad Grönenbach. Die Entfernung zum Ortskern beträgt 3 km. Gerne arrangiert das Haus Ihre Abholung am Bahnhof Bad Grönenbach und bringt Sie bei der Abreise wieder dorthin. Ober Sie fahren mit der Bahn zum nächstgrößeren Bahnhof und das Haus organisiert Ihren Transfer, sodass  Sie Ihr Hotel ganz ohne Umsteigen erreichen.

Anreise mit dem Flugzeug

Staus, Baustellen und den ganzen anderen Stress kann man auch einfach überfliegen: Täglich startet  TUIfly von Berlin, Hamburg und Köln/Bonn zum neuen Allgäu Airport Memmingen.

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Kontakt

Bad Clevers Gesundheitsresort & Spa

Bayern | Allgäu

Klevers 1
87730 Bad Grönenbach

https://www.badclevers.de/gesundheitsresort/haus/
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Telefon: +49 83 34 609 101